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Showdown in OÖ – ao. Generalversammlung am 4. Dezember
10.11.2017 / News

Dr. Siegfried Zachhuber vertritt die 29 oberösterreichischen Reitvereine, die für 4. Dezember in Wels eine ao. Generalversammlung einberufen haben.
Dr. Siegfried Zachhuber vertritt die 29 oberösterreichischen Reitvereine, die für 4. Dezember in Wels eine ao. Generalversammlung einberufen haben. / Foto: Puttinger Vogl Rechtsanwälte

In Oberösterreich haben 29 Reitvereine eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, die am 4. Dezember in Wels stattfinden wird. Wieso es rund um diese Veranstaltung so viele Emotionen und Verwirrungen gibt, haben wir Anwalt Dr. Siegfried Zachhuber, LL.M. gefragt.

 

ProPferd: Hr. Dr. Zachhuber, sie vertreten die 29 OÖ Reitvereine und deren offiziellen Sprecher – Horst Efferdinger – anwaltlich. Wie kam es dazu, dass letzte Woche diese 29 Vereine von sich aus eine außerordentliche Generalversammlung einberufen haben – unseres Wissens nach zum ersten Mal in der Geschichte des OÖ Pferdesports?

Dr. Zachhuber: Wie Sie ja wissen – und wohl auch viele ihrer LeserInnen – haben wir bereits am 19. September einen entsprechenden Antrag an den OÖ Pferdesportverband gestellt. Der wurde zuerst mit dem Hinweis auf formale Mängel bei der Antragstellung nicht behandelt – meiner Ansicht nach völlig zu Unrecht. Wir haben uns dennoch nicht auf eine inhaltliche Diskussion eingelassen, sondern die angeblich fehlenden Unterschriften in Windeseile nachgebracht. Der OÖ Pferdesportverband hatte somit am 10. Oktober sämtliche rechtsgültigen Unterschriften für diesen Antrag vorliegen – was auch der Anwalt des OÖ Pferdesportverbandes explizit bestätigt hat. Er hätte somit spätestens bis 31. Oktober eine außerordentliche Generalversammlung einberufen müssen – hat es aber nicht getan.

ProPferd: Mit welcher Begründung?

Dr. Zachhuber: Im Wesentlichen wurde behauptet, dass das Thema ,anonymer Sponsor’ bereits bei der außerordentlichen Generalversammlung am 6. Juni behandelt worden wäre – was jedoch nicht stimmt. Es wurde nur angekündigt, dass das Team Landsteiner von einem anonymen Sponsor aus der Wirtschaft unterstützt werde. Außer der Ankündigung gab es keine Erörterung, die Ankündigung selbst findet sich im Übrigen nicht einmal im offiziellen Protokoll. Zweitens wurde gesagt, dass es nicht die Aufgabe einer Generalversammlung sei, die Geschäftsführung des Vorstandes quasi zu beaufsichtigen oder zu beeinflussen. Auch dieses zweite Argument ist aus meiner Sicht völlig unhaltbar: Beeinflusst man die Geschäftsführung dadurch, indem man berechtigte Fragen stellt? Laut Statuten ist die Generalversammlung das oberste Organ – wenn sie nicht den Vorstand beaufsichtigt, wer dann? Ohne Aufsicht ist auch keine Entlastung denkbar. Der OÖ Pferdesportverband hat somit satzungswidrig gehandelt, als er bis 31. Oktober keine ao. Generalversammlung ausgeschrieben hat.

ProPferd: Wie sind daraufhin die 29 OÖ Reitvereine weiter vorgegangen?

Dr. Zachhuber: Wir haben bis 2. November zugewartet, dann haben Hr. Efferdinger und ich am 2. bzw. 3. November per E-Mail eine Einladung zur ao. Generalversammlung an alle OÖ Reitvereine geschickt, samt Tagesordnung und Delegiertenliste, ganz wie es in den Satzungen vorgesehen ist. Zeitgleich habe ich  am 2. November auch die Anwaltskanzlei des OÖ Pferdesportverbandes davon verständigt, verbunden mit der Aufforderung, diese Einladung bitte auf der Website des Verbandes zu veröffentlichen, wie dies ausdrücklich in den Statuten vorgeschrieben ist und wir natürlich keinen Zugriff auf die Website haben.

ProPferd: Wie hat der OÖ Pferdesportverband reagiert?

Dr. Zachhuber: Ich habe am darauffolgenden Montag, also am 6. November, ein Schreiben der Anwaltskanzlei erhalten, in welcher mitgeteilt wurde, dass der Verband die Einberufung der ao. Generalversammlung zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Mitteilung auf der Homepage des OOEPS veröffentlichen werde. Ich habe das gelesen und bin davon ausgegangen, dass sie die Einladung und die Tagesordnung auf der Homepage veröffentlichen wird – möglicherweise mit einem unfreundlichen Kommentar, wie man das mittlerweile gewohnt ist. Damit habe ich gerechnet. Womit ich nicht gerechnet habe, ist dass der OOEPS jetzt selbst einlädt und so tut, als hätte Hr. Efferdinger im Namen der 29 Vereine überhaupt keine Einladung ausgeschickt, als hätte man keinen Saal organisiert und gemietet und als hätte man keine Tagesordnung ausgesendet. Dies alles, obwohl der eigene Anwalt mir schriftlich bestätigt, dass man die Einberufung der ao. Generalversammlung durch Hrn. Efferdinger zur Kenntnis genommen hat. Hier stellt sich für mich die Frage, was ,zur Kenntnis nehmen' für den Verband eigentlich bedeutet – warum lädt man selbst, wenn man die Einladung des Horst Efferdinger zur Kenntnis nimmt?

ProPferd: Mit einem Wort – ein seltsames Vorgehen …?

Dr. Zachhuber: Das ist noch freundlich ausgedrückt – und es hat natürlich für jede Menge Verwirrung unter den OÖ Pferdesportlern und Vereinen gesorgt. Tatsache ist: Wir haben die Einladung ausgesendet. Wir sind diejenigen, die diese Generalversammlung veranstalten, wir haben den Saal gemietet und tragen auch die Mietkosten. Wir haben das ganze organisiert – und es ist schon ein starkes Stück, dass der OOEPS jetzt so tut, als wäre all das nie passiert, sondern er wäre derjenige, der die Generalversammlung einberufen hat. Ich habe umgehend mit der Kanzlei Kontakt aufgenommen und darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen klar in Widerspruch zu der ursprünglichen Zusage steht und dass die nachträgliche Einberufung durch den OOEPS nicht zulässig ist. Ich habe den Verband weiters aufgefordert, die korrekte Einladung samt Tagesordnung auf der Website zu veröffentlichen und klarzustellen, dass die von Hrn. Efferdinger eingebrachte Tagesordnung maßgeblich ist.

ProPferd: Was bislang aber offenkundig nicht passiert ist …

Dr. Zachhuber: Leider nicht. Die dafür gesetzte Frist ist längst abgelaufen, wir werden uns ein derartiges Vorgehen jedoch sicher nicht gefallen lassen. Im Übrigen hat der OOEPS sogar noch Öl ins Feuer gegossen, indem er seiner Meldung vom 6. November zwei Tage später einen weiteren Absatz hinzugefügt hat, in dem man den 29 Vereinen auf sehr polemische Weise unterstellt, dass sie der Meinung wären, der OOEPS hätte zuviel Sponsorengelder lukriert, was natürlich völlig absurd ist. Man kann natürlich nie genug Sponsorengelder haben – aber es ist ebenso das gute Recht der Mitglieder und nachgerade ihre Pflicht, die vertraglichen Grundlagen sowie die vereinbarte Gegenleistung zu erfahren. Denn wie wir heute wissen, hat die Rechtsgrundlage bei zumindest der Hälfte der versprochenen Gelder gewackelt – sonst wären ja diese Sponsoren nicht weggefallen, wie der OOEPS selbst zugibt. Wenn ich eine klare vertragliche Regelung habe, dann kann sich ein Sponsor nicht so einfach von heute auf morgen verabschieden.

ProPferd: Sie sind als Anwalt zweifellos einiges gewohnt – geht's auch in anderen Streitfällen so turbulent zu?

Dr. Zachhuber: Ich bin, ehrlich gesagt, schon entsetzt darüber, wie hier ein absolut legitimes und durch die Statuten gedecktes Recht von Vereinen – ich kann’s gar nicht anders sagen – in den Dreck gezogen wird. Anstatt für die Vereine zu arbeiten und deren Anliegen ernst zu nehmen, wird dieses Anliegen massiv beschmutzt – und diejenigen, die es betreiben, werden mit Dreck beworfen, und zwar mit der Falschbehauptung, dass wir uns nicht an die Statuten halten. Interessant ist, dass diese Behauptung des OOEPS mit keinem Wort inhaltlich begründet wird. Dies geht auch gar nicht, denn die Statuten des OOEPS sind hinsichtlich dieser Thematik sehr klar und für jeden zu verstehen. Wörtlich heißt es da: „Wird von mehr als einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder eine außerordentliche Generalversammlung beantragt, so ist diese innerhalb von drei Wochen ab Antragstellung auszuschreiben und hat längstens innerhalb von acht Wochen ab Antragstellung stattzufinden. Kommt der Vorstand diesem Antrag der ordentlichen Mitglieder nicht fristgerecht nach, sind die Antragsteller berechtigt, von sich aus eine außerordentliche Generalversammlung unter Angabe des Grundes und der Tagesordnung schriftlich einzuberufen."  Weiter heißt es: „Hat in einem Geschäftsjahr bereits […] eine außerordentliche Generalversammlung […] stattgefunden, so ist der Vorstand nicht verpflichtet, einem neuerlichen, inhalts- oder begründungsgleichen Verlangen auf Einberufung […] nachzukommen.“

Dies sind die einzigen Bestimmungen, die in den Statuten für die Prüfung der inhaltlichen Rechtmäßigkeit eines Antrags maßgebend sind. Also: die einzige inhaltliche Prüfung, die man vornehmen darf, ist,  ob es bereits im gleichen Jahr einen inhalts- und begründungsgleichen Antrag auf Einberufung gegeben hat – und das ist evident und nachweislich nicht der Fall, weil es zwei grundverschiedene Anträge sind. Beim ersten ging es um die Neuwahl des Vorstandes – beim zweiten um die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtsgrundlage anonymer Sponsorengelder. Das war der Anwaltskanzlei und dem Vorstand des OOEPS bei seiner ersten Reaktion auch völlig bewusst – denn da hat man ausschließlich formale und keinerlei inhaltlichen Mängel angeführt. Man war aber offenbar sehr überrascht, dass wir die angeblichen Formalfehler so rasch korrigiert haben – und hat sich dann noch schnell ein paar Scheinargumente aus den Fingern gesogen. Doch die haben keinen Bestand – deshalb behauptet man plakativ, die Einberufung wäre zu Unrecht erfolgt, begründet diesen Standpunkt jedoch mit keinem Wort., weil man weiß, dass man jede inhaltliche Diskussion haushoch verlieren würde.

ProPferd: Dennoch behauptet der OOEPS nach wie vor, dass die ao. Generalversammlung zu Unrecht einberufen wurde ...

Dr. Zachhuber: Wenn von mehr als einem Zehntel der Mitglieder ein Antrag auf Einberufung einer ao. Generalversammlung eingebracht wird, dann ist diesem Wunsch Folge zu leisten – ohne Wenn und Aber. Tut der Vorstand das nicht, können die Mitglieder selbst einberufen – was auch geschehen ist. Und wenn einmal eine Generalversammlung einberufen worden ist, dann kann man nicht so tun, als wäre nichts geschehen und selbst im Nachhinein nochmals eine Einladung ausschicken. Das heißt nichts anderes, als dass die Einberufung durch den OOEPS statutenwidrig ist – weil er es verabsäumt hat, innerhalb der satzungsmäßigen Frist einzuberufen. Noch ein Wort zur Zulässigkeit: Wenn diese Generalversammlung unzulässig ist – wieso ignoriert man sie dann nicht einfach? Eine unzulässige Generalversammlung ist rechtlich so wie eine nicht stattgefundene Generalversammlung. Das heißt, der Vorstand könnte sie ohne jede Konsequenz ignorieren und es wird sich innerhalb des Vereins überhaupt nichts ändern. Allein die Tatsache, dass man sechs Wochen nichts tut und dann nach der Einberufung hastig eine eigene unzulässige Einberufung vornimmt, ist der beste Beweis dafür, dass wir – entgegen den Anwürfen des OOEPS – zu 100 % auf dem Boden der Statuten stehen. Man kann doch nicht sagen, etwas sei unrechtmäßig und statutenwidrig – und macht dann trotzdem mit!? Möge sich jedes Mitglied seinen Teil dazu denken ...

ProPferd: Wie sollen sich Oberösterreichs Reitvereine jetzt am besten verhalten?

Dr. Zachhuber: Sie sollen sich nicht von den diversen Falschmeldungen und dem Gezänk verwirren lassen und bitte möglichst zahlreich zur Generalversammlung am 4. Dezember in die Welser Stadthalle kommen und von ihren satzungsmäßig verbrieften Rechten Gebrauch machen. In Wahrheit können nur dort die Dinge ausdiskutiert und geklärt werden – und das wird hoffentlich am 4. Dezember geschehen. Ich bin trotz allem optimistisch – das Recht wird sich durchsetzen, davon bin ich überzeugt.

Das Interview mit Dr. Siegfried Zachhuber führte Leopold Pingitzer.

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