News 

Rubrik
Zur Übersichtzurück weiter

Ausnahmegenehmigung erteilt: Problemwolf darf abgeschossen werden
01.02.2019 / News

Das Umweltministerium von Schleswig-Holstein hat eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Problemwolfs erteilt.
Das Umweltministerium von Schleswig-Holstein hat eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Problemwolfs erteilt. / Symbolfoto: Fotolia

Das Umweltministerium von Schleswig-Holsteineine hat gestern eine Ausnahmegenehmigung vom Artenschutz erteilt und einen sogenannten Problemwolf zum Abschuss freigegeben. Die Entscheidung gilt als umstritten.

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig-Holstein hat gestern Donnerstag (31. Jänner) einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes mit der Bezeichnung „GW924m“ genehmigt, wie in einer Aussendung bestätigt wurde. Die Ausnahmegenehmigung erfolgte auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver rechtlicher Prüfung habe das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein koordiniertes staatliches Handeln notwendig sei. „Nach intensiver Prüfung halten wir dieses Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen. Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, so Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Entscheidung umfassend geprüft
Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes „GW924m“ gestellt worden, so das Landesamt. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen bestätigt, dass dieser Wolf der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagte Albrecht: „Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss dieses Wolfes erlauben. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen. Das wäre letztlich auch ein Problem für die Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz.“

Genehmigung zeitlich und räumlich begrenzt
Das Landesamt betonte weiters, dass die Genehmigung zur Entnahme zeitlich und räumlich begrenzt sei: „Eine Gruppe ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut den Wolf zu erlegen. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass mit der Genehmigung nicht gewährleistet ist, dass der Abschuss des Wolfes auch tatsächlich gelingt. Es handelt sich um eine sehr komplexe Aufgabe. Eine Entnahme kann nicht auf Knopfdruck erfolgen. Ziel aller ergriffenen Maßnahmen ist weiterhin die Koexistenz von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, setzen wir bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen weiterhin auf die Unterstützung von Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter und werden zeitnah eine Weiterentwicklung unseres bisherigen Wolfsmanagements vorlegen“”, so Albrecht.

Kritik vom WWF Deutschland
Tierschützer sehen die Erteilung der Ausnahmegenehmigung erwartungsgemäß kritisch und haben z. T. massive Bedenken dagegen geäußert. Moritz Klose, Referent für Wildtiere beim WWF Deutschland, meinte in einer ersten Stellungnahme:  „Die vom Land Schleswig-Holstein erteilte Abschussgenehmigung für einen Wolf widerspricht bundesweiten Empfehlungen. Wir haben große Bedenken, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen und der Artenschutz ausgehöhlt wird, da die Genehmigung nicht nur den Empfehlungen von DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf) und BfN (Bundesamt für Naturschutz) entgegensteht, sondern auch der gängigen Praxis in anderen Bundesländern wie etwa Sachsen“, so Klose. Lt. Klose hätten vor einer allfälligen Entnahme „erhöhte, korrekt angewandte Schutzmaßnahmen wie eine zusätzliche optische Barriere über dem Zaun oder Herdenschutzhunde“. Zudem bemängelt der WWF, „dass die für solche Fälle eingerichtete Dokumentations- und Beratungsstelle DBBW offenbar nicht befragt wurde. Außerdem hat das Land Schleswig-Holstein in dem betroffenen Gebiet bislang keine Förderung für Herdenschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Abschuss von einzelnen Tieren kann den flächendeckenden und entsprechend geförderten Herdenschutz nicht ersetzen. Weidetierhalter brauchen eine langfristige und substantielle Unterstützung.“

Der aus Dänemark nach Schleswig-Holstein gekommene Rüde hat laut Ministerium auch bereits mehrfach Schafe außerhalb von wolfssicheren Zäunen gerissen. Aber erst mit der jetzt nachgewiesenen Überwindung von Schutzzäunen gilt das Tier als sogenannter Problemwolf und darf gejagt werden. Er hält sich seit Juni 2018 nachweislich in der Region im Kreis Pinneberg auf. Hinweise auf andere Wölfe gibt es dort nicht.

Kommentare

Bevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...
Zur Übersichtzurück weiter

 
 
ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal − Privatsphäre-Einstellungen