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Dritter Fall von Infektiöser Anämie in Deutschland – Sperrzone in Grafschaft Bentheim eingerichtet
24.06.2017 / News

Die Übertragung des EIA-Virus erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen.
Die Übertragung des EIA-Virus erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen. / Symbolfoto: Archiv

Nach den Fällen in Verden sowie in Düsseldorf wurde nun bei einem weiteren Pferd, diesmal in der Grafschaft Bentheim, die Equine Infektiöse Anämie (EIA) festgestellt. Es besteht eine Verbindung zum ersten Krankheitsfall in Verden.

 

Wie das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) mitteilte, wurde auf einem Pferdehof in Bad Bentheim ein Fall von Infektiöser Anämie festgestellt. Das betroffene Tier musste gemäß der Tierseuchen-Verordnung eingeschläfert werden, zudem wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, in dem sämtliche Einhufer untersucht werden müssen. Die im selben Bestand befindlichen Pferde sind bereits alle negativ getestet worden.

Es ist dies bereits der dritte Fall von Equiner Infektiöser Anämie innerhalb von drei Wochen in Deutschland. Bereits am 7. Juni war in Hagen-Grinden im Landkreis Verden (Niedersachsen) die anzeigenpflichtige Pferdekrankheit festgestellt worden, am 21. Juni hatte das Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf einen weiteren Fall in einem Reitstall in Düsseldorf-Kalkum bestätigt.

Die nunmehr in der Grafschaft Bentheim gemeldete Infektion steht mit dem ersten gemeldeten Fall im Landkreis Verden in Verbindung: Wie im Rahmen der epidemologischen Untersuchungen festgestellt wurde, hatte das erkrankte Pferd an einem Poloturnier im Landkreis Grafschaft Bentheim teilgenommen und sich möglicherweise dort infiziert. Der dortige Kontaktbestand wurde daraufhin umgehend untersucht und vorübergehend gesperrt – eine richtige und zielführende Maßnahme, wie sich herausgestellt hat, denn bei einem der getesteten Pferde konnten tatsächlich Antikörper gegen das EIA-Virus nachgewiesen werden. Das betroffene Tier musste eingeschläfert werden, es wurde zudem ein Sperrbezirk rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

Wie das Veterinäramt mitteilte, müssen Tierhalter im Sperrbezirk eine Reihe von Anordnungen und Restriktionen befolgen:

• Tierhalter im Sperrbezirk haben der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim (Tel.: 05921–9606, E-Mail: veterinaramt@graftschaft.de) unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Einhufer unter Angabe der Nutzungsrichtung und des Standortes, verendeten oder erkrankten Einhufer sowie jede Änderung anzuzeigen und sämtliche Einhufer aufzustallen.

• Einhufer dürfen nur mit der Genehmigung des Landkreises Grafschaft Bentheim aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.

• Einhufersamen, -eizellen und –embryonen dürfen aus dem Sperrbezirk ebenfalls nur mit einer Genehmigung verbracht werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie von Einhufern stammen, die drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.

• Hengste aus dem Sperrbezirk dürfen zur Bedeckung oder Samengewinnung nur herangezogen werden, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind. Für den Samen von Hengsten aus dem Sperrbezirk gilt dies entsprechend.

• Stuten im Sperrbezirk dürfen nur besamt werden, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.

• Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern innerhalb des Sperrbezirks sind verboten. Einhufer, die im Sperrbezirk gehalten werden, dürfen nicht an Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern außerhalb des Sperrbezirks teilnehmen.

• Fahrzeuge, die für den Transport von Einhufern, die im Sperrbezirk gehalten werden, verwendet worden sind, müssen vor weiterem Gebrauch nach Anweisung der zuständigen Behörde gereinigt und desinfiziert werden.

Die Übertragung des Virus erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen. Die Veterinärbehörde rät Pferdehaltern, blutsaugende Insekten mit geeigneten Mitteln von den Pferden fernzuhalten.

Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises Grafschaft Bentheim samt einer Karte des Sperrbezirks stehen hier zum Download zur Verfügung.

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