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Ist Trunkenheit am Pferd strafbar?
04.11.2017 / News

Das Delikt „Trunkenheit am Pferd" gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht – dennoch könnte ein alkoholisierter Reiter auch hierzulande wegen „fahrlässiger Gemeingefährdung" angezeigt werden.
Das Delikt „Trunkenheit am Pferd" gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht – dennoch könnte ein alkoholisierter Reiter auch hierzulande wegen „fahrlässiger Gemeingefährdung" angezeigt werden. / Foto: Fotolia/Jürgen Fälchle

In Florida wurde eine Frau wegen Trunkenheit im Straßenverkehr inhaftiert – sie war alkoholisiert auf einem Pferd unterwegs. Doch gibt es dieses Delikt auch hierzulande? Wir haben nachgeforscht …

 

Selbst in den USA landet man mit dieser Meldung verlässlich in den Schlagzeilen (in Europa sowieso, wie ein Blick durch diverse Medien beweist): Eine 53-jährige Frau wurde auf einer Bundesstraße in Lakeland (Bundesstaat Florida) von der Polizei angehalten, weil sie verdächtig schief im Sattl saß und insgesamt etwas verwirrt wirkte. Ein Atemtest ergab einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille – doppelt soviel wie in Florida erlaubt. Die Frau – die im Übrigen amtsbekannt ist – wurde daraufhin verhaftet und in Gewahrsam genommen. Ihr wird Trunkenheit im Straßenverkehr und fahrlässige Gefährdung eines Tieres vorgeworfen – sie muss u. a. mit einer sogenannten DUI-Anklage (,driving under influence’ = Fahren unter Beeinträchtigung) rechnen. Die Frau bleibt vorerst in Polizei-Gewahrsam, ihr Pferd wurde in einer Einrichtung des Bezirks untergebracht.

Die Aufmerksamkeit, die der trinkfreudigen Reiterin in den Medien zuteil wird, ist auf eine Eigenart der US-amerikanischen Straßenverkehrsgesetze zurückzuführen: Hier ist nicht nur das Lenken von motorisierten oder auch nicht-motorisierten Fahrzeugen unter dem Einfluss von Rauschmitteln verboten (wie in nahezu allen Ländern der Welt) – sondern in einigen Bundesstaaten auch das Reiten von Pferden. Das gilt beispielsweise für Kentucky – und wie im obigen Fall eben auch für Florida.

In Österreich bliebe ihr zumindest die Anklage wegen ,Trunkenheit am Pferd' erspart. Das geltende Alkohol-Limit lt. § 5 Straßenverkehrsordnung gilt für alle Fahrzeuglenker auf öffentlichen Straßen, also beispielsweise auch für Radfahrer oder Kutschenfahrer – nicht aber für Reiter. Alkoholisiertes Reiten ist somit nicht ausdrücklich verboten – was aber keinesfalls als Freibrief für Trunkenheit im Sattel verstanden werden darf. So könnte das Reiten unter Alkoholeinfluss durchaus als „fahrlässige Gemeingefährdung" (§ 177 StGB) mit entsprechenden Konsequenzen eingestuft werden – so ProPferd-Rechtsexperte Dr. Peter Lechner. Außerdem könnte im Falle eines Schadens die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung die Deckung ablehnen, und zwar aus dem Titel „Obliegenheitsverletzung durch Gefahrenerhöhung".

Somit empfiehlt sich auch hierzulande dringend, im Sattel ausschließlich nüchtern unterwegs zu sein – aber das ist für verantwortungsvolle Reiter ohnehin selbstverständlich …

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