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Pferd beißt in Motorhaube – Besitzerin haftet
19.08.2016 / News

Beim RFV Fischach streckte ein Pferd den Hals weit aus seinem Stallfenster und zerkratzte die Motorhaube eines davor geparkten Autos.
Beim RFV Fischach streckte ein Pferd den Hals weit aus seinem Stallfenster und zerkratzte die Motorhaube eines davor geparkten Autos. / Symbolfoto: Martin Haller

Eine Pferdebesitzerin muss für den Schaden aufkommen, den ihr Pferd bei einem vor dem Stallfenster geparkten Auto verusacht hat – das entschied das Landgericht Augsburg.

 

Drei Jahre lang beschäftigte der Rechtsstreit zwischen der Autobesitzerin und der Pferdebesitzerin die Gerichte. Das Fakten an sich waren dabei weitgehend unstrittig: Im Sommer 2013 hatte eine Frau mit ihrer Tochter ein Turnier im Reit- und Fahrverein Fischach (Landkreis Augsburg) besucht – und sich gefreut, im Innenhof den letzten Parkplatz erwischt zu haben, unmittelbar vor einem offenen Stallfenster. Als sie den Schlüssel abziehen und aussteigen wollte, schaute plötzlich ein Pferd aus dem Fenster, streckte den Hals heraus – und biss in die Motorhaube. Die Frau suchte sich daraufhin einen anderen Parkplatz – doch der Schaden an der zerkratzten Motorhaube war beträchtlich, und den wollte sie ersetzt haben.

Nachdem es zu keiner gütlichen Einigung mit der Pferdebesitzerin kam, war das Amtsgericht Augsburg am Zug. Im Zentrum stand die Frage, ob die Pferdebesitzerin die alleinige Schuld für den Vorfall traf und daher voll schadenersatzpflichtig wäre – oder ob es eine Mitschuld der Autobesitzerin an dem Vorfall gab. Im März 2016 kam das Amtsgericht zu einem salomonischen Urteil: Der Autobesitzerin, die selbst ein Pferd in dem Reitverein eingestellt hatte, wurde eine 50 %ige Teilschuld auferlegt – sie hätte wissen müssen, dass sie nicht so nahe an den Stall heranfahren dürfe, da ansonsten die Gefahr von Beschädigungen bestünde.

Das wollte die Autobesitzerin so nicht hinnehmen – und legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Verfahren kam vor das Landgericht Augsburg, das Anfang August einen Lokalaugenschein im Reitverein durchführte, um sich die Verhältnisse vor Ort anzusehen. Und danach kam das Gericht zu einem deutlich anderen Urteil, das diese Woche verkündet wurde: Die Autobesitzerin trage am Geschehen keinerlei Schuld – die Verantwortung für den Vorfall liege allein bei der Pferdebesitzerin.

Wie die ,Augsburger Allgemeine' auf ihrem Online-Portal berichtet, muss diese nun für den Sachschaden in der Höhe von ca. 2.000,– Euro aufkommen. Daß die Autofahrerin die vom offenen Stallfenster ausgehende mögliche Gefahr hätte erkennen müssen, wies das Gericht ebenfalls zurück: „Es kommt auf den Kenntnisstand der Allgemeinbevölkerung an und nicht auf die Meinung eines Sachverständigen", so der Richter. Außerdem sei aufgrund der Lichtverhältnisse vom Parkplatz aus nicht ersichtlich gewesen, ob sich im fraglichen Stall überhaupt ein Pferd aufgehalten habe. Daher war für das Gericht klar: „Ein Mitverschulden können wir deshalb nicht feststellen.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden, hat sich der Stallbesitzer zu einer vorsorglichen Sicherheits-Maßnahme entschieden: Seit einiger Zeit ist beim gefährlichen Parkplatz ein Zettel mit der Aufschrift „Bitte mit ausreichend Abstand parken!" unterhalb des Stallfensters angebracht.

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