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Zwei Pferde mit Wildschweinen verwechselt: Jäger verurteilt
08.05.2018 / News

Der Jäger konnte keine glaubhafte Erklärung geben, wie es zu der verhängnisvollen Verwechslung kommen konnte. Die Sicht müsse schlecht gewesen sein, schloss die Richterin – und in diesem Fall hätte er schlicht nicht schießen dürfen.
Der Jäger konnte keine glaubhafte Erklärung geben, wie es zu der verhängnisvollen Verwechslung kommen konnte. Die Sicht müsse schlecht gewesen sein, schloss die Richterin – und in diesem Fall hätte er schlicht nicht schießen dürfen. / Symbolfoto: Irene Gams

Eine fatale Verwechslung kostete zwei Pferden auf einer Koppel in Rheinland-Pfalz das Leben: Der Jäger wurde nun vom Amtsgericht Daun verurteilt – ihm droht der Verlust der Jagdberechtigung.

 

Die tödliche Verwechslung passierte – wie der ,Volksfreund’ auf seiner Website berichtete – dem angeklagten Jäger im Oktober 2017: Etwa eine Stunde vor Sonnenaufgang habe der Jäger nach eigener Darstellung auf einer Koppel in Katzwinkel (Landkreis Vulkaneifel) zwei Wildschweine wahrgenommen und auf diese geschossen. Als er sich den getöteten Tieren näherte, bemerkte er seinen fatalen Irrtum: Er hatte nicht zwei Wildschweine, sondern zwei Pferde erschossen. Er hatte die beiden Tiere  in der Herzgegend getroffen – sie waren sofort tot.

Der zum Tatzeitpunkt 57 Jahre alte Waidmann meldete zwar den Vorfall bei der Polizei und zahlte der Eigentümerin auch eine freiwillige Entschädigung – dennoch musste er sich wegen des Vorfalls auch vor dem Amtsgericht Daun verantworten, wegen „Sachbeschädigung“ in zwei Fällen (da Pferde vor dem Gesetz als ,Sache’ gelten) sowie wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Die zuständige Richterin kannte mit dem schießwütigen Jäger – der immerhin Reue zeigte und den Vorfall aufrichtig bedauerte – kein Erbarmen: Die Sicht müsse zum Tatzeitpunkt schlecht gewesen sein, ansonsten wäre die Verwechslung der beiden Großpferde (mit Stockmaß 158 bzw. 165 cm) mit Wildschweinen nicht möglich gewesen. Doch bei schlechter Sicht hätte er die beiden tödlichen Schüsse schlicht nicht abgeben dürfen, so die Richterin in ihrem Urteil. Demgegenüber konnte der Jäger keine plausible Erklärung für seinen verhängnisvollen Irrtum ins Treffen führen.  

Der angeklagte Jäger wurde zu einer Strafe von 100 Tagsätzen zu je 100 Euro verurteilt – das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Falls kein Rechtsmittel dagegen eingelegt wird, hat der Richterspruch bittere Folgen für den Jäger – denn bei einer Verurteilung von 60 Tagessätzen oder mehr ist lt. geltendem Waffengesetz die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, Jagdschein und Waffenbesitzkarte würden ihre Gültigkeit verlieren.

Tragische Verwechslungen wie diese kommen bei der Jagd glücklicherweise höchst selten vor – enden aber in den allermeisten Fällen tödlich: Ebenfalls im Oktober des Vorjahres hatte sich, wie die ,Hannoversche Allgemeine Zeitung’ berichtete, ein ähnlicher Fall ereignet: Ein 65-jähriger Jäger hatte in Walsrode (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen) ein Islandpferd erschossen, weil er es im hochgewachsenen Gras mit einem Wildschwein verwechselt hatte. Auch gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz eröffnet – für die betroffenen Pferdebesitzer ist das aber meist nur ein schwacher Trost …

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