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Rio: Zwei Springreiter nach heftigem Sporen- bzw. Gerteneinsatz disqualifiziert
15.08.2016 / News

Zwei Springreiter wurden im ersten Bewerb der Springreiter aufgrund der sogenannten „Blutregel" ausgeschlossen.
Zwei Springreiter wurden im ersten Bewerb der Springreiter aufgrund der sogenannten „Blutregel" ausgeschlossen. / Symbolfoto: Julia Rau

Im ersten Bewerb der Springreiter bei den Olympischen Spielen in Rio wurden gestern der Belgier Nicola Philippaerts sowie der Niederländer Jur Vrieling ausgeschlossen.

 

Der Grund für die beiden Ausschlüsse war der exzessive Einsatz der Gerte  bzw. der Sporen im ersten Bewerb der Springreiter, der gestern bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro ausgetragen wurde. Der belgische Einzelreiter Nicola Philippaerts verzeichnete mit seinem Pferd Zilverstar T bei Hindernis 11b zwei Verweigerungen und wurde anschließend von der Ground Jury wegen übermäßigem Sporeneinsatz disqualifiziert.

Das gleiche Schicksal ereilte den Niederländer Jur Vrieling, dessen Pferd Zirocco Blue ebenfalls zwei Verweigerungen – bei den Hindernissen 4b und 11a – hatte und der daraufhin seinen zwölfjährigen Hengst mit mehreren heftigen Gertenschlägen disziplinierte. Das Richterkollegium sah darin den Tatbestand des übermäßigen Gerteneinsatzes erfüllt und sprach eine Disqualifikation aus.

Für Nicola Philippaerts sind mit der Disqualifikation auch die olympischen Spiele beendet, da er lediglich im Einzelbewerb startberechtigt war. Jur Vrieling ist dagegen am Dienstag im ersten Teil des Mannschaftsbewerbs als Mitglied des niederländischen Teams startberechtigt. Vrieling bedauerte sein Verhalten nach dem Einzel-Umlauf – es sei „dumm" gewesen und in der „Hitze des Gefechts" passiert und werde nicht noch einmal vorkommen.

Beide Reiter wurden aufgrund der sogenannten ,Blutregel' im Pferdesport bestraft. Diese ist für die Springreiter im § 242.3.1 des Spring-Regulativs festgeschrieben und besagt, daß „Pferde, die an den Flanken, in Maul oder Nase bluten oder die Spuren eines exzessiven Einsatzes von Sporen oder Gerte an irgendeiner Stelle des Körpers aufweisen, zu disqualifizieren sind (bei geringen Spuren von Blut im Maul, etwa wenn sich das Pferd auf die Zunge oder die Lippen gebissen haben könnte, können die Offiziellen das Abwischen bzw. Ausspülen des Mauls erlauben und dem Athleten gestatten, den Bewerb fortzusetzen; jeder weitere Nachweis von Blut im Maul hat die Disqualifikation zur Folge).

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