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Einäschern von Pferden ab Februar 2017 in Deutschland erlaubt
18.08.2016 / News

Immer mehr Pferdebesitzer wünschen sich einen Abschied von ihrem Pferd in Würde und Respekt – und entscheiden sich für eine Einäscherung.
Immer mehr Pferdebesitzer wünschen sich einen Abschied von ihrem Pferd in Würde und Respekt – und entscheiden sich für eine Einäscherung. / Foto: Irene Gams

Im Februar 2017 tritt in Deutschland eine Gesetzesänderung in Kraft, die es künftig erlauben wird, Pferde in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen.

 

Der juristische Weg zum Gesetz war lang, ist nun aber abgeschlossen: Am 11. August wurde im Bundesgesetzblatt jenes Gesetz veröffentlicht, das künftig die Einäscherung von Pferden in deutschen Tierkrematorien ermöglichen wird. Bereits am 2. März 2016 hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes (Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) beschlossen (siehe auch unseren Bericht dazu). Am 8. Juli 2016 stimmte auch der Bundesrat der Vorlage zu – seit wenigen Tagen liegt nun der offizielle Gesetzestext vor.

Die wichtigste Änderung betrifft den § 4, Abs. 2 des Gesetzes: Zu den dort angeführten, bereits bestehenden Ausnahmen von der Beseitigungspflicht für Tierkadaver werden nun auch ausdrücklich Equiden hinzugefügt (bislang waren nur Heimtiere davon ausgenommen – Pferde als ,Nutztiere' jedoch nicht). Damit können deutsche Pferdehalter künftig bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Bezirksregierung oder die Kreisordnungsbehörde) die Einäscherung ihres Pferdes beantragen. Das Gesetz tritt am 12. Februar 2017 in Kraft.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ging in seiner Beschlussempfehlung davon aus, daß von der nunmehr geschaffenen Möglichkeit etwa 2.300 Pferdehalter pro Jahr (das sind 5 % von insgesamt 46.000 Pferdehaltern in Deutschland) von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Nachfrage nach dieser Möglichkeit, sich von seinem Pferd zu verabschieden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – viele Pferdebesitzer möchten ihren geliebten vierbeinigen Partner nicht mit anderen Schlachtabfällen zu Tiermehl, Schmierfett oder Dünger verarbeiten lassen, sondern wünschen sich einen Abschied in Würde und Respekt. Doch dazu mussten sie bislang ihren toten Liebling in entsprechende Tierkrematorien ins Ausland bringen lassen – etwa in die Niederlande, nach Dänemark oder in die Schweiz.

Ab Februar 2017 ist dies rein rechtlich nicht mehr erforderlich – doch es gibt nach wie vor eine ,technische' Hürde: Aufgrund der bisherigen Gesetzeslage gibt es in Deutschland kein Tierkrematorium, das ganze Pferde unzerteilt verbrennen kann bzw. das eigens für Pferde errichtet wurde. Doch das dürfte wohl nur noch eine Frage der Zeit sein – die Nachfrage ist zweifellos vorhanden, und bei einem durchschnittlichen Preis von 1.000,– bis 1.500,– Euro pro eingeäschertem Pferd sollte sich die Investition auch lohnen.

Hier geht's zum vollständigen Gesetzestext!

PS: In Österreich ist – wie ProPferd recherchierte – das Einäschern von Pferden zwar grundsätzlich erlaubt, es fehlt jedoch auch hier an ausreichend großen Tierkrematorien. Somit sind bis auf weiteres auch österreichische Pferdebesitzer gezwungen, ihre Pferde im Ausland einäschern zu lassen. (Hier unsere Meldung dazu).

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