Fall Hefenhofen: Tiequälerei-Skandal hat keine personellen Konsequenzen 02.11.2018 / News
Jahrelang mussten die Tiere am Skandalhof von Ulrich K. unsägliche Leiden über sich ergehen lassen, ohne dass die Behörden effektiv eingegriffen haben. / Foto: Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Am 31. Oktober veröffentlichte die von der Thurgauer Regierung eingesetzte Untersuchungskommission ihren Abschlussbericht zum sogenannten ,Fall Hefenhofen’, dem größten Tierquälerei-Skandal der Schweizer Geschichte. Er bestätigt ein umfassendes Versagen der Behörden, personelle Konsequenzen gibt es aber nicht.
Der „Fall Hefenhofen“ – der größte und zweifellos auch spektakulärste Fall von Tierquälerei in der Schweizer Geschichte – hat im Vorjahr europaweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Anzeige einer früheren Mitarbeiterin, welche die grauenvollen Vorgänge auf dem Hof des Landwirts Ulrich K. in Hefenhofen dokumentiert und der Polizei zur Kenntnis gebracht hatte, kam es am 7. August 2017 zur behördlichen Zwangsräumung des Anwesens. Mit Unterstützung der Schweizer Armee wurden dem Landwirt 93 Pferde, rund 50 Kühe, 80 Schweine, Ziegen und Schafe sowie 4 Lamas abgenommen. Fünf Tiere müssen eingeschläfert werden, weil sie nicht transportfähig sind, auch ein Drittel der Schweine muss verletzungs- oder krankheitsbedingt geschlachtet werden.
Der aufsehenerregenden Zwangsräumung war ein jahrelanges Katz- und Maus-Spiel Ulrichs K. mit den Behörden vorausgegangen – die dem renitenten, auch vor Drohungen und Gewalt nicht zurückschreckenden Hofbesitzer niemals Herr wurden. Auch die längst überfällige Räumung des Anwesens wäre wohl ohne den großen Druck von Medien, Öffentlichkeit und Tierschutzorganisationen nicht in dieser Form durchgeführt worden. Die Untätigkeit, ja, die Hilflosigkeit der Behörden wurde – neben dem bisweilen barbarischen Treiben des verurteilten Tierquälers – zu einem Hauptkritikpunkt in diesem Fall und war auch der zentrale Gegenstand der Aufarbeitung durch die von der Thurgauer Regierung eingesetzten Untersuchungskommission.
Diese sollte herausfinden, was alles schiefgelaufen war im ,Fall Hefenhofen’ – und vor allem: warum. Dafür leisteten die Kommissionsmitglieder umfangreiche Arbeit. Insgesamt 46 Aktenordner wurden aus den verschiedensten Behörden zusammengetragen, analysiert und aufgearbeitet, dazu gab es 49 ausführliche Befragungen von Behördenvertretern und Privatpersonen – dies alles um herauszufinden, wie es möglich war, dass ein Mann über nahezu 15 Jahre hinweg die Behörden narren, täuschen und einschüchtern und sogar ein rechtskräftiges Tierhalteverbot ignorieren konnte.
Der nunmehr vorgelegte Abschlussbericht bestätigt das Multi-Organ-Versagen des Staates auf breiter Front: „Gesamthaft gab es in diesem Fall eine ganze Reihe von Fehlern taktischer, strategischer und rechtlicher Art“, heißt es darin. „Der Grundfehler bestand darin, dass Differenzen nicht wirklich zu Boden diskutiert und den zuständigen Departementchefs unterbreitet worden waren, sondern die Behörden – trotz verschiedener Koordinationsorgane – in ihren Silos gfangen waren, wodurch ein kritisch-konstruktiver Austausch erschwert wurde. Dem Gesamtregierungsrat war zu wenig bewusst, dass er durchaus Steuerungsmöglichkeiten gehabt hätte.“ Mit anderen Worten: Es mangelte an Koordination und Abstimmung zwischen den involvierten Behörden – und letztlich auch am Willen, von den rechtlich vorhandenen und auch zulässigen Sanktionsmöglichkeiten entschlossen Gebrauch zu machen.
Es gab – so kann man diese zentrale Schlussfolgerung durchaus interpretieren – somit nicht nur ein ,institutionelles’ Versagen, sondern auch ein ,menschliches’ Versagen in dem Sinne, dass leitende Beamte ihre Führungsverantwortung nicht wahrgenommen haben, Entscheidungen verschoben oder abgemildert und so Ulrich K. immer wieder ermöglicht und – wenn auch unbewusst und unabsichtlich – wohl sogar dazu ermutigt haben, mit seinem Treiben fortzufahren. Statt klare Vorgaben zu erteilen und diese strikt durchzusetzen, gingen die Behörden einer offenen Konfrontation stets aus dem Weg, setzten auf Mediation und taten letztlich alles, um eine Eskalation zu vermeiden. Dies hat Hofbesitzer Ulrich K. wohl sehr früh durchschaut und für sich zu nützen gewusst – und die Behörden so jahrelang vor sich hergetrieben.
Dass er dabei weder vor Einschüchterungen, noch vor Drohungen und auch nicht vor roher Gewalt zurückschreckte, kann man im Schlussbericht mehrfach nachlesen. Manche Passage liest sich dabei wie das Skript eines schlechten Horrorfilms, wenn etwa der fatal misslungene Versuch der Behörden geschildert wird, ein verletztes Fohlen direkt auf dem Hof zu beschlagnahmen: „Ihm gelang es, trotz Polizeipräsenz ein Bolzenschussgerät zu behändigen, das Fohlen zu töten, es zu entbluten und mit dem dafür benutzten Messer vor den Amtstierarzt zu treten. Auch der abwesende Chef des Veterinäramts wurde beschimpft und bedroht mit den Worten, er wisse schon, wie er diesen um die Ecke bringen könne, das werde er nicht selber machen, sondern fünf Rumänen 1000 Franken in die Hand drücken. Ausserdem sitze ihm das Messer relativ locker in der Hand. Die Beschlagnahmung des toten Tieres erfolgte dann über die Staatsanwaltschaft, wobei offensichtlich niemand auf Platz wirklich verstand, was die Staatsanwaltschaft angeordnet hatte, weshalb die Beteiligten unverrichteter Dinge den Hof verliessen. Das Polizeijournal schliesst: „Somit verliessen wir den Hof nach 4 Stunden ohne etwas. Den Erhalt des Herausgabebefehls unterzeichnete U.K. mit einem grossen Lachen.“
Die Leidtragenden bei all dem waren die zahlreichen Tiere auf Ulrich K. Hof, die in all diesen Jahren unsägliche Leiden über sich ergehen lassen mussten, ohne dass die Behörden effektiv eingegriffen und zu ihrem Schutz gehandelt haben. Dies ist es auch, was Schweizer Tierschützer an dem Fall so empört und bestürzt. Ihre Kritik richtet sich insbesondere gegen den zuständigen Kantonstierarzt Paul Witzig und gegen Regierungsrat Walter Schönholzer – deren Fehler und Versäumnisse der abschließende Untersuchungsbericht detailliert auflistet. Personelle Konsequenzen gibt es jedoch nicht – beide bleiben im Amt, was bei Tierschützern und auch einigen Medien auf völliges Unverständnis stößt. Die von der Thurgauer Regierung angekündigten organisatorischen Verbesserungen – Einführung eines Monitorings über laufende Verwaltungsverfahren, mehr Personal für das Veterinäramt, eine effizientere Kommunikation zwischen den Behörden und eine stärkere Einbeziehung der Medienstelle – werden als nicht ausreichend eingeschätzt.
Besonders pointiert bringt die Kritik der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz, Dr. Erwin Kessler, zum Ausdruck: „Die von der Regierung angekündigten organisatorischen Verbesserungen sind nichts als ein grosses Blabla und werden nichts bewirken, weil die verantwortlichen unfähigen Personen (Kantonstierarzt Witzig, Departements-Chef Regierungsrat Schönholzer) weiterhin auf ihren Posten bleiben, gedeckt und beschützt vom geschlossen zusammenklebenden Thurgaue Politfilz. Unfähigkeit kann nicht organisatorisch kompensiert werden. Der Verwaltung standen schon bisher genug Instrumente zur Verfügung, um einen solchen Querulanten in die Schranken zu weisen (so der Schlussbericht); diese wurden aber vorsätzlich nicht genutzt. Nach Hefenhofen geht der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes durch Witzig und Schönholzer weiter, trotz den ,beschlossenen Massnahmen'."
Den vollständigen Abschlussbericht der Untersuchungskommission kann man hier nachlesen.
KommentareBevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...Weitere Artikel zu diesem Thema:06.08.2017 - Pferdequäler bleibt unbehelligt – heftige Kritik an Schweizer Tierschutzbehörden
Pferdequäler bleibt unbehelligt – heftige Kritik an Schweizer Tierschutzbehörden 06.08.2017 / News
Die Aufnahmen einer ehemaligen Mitarbeiterin zeigen erschütterndes Tierleid am Hof von Ulrich K. – doch die Behörden sind bis zum heutigen Tag nicht eingeschritten. / Foto: Verein gegen Tierfabriken/Schweiz
Der Fall eines rechtskräftig verurteilten Tierquälers sorgt in der Schweiz für landesweite Empörung: In der Kritik stehen zunehmend die Behörden, die auch zwei Wochen nach einer neuerlichen Anzeige nicht eingeschritten sind.
Es sind Bilder wie aus einem Albtraum, die am 24. Juli der Kantonspolizei Thurgau samt einer Strafanzeige gegen einen Landwirt und Pferdezüchter in Hefenhofen überreicht wurden: Sie zeigen ausgemergelte, bis auf die Knochen abgemagerte Pferde, die im eigenen Kot stehen, schimmliges Futter erhalten und z. T. schwere, unbehandelte Verletzungen haben. Zu sehen ist aber auch noch Schlimmeres – nämlich die Kadaver mehrerer toter Pferde, die einfach liegengelassen wurden – es sind Fotos, die einem die Kehle zuschnüren und die Pferdefreunden die Tränen in die Augen treiben.
Die insgesamt 142 Aufnahmen, die der Strafanzeige beigefügt waren, stammen – wie die Tageszeitung ,Blick' vor wenigen Tagen berichtete – von einer ehemaligen Mitarbeiterin, die über sechs Monate hinweg heimlich das Tierleid auf dem Hof von Ulrich K. dokumentiert hat. Sie gibt an, dass in diesen sechs Monaten nicht weniger als 13 Pferde verstorben sind und z. T. tagelang inmitten der übrigen Herde liegengelassen wurden.
Was Tierschützer an diesem drastischen Fall so besonders empört, ist aber nicht nur das offenkundige und dokumentierte Leid der Pferde, das diese über Monate oder sogar Jahre erdulden mussten. Es ist auch der Umstand, dass es sich bei Ulrich K. um einen landesweit bekannten Tierquäler handelt, der die Behörden seit vielen Jahren beschäftigt und der trotz rechtskräftiger Verurteilung nach wie vor Tiere halten darf. Und das bis zum heutigen Tag.
Der Fall von Ulrich K. füllt bereits mehrere dicke Gerichtsordner, wie der Schweizer ,Verein gegen Tierfabriken' (VGT) in einer umfangreichen Dokumentation zeigt. Bereits im Jahr 2008 hatte das Bezirksgericht Thurgau Ulrich K. zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er eine Stute beim Beschlagen zu Tode gequält hatte. Schon damals hätte – wie der VGT kritisch anmerkt – ein Tierhalteverbot durch das Veterinäramt erlassen werden können, zumal die Verurteilung im Jahr 2010 durch das Bundesgericht endgültig bestätigt und damit auch rechtsgültig wurde. Doch das Veterinäramt blieb untätig – auch nach weiteren Anzeigen wegen Tierquälerei in den Jahren 2010, 2012 und 2014.
Erst im Jahr 2016 wurde bekannt, dass das Thurgauer Veterinäramt im Jahr 2014 ein Teil-Tierhalteverbot gegen Ulrich K. verhängt hatte – doch die Maßnahme blieb ohne weitere Folgen, weil das Veterinäramt auf eine Vollstreckung, sprich: die Durchsetzung dieses Verbots, bis zum heutigen Tag verzichtete. Nach Rechtsmeinung des VGT habe das Veterinäramt damit seine Amtspflichten verletzt: „Es liegt nicht im Ermessen des Veterinäramtes, ob es rechtskräftige Tierhalteverbote vollstrecken will oder nicht. Ein Tierhalteverbot zu erlassen und es dann nicht zu vollstrecken, macht keinen Sinn." Später wehrte sich Ulrich K. mit juristischen Mitteln gegen eine drohende Vollstreckung und stellte ein sogenanntes ,Fristwiederherstellungs-Begehren', um das Tierhalteverbot doch noch anfechten zu können.
Für den VGT ist klar: „K. spielt seit zehn Jahren auf Zeit und mit den Behörden Katz und Maus, zieht alles querulatorisch bis vor das Bundesgericht, und der Kanton zahlt diesem Tierquäler und Sozialhilfebezüger diese missbräuchlichen Gerichtsverfahren." In der Kritik stehen dabei nicht nur der Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig, sondern auch Regierungsrat Walter Schönholzer vom Department für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau, der politisch für das Veterinäramt verantwortlich ist.
Faktum ist, dass Ulrich K. bis zum heutigen Tage – trotz rechtskräftiger Verurteilungen, zahlloser Anzeigen und trotz der Ende Juli vorgelegten neuen Beweise – Pferde auf seinem Hof hält und diesen sogar durch die Polizei schützen lässt, um empörte Tierschützer fernzuhalten. Die Geduld der Behörden mit Ulrich K. scheint jedenfalls grenzenlos – nicht so jedoch die Geduld der Tierschützer und der interessierten Öffentlichkeit: Nach Bekanntwerden der neuen Strafanzeige gegen den Landwirt formiert sich seit wenigen Tagen entschlossener Widerstand: Man will das Leiden der Pferde am Hof von Ulrich K. endlich beenden und auch die Untätigkeit der Behörden nicht länger hinnehmen.
Markus Holzer vom ,Verein Brennpunkt Schweiz' hat am 4. August eine Online-Petition mit dem Titel „Rettet die Pferde vor Ulrich K." ins Leben gerufen, das sich an das Veterinäramt Thurgau richtet und in der die Behörde aufgefordert wird, „unverzüglich alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um dem Treiben dieses Tierquälers Einhalt zu gebieten und die noch lebenden Pferde zu retten und in Sicherheit zu bringen."
Die Petition hatte ein enormes Echo – innerhalb von nur zwei Tagen wurden mehr als 14.000 Unterstützungs-Unterschriften gesammelt, und es werden stündlich mehr. Auch Radiosender und TV-Stationen berichten über den Fall des verurteilten Tierquälers – und stellen immer unverhohlener die Frage, wieso die Behörden das Tierleid noch immer nicht beendet haben. Auf Facebook formierte sich innerhalb weniger Stunden eine Gruppe mit rund 5.500 Mitgliedern, die eine sofortige Abnahme der Tiere durch das Veterinäramt verlangen.
Am gestrigen Samstag (5. August 2017) demonstrierten rund 300 wütende Tierschützer auf dem Bahnhofplatz von Frauenfeld und forderten die sofortige Schliessung des Betriebs von Ulrich K. Sie skandierten: „Nein zur Tierquälerei. Stoppt Ulrich K.! Nehmt ihm die Tiere weg!" Eine Kundgebungsteilnehmerin meinte zur Tageszeitung ,Blick': „Ich bin völlig schockiert, dass so etwas in der Schweiz möglich ist. Wir müssen dem ein Ende setzen. Nur wenn wir alle aufstehen, können wir das stoppen!" Und eine andere ergänzte: „Ich schäme mich für den Thurgau!" Und sie forderten auch den Rücktritt von Kantonstierarzt Paul Witzig und von Regierungsrat Walter Schönholzer.
Der öffentliche Image-Schaden – nicht zuletzt auch für die Thurgauer Behörden – ist längst immens, zumal gestern bekannt wurde, dass die Horrorbilder, die der Strafanzeige beilagen, authentisch und aktuell sind, wie der zuständige Generalstaatsanwalt bestätigte. Der öffentliche Druck ist mittlerweile so groß, dass der in der Kritik stehende Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer für morgen Montag (7. August 2017) die Einrichtung einer Task-Force ankündigte. Diese soll sich des Falls annehmen und auch das weitere Vorgehen festlegen. Man darf gespannt sein, was diese Task-Force in ihrer ersten Sitzung beschließt – die Schweizer Öffentlichkeit wird es aufmerksam beobachten.
Einer der prominentesten Tierschützer der Schweiz – Antoine F. Goetschel von ,Global Animal Law' – sieht jedenfalls die Behörden am Zug und verweist auf den Artikel 24 des Schweizerischen Tierschutzgesetzes. In diesem heißt es: „Wird festgestellt, dass Tiere vernachlässigt oder unter völlig ungeeigneten Bedingungen gehalten werden, so schreitet die zuständige Behörde unverzüglich ein. Sie kann die Tiere vorsorglich beschlagnahmen und auf Kosten der Halterin oder des Halters an einem geeigneten Ort unterbringen; wenn nötig lässt sie die Tiere verkaufen oder töten. Sie kann dafür die Hilfe der Polizeiorgane in Anspruch nehmen."
Goetschel versteht nicht, weshalb die Behörden bislang noch nicht eingeschritten sind – und damit ist er wohl nicht allein ...
Hier geht's zur Online-Petition „Rettet die Pferde vor Ulrich K."
08.08.2017 - Veterinäramt Thurgau greift durch - alle Pferde von Skandalhof evakuiert
Veterinäramt Thurgau greift durch - alle Pferde von Skandalhof evakuiert 08.08.2017 / News
Am Hof von Ulrich K. herrschten unvorstellbare Zustände, wie die Fotos einer ehemaligen Mitarbeiterin des Landwirts belegten. / Foto: VGT
Die Schweizer Veterinärbehörden haben im Fall des Landwirts Ulrich K. eingegriffen und ein sofortiges, totales Tierhalteverbot und die Beschlagnahmung aller Tiere angeordnet. Ulrich K. befindet sich in Polizeigewahrsam.
Der öffentliche Druck auf die Veterinärbehörden ist wohl zu groß geworden: Am Montag (7. August 2017) hat die von Regierungsrat Walter Schönholzer eingesetzte Task-Force beschlossen, dem Treiben des rechtskräftig verurteilten Tierquälers, der die Behörden seit vielen Jahren beschäftigte (siehe unseren Bericht dazu), nicht mehr länger zuzusehen und mit aller Härte einzuschreiten: Gegen Landwirt Ulrich K. wurde aufgrund der massiven, glaubhaften Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin ein sofortiges und umfassendes Tierhalteverbot ausgesprochen. Sämtliche Tiere auf seinem Anwesen in Hefenhofen wurden beschlagnahmt. Ulrich K. wurde – zur Befragung sowie um die Evakuierung der Tiere nicht zu gefährden – in Polizeigewahrsam genommen.
In der Nacht auf Dienstag wurde umfangreiche Vorbereitungen für den Abtransport sämtlicher Tiere getroffen – seit Dienstag früh rollen Lastwagen und Anhänger, welche die Tiere an einen sicheren Ort bringen. Auch die Schweizer Armee hilft mit, diesen Großeinsatz zu bewältigen. Armeesprecher Daniel Reist meinte gegenüber der Tageszeitung ,Blick': „Das Kompetenzzentrum Veterinärdienst und Armeetiere holt vom Hof von K. in Hefenhofen alle Pferde ab, bringt sie in den Sand-Schönbühl und betreut sie dort für unbestimmte Zeit."
Insgesamt werden heute Dienstag 90 Pferde vom Hof gebracht, die übrigen 50 Rinder, rund 100 Schweine, drei Geissen, ein gutes Dutzend Schafe und Lamas sowie Hühner werden mit Hilfe von anderen Tierhändlern evakuiert.
Der spektakuläre Großeinsatz von Polizei, Armee und Veterinärdienst ist der vorläufige Schluss- und Höhepunkt einer Affäre, die wohl auch in den kommenden Monaten noch für viel Gesprächsstoff sorgen wird. Vor allem die Rolle der Veterinärbehörden, die dem Treiben von Ulrich K. jahrelang untätig zugesehen haben, sorgte für viel öffentliche Kritik und ist aufklärungsbedürftig – dies umso mehr, als nun bekannt wurde, dass tierärztliche Kontrollen am Betrieb von Ulrich K. offenbar vorher angekündigt worden waren. Für Erwin Kessler vom ,Verein gegen Tierfabriken' ein weiterer ungeheurer Skandal: „Jetzt ist klar, warum trotz ,intensiven Kontrollen' die dokumentierten Missstände nie festgestellt wurden. Abgemagerte Pferde wurden allerdings festgestellt, aber keine toten und sterbenden – vor Kontrollen wohl alle erschossen und alle Kadaver beseitig. Er hatte jeweils genug Zeit."
Ausschlaggebend für das entschiedene Eingreifen der Behörden war – wie auch von politischer Seite zugegeben wurde – der enorme öffentliche Druck, der durch Tierschützer und Medien in diesem Fall ausgeübt wurde. Am Wochenende hatte es Mahnwachen und Demonstrationen vor dem Hof von Ulrich K und dem Regierungsratsgebäude in Frauenfeld gekommen. Eine Online-Petition „Rettet die Pferde vor Ulrich K." erhielt innerhalb weniger Tage über 16.000 Unterstützungserklärungen, bei der Tageszeitung ,Blick' war die Affäre über mehrere Tage hinweg Top-Thema.
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