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Darf man ein Pferd allein durch Frankfurt spazieren lassen?
13.03.2019 / News

Araberstute Jenny spaziert seelenruhig an Bussen und Straßenbahnen vorbei – ganz allein und ohne ihren Besitzer.
Araberstute Jenny spaziert seelenruhig an Bussen und Straßenbahnen vorbei – ganz allein und ohne ihren Besitzer. / Foto: Screenshot Youtube-Video

Im Frankfurter Stadtteil Fechenheim geht eine 22-jährige Araberstute spazieren – aber nicht mit ihrem Besitzer, sondern ganz allein, und das schon seit vielen Jahren. Das Internet jubelt – aber liegt das Internet damit auch richtig?

 

Die Geschichte von Araberstute Jenny sorgte letzte Woche in zahlreichen Medien und auch im Internet für Furore und verbreitete sich mit schwindelerregendem Tempo durch die sozialen Netzwerke: Seit 14 Jahren sorgt die Stute im Frankfurter Stadtteil Fechenheim für Staunen, Schmunzeln und ab und zu wohl auch für Kopfschütteln, wenn sie mutterseelenallein und absolut gelassen durch die Straßen, Gassen und Fußgängerzonen trottet: Spaziergänger und Anwohner kennen sie ebenso wie Straßenbahnfahrer und die örtlichen Polizisten – und wenn jemand glaubt, dass das Pferd zweifellos irgendwo ausgebrochen oder entflohen sein muss, der wird durch einen am Halfter befestigten Zettel eines Besseren belehrt: „Ich heiße Jenny, bin nicht weggelaufen, gehe nur spazieren. Danke.“

Jennys Besitzer – der 79-jährige Werner Weischedel – bekräftigt, dass es in all den Jahren noch nie einen Zwischenfall gegeben habe, dass nicht nur Jenny die Umgebung genau kennt, sondern auch alle Spaziergänger und Anwohner mit der Stute vertraut sind. Auch eine Sprecherin der Polizei bestätigt, dass es noch nie ein Problem mit Jenny gegeben habe.

Im Internet und in den sozialen Medien sorgte das zweifellos nicht alltägliche ,Wanderpferd’ Jenny für große Begeisterung: „Wie wunderbar“, „Vorbildlich – genau so sollte es sein!“, „Sooo nett“, „Einfach genial“, „Eine schöne Geschichte“. Nur ganz vereinzelt und deutlich in der Minderzahl melden sich warnende Stimmen zu Wort: „Ich würde mich gar nicht trauen, mein Pferd einfach so rumlaufen zu lassen“, meinte ein Poster, und ein anderer: „Ich finde es an und für sich schön, dass sie so rumlaufen kann, es ist dennoch für sie selbst und für andere viel zu gefährlich, es sind und bleiben Fluchttiere.“

Diese Bedenken sind jedenfalls nicht unberechtigt – wenn man an die zahlreichen Gerichtsverfahren denkt, die deshalb angestrengt werden, weil ein Pferdehalter sein Pferd nicht sorgfältig verwahrt oder beaufsichtigt hat, wie es das Gesetz sowohl in Deutschland als auch in Österreich klar vorschreibt (§ 833 BGB in Deutschland bzw. § 1320 ABGB in Österreich).

Angesichts dieses Videos (ein Beitrag des hessischen Rundfunks) dürften Anwälten vermutlich die Haare zu Berge stehen – doch im Internet herrschen offenkundig andere Gesetze als in Gerichtssälen … Was meinen Sie?

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