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FN bestätigt vorläufiges Aus für den Schenkelbrand
10.12.2018 / News

Ab 1. Jänner 2019 darf der Schenkelbrand nur mehr mit lokaler Betäubung angewendet werden – doch es fehlt die behördliche Zulassung dafür.
Ab 1. Jänner 2019 darf der Schenkelbrand nur mehr mit lokaler Betäubung angewendet werden – doch es fehlt die behördliche Zulassung dafür. / Symbolfoto: Fotolia/FotoLL

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat offiziell bestätigt, dass der heftig umkämpfte Schenkelbrand ab 1. Jänner 2019 nicht mehr verwendet werden darf – vorläufig, da es an einer geeigneten, behördlich zugelassenen Betäubungsmöglichkeit fehlt.

 

Jahrelang haben die FN und die deutschen Zuchtverbände um die Erhaltung des Schenkelbrands zur Fohlenkennzeichnung gekämpft – mit Petitionen, Gutachten, politischen Gesprächen und öffentlichen Demonstrationen. Am Ende konnte man einen vermeintlichen Sieg verbuchen, als man erreichte, dass im 2012 beschlossenen Tierschutzgesetz der Schenkelbrand als zusätzliche Kennzeichnungsmethode zum EU-weit vorgeschriebenen Chip erhalten blieb – jedoch ab 1. Jänner 2019 nur noch unter örtlicher Betäubung angewendet werden darf.

An dieser örtlichen Betäubung dürfte nun der Schenkelbrand aber doch noch scheitern – und das möglicherweise endgültig. Das hat die FN in einer heute veröffentlichten Mitteilung eingeräumt: Es sei trotz intensiver Bemühungen bislang nicht gelungen, die erforderliche Zulassungserweiterung für das Schmerzmittel Lidocain seitens des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu erhalten. Damit darf der Schenkelbrand ab 1. Jänner 2019 jedoch nicht mehr angewendet werden – weil das dafür erforderliche Mittel zur Schmerzausschaltung nicht bzw. noch nicht verfügbar ist.

„Wir waren noch bis vor Kurzem recht zuversichtlich, dass wir eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden haben“, so Dr. Norbert Camp, Mitglied des Vorstands Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und Vorsitzender des Trakehner Verbandes, im Rahmen des traditionellen Dezembertreffens der Vorsitzenden, Zuchtleiter und Geschäftsführer der FN-Mitglieds- und Anschlusszuchtverbände. Dr. Camp gehörte zu der Arbeitsgruppe, die in den letzten Jahren intensiv an der Erprobung und Zulassung eines geeigneten Medikaments zur lokalen Betäubung gearbeitet hat. Mit Lidocain hatte man auch schnell einen geeigneten Wirkstoff gefunden und erfolgreich getestet. Was zunächst sehr vielversprechend aussah, scheiterte jedoch am Ende an daran, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die angestrebte Zulassungserweiterung eines lidocainhaltigen Tierarzneimittels für Pferde um den Anwendungsbereich auf der Haut ablehnte und dafür eine kostenintensive und zeitaufwändige Neuzulassung verlangte.

Auch ein zeitlicher Aufschub wurde verweigert

Damit wird es ab dem kommenden Jahr zunächst keinen Schenkelbrand mehr geben. Auch ein zeitlicher Aufschub, wie er jüngst für die betäubungslose Ferkelkastration eingeräumt wurde, konnte trotz intensivem Werben in Berlin bei den Koalitionspartnern nicht für die Pferdezucht erwirkt werden. „Wir haben bis zum Schluss um einen Aufschub gekämpft“, sagte Dr. Camp und nannte den Zuchtverbänden gute Gründe, weiter nach einer Lösung zu suchen. „Warum sollten wir weitermachen? Gerade in letzter Zeit hat sich gezeigt, wie hilfreich der Brand als zusätzliches, zuverlässiges Merkmal zur eindeutigen Identifikation eines Pferdes und dessen Rückführbarkeit ist“, sagte Camp. Zu befürchten seien auch Veränderungen in den Zusammenkünften der Züchter. Gerade die Fohlenbrenntermine seien wichtig gewesen, die Züchter zusammenzubringen.

„Der Brand ist erst einmal weg!“

Diesen Argumenten stimmten die übrigen Zuchtverbandsvertreter zwar zu, befürchteten allerdings auch, dass die Wiedereinführung nach einer „Brennpause“ von ein oder zwei Jahren für den Schenkelbrand schwierig werden könnte. „Unsere Gegner sitzen an entscheidenden Schaltstellen und werden versuchen das zu verhindern“, vertrat Dr. Thomas Nissen, Geschäftsführer des Holsteiner Verbandes, die mehrheitliche Meinung innerhalb der Versammlung. „Wir haben alles versucht, sind aber jetzt an dem Punkt angekommen, wo wir uns zunächst einmal damit abfinden müssen, dass der Brand erst einmal weg ist.“

Das Ende einer Tradition

Ob es tatsächlich realistische Chancen auf eine „Wiedergeburt“ des Schenkelbrands gibt, wird von vielen Experten bezweifelt. Erst im August dieses Jahres hatte die Bundestierärztekammer (BTK) sich entschieden gegen die Fortführung dieser Art der Kennzeichnung ausgesprochen und an die deutschen Pferdezuchtverbände appelliert, freiwillig auf den Schenkelbrand zu verzichten, da dieser „schmerzhaft und unnötig“ sei. „Nach der auch nicht schmerzfreien Implantation des Microchip gibt es keinen vernünftigen Grund i. S. d. Tierschutzgesetzes (TierSchG) für einen weiteren schmerzhaften Eingriff zur Kennzeichnung", meinte Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK – und fand dafür viel Zustimmung.

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