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Mit Mutters Kräutersirup in die Dopingfalle: 3 Monate Sperre für Dressurreiter
31.07.2017 / News

Mit einem von seiner Mutter gebrauten Kräutersirup tappte ein belgischer Dressurreiter in die Doping-Falle.
Mit einem von seiner Mutter gebrauten Kräutersirup tappte ein belgischer Dressurreiter in die Doping-Falle. / Symbolfoto: Julia Rau

Nichtwissen schützt nicht vor Strafe: Ein belgischer Dressurreiter hatte seinem Pferd einen Kräutersirup verabreicht, der gleich zwei verbotene Substanzen enthielt. Das Gebräu hat die Mutter des Reiters zubereitet.

 

Mit einem ungewöhnlichen Dopingfall musste sich das FEI-Tribunal dieser Tage beschäftigen, nachdem in einer Blutprobe des Pferdes Armani Du Jade Ewaldress des belgischen Dressurreiters Olivier Carlens die Wirkstoffe Koffein und Theophyllin nachgewiesen wurden. Die Probe war  im Rahmen des CDI2*-Turniers von Paris im November 2016 entnommen worden.

Beide Wirkstoffe sind auf der Liste verbotener Substanzen (Equine Prohibited Substances List) der FEI zu finden: Koffein wirkt stimulierend auf das zentrale Nervensystem, während Theophyllin ein sogenannter Bronchodilatator ist, d. h. er erweitert die Bronchien und wirkt zudem auch entzündungshemmend. Bei der Untersuchung des Medikationsfalls gab vor allem die Höhe der festgestellten Koffein-Konzentration Rätsel auf – sie lag in der Probe bei beachtlichen 250–300 ng/ml (Nanogramm/Milliliter) und damit deutlich über dem zulässigen Grenzwert.

Olivier Carlens sagte vor dem FEI-Tribunal aus, dass sein Pferd keinerlei medizinische Behandlung vor dem Pariser Turnier erhalten hätte. Er überreichte dem Tribunal eine Liste mit den Futtermitteln, die das Pferd erhalten hatte – und darauf fand sich auch ein selbstgemachter Holunder-Sirup mit Honig und einigen kräutern, darunter Guarana, Melisse und Weißdorn. Bei der nachträglichen Recherche entdeckte Carlens, dass Guarana hohe Konzentrationen von Koffein enthalte. Seine Mutter – Jessie Marchand – habe den Sirup selbst gebraut, um die Vitalität der jungen Pferde und ihr Atemwegssystem zu kräftigen. Marchand gab vor dem Tribunal an, dass sie den Sirup seit Anfang November verabreicht und dabei auch einige Kräuter hinzugefügt hatte, um das Immunsystem zu stärken und den Organismus insgesamt zu unterstützen. Dabei habe sie auch Guarana verwendet – und hat nie daran gedacht, dass dieser auch Koffein enthalten könnte.

Das FEI-Tribunal folgte dieser Darstellung und anerkannte, Dass Carlens damit einen glaubwürdige Erklärung für den positiven Medikationsbefund vorgelegt habe. Tatsächlich enthält Guarana eine doppelt so hohe Koffein-Konzentration wie Kaffeebohnen. Dies hätte auch Olivier Carlens mit einer einfachen Internet-Recherche herausfinden können.  Das Tribunal hielt es für glaubwürdig, dass Carlens und seine Mutter nicht absichtlich Koffein an das Pferd verabreicht haben – sie haben zwar nach Guarana in der FEI-Datenbank gesucht, dort aber nicht entdeckt.

Carlens rechtfertigte sich damit, dass für ihn das Nachschlagen in der FEI-Liste der verbotenen Substanzen ausreichend war, zumal er dachte, dass es sich bei Guarana um ein unbedenkliches Naturprodukt und kein Medikament gehandelt habe. Er wolle stets nur das Beste für seine Pferde – und der Sirup sei ausschließlich zur Vorbeugung vor Krankheiten und nicht zur Leistungssteigerung gedacht gewesen.

Diese Rechtfertigung ließ FEI-Richter Dr. Armand Leone in seiner abschließenden Beurteilung jedoch nicht gelten. Carlens wäre als verantwortliche Person verpflichtet gewesen, die Inhaltsstoffe von Guarana weiter zu recherchieren, bevor er den Sirup den Pferden verabreicht habe, zumal diese Recherche im Internet sehr rasch und einfach durchzuführen ist. Es war ein klares Versäumnis des Reiters, diese detaillierten Nachforschungen nicht angestellt zu haben – und damit das Risiko einzugehen, dass der selbst gebraute Sirup möglicherweise verbotene Substanzen enthielt. Immerhin erachtete es das Tribunal als glaubhaft, dass der Sirup in guter Absicht verabreicht worden war und sich Carlens daher lediglich eines geringen Vergehens schuldig gemacht habe.

Das Tribunal kam dennoch zu einem Schuldspruch und verurteilte Olivier Carlens zu einer Sperre von drei Monaten, zu einer Geldstrafe von 1.500,– Schweizer Franken sowie zu einer Übernahme der Verfahrenskosten in der Höhe von 1.000,– Schweizer Franken. Carlens wird bis zum 10. Oktober 2017 von allen Turnierteilnahmen ausgeschlossen sein.

Das vollständige Urteil gegen Olivier Carlens kann man hier nachlesen.

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