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FEI plant Strafen für entlaufene Hunde bei Turnieren
17.07.2018 / News

Zwischenfälle mit entlaufenen Hunden am Turnier können auch böse enden ...
Zwischenfälle mit entlaufenen Hunden am Turnier können auch böse enden ... / Foto: Screenshot Youtube-Video

Die Besitzer von entlaufenen Hunden könnten bei Pferdesportveranstaltungen ab dem nächsten Jahr mit empfindlichen Strafen belegt werden – das sieht ein Vorschlag der FEI vor.

 

Es ist ein altes und immer wieder vieldiskutiertes Problem: ausgebüxte Hunde, die auf einem Turnier hinter Pferden herjagen oder es sogar während der Prüfung stören. Viele Turnierreiter und nahezu jeder Turnierbesucher hat schon einmal derartige Szenen erlebt – und selbst bei nachsichtiger und verständnisvoller Betrachtung ist klar, dass solche Zwischenfälle alles andere als harmlos sind und sowohl Pferd und/oder Reiter, als auch der Hund dabei ernsthaft verletzt werden können.

Jahrelang haben Turnierveranstalter auf Aufklärung und Information gesetzt – und an Hundebesitzer appelliert, ihre kleinen Vierbeiner bitte stets sicher an der Leine zu halten oder ganz auf ihre Begleitung beim Turnierbesuch zu verzichten. Diese Appelle hatten nur teilweise Erfolg – die Zwischenfälle sind nicht wirklich weniger geworden, und so sehen sich immer mehr Veranstalter veranlasst, bei derartigen Vorfällen auch Geldstrafen zu verhängen, wie es etwa die Organisatoren des renommierten Vielseitigkeitsturniers in Luhmühlen getan haben, ebenso mehrere britische Veranstalter.

Nun möchte auch die FEI dem Problem der entlaufenen Hunde zu Leibe rücken – und hat in den jüngst veröffentlichten Vorschlägen für Änderungen der ,Allgemeinen Bestimmungen’ (General Regulations) auch einen eigenen Punkt „Hunde auf FEI-Events“ aufgenommen. Dort heißt es: „Derzeit gibt es keine Bestimmung in den FEI-Regeln über Hunde bei FEI-Veranstaltungen, und einige Disziplinen verweisen in ihren Planungen darauf. Es wird daher vorgeschlagen klarzustellen, dass Hunde bei FEI-Veranstaltungen angeleint sein müssen, weil es ansonsten für Pferde bzw. Reiter zu Gefährdungen durch entlaufene Hunde kommen kann.“

Daher wird seitens der FEI folgende Regeländerung (zu Artikel Nr. 109 – Organisation von Veranstaltungen) vorgeschlagen:

„13. Falls Hunde bei einem Turnier erlaubt sind, müssen diese ausnahmslos angeleint und an einem menschlichen oder stationären Objekt befestigt sein. Eine Verletzung dieser Regel wird mit einer Geldstrafe von 100,– Schweizer Franken pro Verstoß geahndet und kann im Wiederholungsfall zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen.“

Dieser Vorschlag wurde – gemeinsam mit zahlreichen weiteren geplanten Regeländerungen – an sämtliche nationalen Verbände mit der Bitte um Stellungnahme geschickt. Diese können bis 31. August 2018 ihre Kommentare und Anregungen übermitteln, anschließend soll ein zweiter Entwurf im Herbst veröffentlicht werden. Die endgültige Fassung der Regeländerungen wird im November der FEI-Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt – sollte sie angenommen werden, könnte sie mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

Dass Begegnungen zwischen Pferden und entlaufenen Hund mehr als ärgerlich sind, zeigt dieses Video vom ,Festival of British Eventing’ 2016, bei dem Olivia Wilmot während ihres Geländeritts von einem ausgebüxten Hund verfolgt und aufgehalten wurde. Sie konnte nach der erzwungenen Unterbrechung zwar ihren Ritt fortsetzen und als Siebente beenden – doch es wäre ohne den Zwischenfall zweifellos mehr drin gewesen …

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