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Fall Hodel: Keine Tierquälerei, aber „unglaubliche mediale Vorverurteilung"
07.06.2016 / News

Bei einem Verladetraining im März 2012 ereignete sich der verhängnisvolle Unfall  – doch Ferdinand Hodel trifft daran keine Schuld, so das Zürcher Obergericht.
Bei einem Verladetraining im März 2012 ereignete sich der verhängnisvolle Unfall – doch Ferdinand Hodel trifft daran keine Schuld, so das Zürcher Obergericht. / Foto: Martin Haller

Der prominente Schweizer Pferdezüchter und Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbands Ferdinand Hodel wurde in zweiter Instanz vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen.

 

Es war ein Verfahren, das in der Schweizer Öffentlichkeit enormes Aufsehen erregt hat – und zwar weit über die Pferdeszene hinaus: Eine Pferdebesitzerin hatte den bekannten Pferdezüchter, Gemeinderat und Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbands Ferdinand Hodel  wegen Tierquälerei angezeigt: Hodel habe im März 2012 gemeinsam mit seiner Frau und einer weiteren Helferin bei dem von ihm verkauften Springpferd „Saten" ein Verladetraining durchgeführt, weil das Pferd nicht in einen Anhänger steigen wollte. Dabei habe sich das Pferd so schwer am Rücken verletzt, daß es wenige Wochen später eingeschläfert werden musste. Hodel wurde daraufhin im Jänner 2015 vom Bezirksgericht Affoltern wegen fahrlässiger Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, ebenso seine Frau und die Helferin. Hodel bestritt die Vorwürfe vehement, sprach von einem tragischen Unfall – und berief gegen das Urteil.

Die Berufungsverhandlung fand gestern (6. Juni 2016) vor dem Zürcher Obergericht statt – und endete mit einem Knalleffekt: Das Gericht kam nämlich zu einem gänzlich anderen Ergebnis als zuvor das Bezirksgericht Affoltern – es sprach nicht nur die Angeklagten vom Vorwurf der Tierquälerei frei, sondern drehte gewissermaßen den Spieß um und übte seinerseits scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft und an der Privatklägerin. Die Anklageschrift gebe einen völlig falschen Ablauf wider, weswegen der gesamte  Fall „zu einer unglaublichen medialen Vorverurteilung" geführt hätte – mit zahlreichen negativen Konsequenzen für den Beschuldigten.

Basierend auf einem ausführlichen tierärztlichen Gutachten befand das Obergericht, daß die Verurteilung zu Unrecht erfolgt sei, weil sich das Geschehen gänzlich anders abgespielt habe als in der Anklageschrift beschrieben. Das Verladetraining sei fachgerecht und korrekt durchgeführt worden, das Tier sei dabei nicht unter erheblichem physischen oder psychischem Stress gestanden. Die Verletzungen seien erst entstanden, als das Pferd in einer plötzlichen, unvorhersehbaren Panikreaktion rückwärts aus dem Anhänger drängte, sich dabei unter einer fix montierten Querstange durchgezwängt und sich so die schweren Wirbelsäulenverletzungen zugezogen habe. Der Gutachter hielt fest, daß er einen solchen Fall noch nie erlebt hätte und dieser für die Beschuldigten weder vorhersehbar noch vermeidbar gewesen war. Es sei schlicht und einfach ein tragischer Unfall gewesen.

Die Verletzung war für die Beschuldigten auch nicht sofort erkennbar gewesen, so das Gutachen weiter – und sie war nach übereinstimmender Meinung mehrerer Experten auch nicht so schwer gewesen, daß man das Pferd hätte einschläfern müssen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß das Springpferd gute Heilungschancen gehabt hätte und nach entsprechender Behandlung als Freizeit- oder Reitpferd noch weiter einsetzbar gewesen wäre – doch offenbar fürchteten die Besitzer die hohen Kosten einer Operation. Für das Gericht sei es frappierend, wie schnell man sich von einem Tier trenne – und auch einen Tierarzt finde, der einem dabei unterstützt. Noch vor dem Einschläfern von „Saten" sei bereits sein Ersatz im Stall gestanden.

Entsprechend groß ist die Erleichterung bei Ferdinand Hodel und seiner Familie über den nunmehrigen Freispruch. Sie hätten seit Bekanntwerden der Vorwürfe eine schwere Zeit durchgemacht und in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn „wer wollte schon ein Pferd bei jemanden kaufen, der als Tierquäler gelte", so Hodel gegenüber der ,Neuen Zürcher Zeitung'. Seine Frau gab sogar an, Morddrohungen erhalten zu haben und sagte: „Es bricht mir das Herz, so in der Öffentlichkeit zu stehen." Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil berufen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, das Urteil des Zürcher Obergerichts ist daher noch nicht rechtskräftig. Die Privatanklägerin hatte 27.600,– Franken Schadenersatz für das Pferd verlangt, damit wurde sie auf den Zivilweg verwiesen.

Kommentare

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1) Ach so: Ein Skandalurteil sondergleichen. Ferdinand und Sandra Hodel geniessen Narrenfreiheit bei sämtlichen Gerichten. In keinem Gerichtsfall mit verschiedensten Parteien werden diese beiden jemals verurteilt. Im Gegenteil, in der Regel erreichen die Kläger nicht mal die Staatsanwaltschaft. So kommt es, wenn man mit den Höchsten der Schweizer Regierung befreundet ist.
Mittwoch, 8. Juni 2016
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