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Bewässerungsanlage versetzte Pferd in Panik – Landwirt haftet
23.03.2016 / News

Wer seine Bewässerungsanlage so nachlässig platziert, daß dadurch Pferde in Panik versetzt werden, haftet für die Folgen – so das OLG Celle.
Wer seine Bewässerungsanlage so nachlässig platziert, daß dadurch Pferde in Panik versetzt werden, haftet für die Folgen – so das OLG Celle. / Symbolfoto: Irene Gams

Wer seine Felder bewässert, muss auch darauf achten, daß der Wasserstrahl keine Pferde auf dem Nachbargrundstück treffen und in Panik versetzen kann – andernfalls haftet man für Folgeschäden, so das OLG Celle in einem aktuellen Urteil.

 

Ein bemerkenswertes Urteil hat das Oberlandesgericht Celle in Niedersachen gefällt: Ein Landwirt hatte beim Bewässern seiner Felder die Beregnungsanlage so ungünstig bzw. nachlässig platziert, daß auch eine daneben liegende Pferdeweide, auf der sich ein Pferd befand, beregnet wurde. Damit habe er – so das OLG Celle – eine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da aufgrund des Wasserstrahls das Pferd in Panik geraten ist und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erlitten hat. Dies hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in einem am 14. März 2016 verkündeten Urteil entschieden (20 U 30/13).

Die Klägerin hatte 40.000,– € Schadensersatz für ihre Stute eingeklagt, die sich beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass sie eingeschläfert werden musste. Der Wasserstrahl habe eine Treibhilfe gewirkt und die Flucht des Tieres ausgelöst, so das OLG Celle in seiner Urteilsbegründung.

Der Senat hat entschieden, dass der Beklagte für Schäden der Klägerin hafte, weil er vor Einschalten der Bewässerungsanlage nicht sichergestellt habe, dass der Wasserstrahl nicht auf die angrenzende Weide reicht. Mangelnde Kenntnisse über das übliche Fluchtverhalten eines Pferdes entlasteten ihn nicht. Er müsse sicherstellen, dass die Anlage nur das eigene Grundstück beregnet, anderenfalls handle er fahrlässig, so das Gericht.

Quelle: Pressemitteilung OLG Celle

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