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Sexueller Übergriff bei Jugendmeisterschaften: Großes FN-Schiedsgericht setzt Strafe herab
10.04.2019 / News

Nach dem Vorfall bei den Deutschen Jugendmeisterschaften 2017 kommt der Täter nun mit einer geringeren Strafe davon – so das Urteil des Großen Schiedsgerichts der FN.
Nach dem Vorfall bei den Deutschen Jugendmeisterschaften 2017 kommt der Täter nun mit einer geringeren Strafe davon – so das Urteil des Großen Schiedsgerichts der FN. / Symbolfoto: Archiv

Im Juli 2018 hatte die FN-Disziplinarkommission einen jungen Springreiter für 18 Monate gesperrt, nachdem ihm sexuelle Übergriffe und Drohungen bei der Deutschen Jugendmeisterschaften 2017 vorgeworfen worden waren. Nun wurde die Sperre auf fünf Monate herabgesetzt.

 

Der Fall war nicht zuletzt durch einen Bericht des Nachrichtenmagazins ,Der Spiegel’ an die Öffentlichkeit gelangt – und hatte in und außerhalb der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Nach Darstellung des ,Spiegel’ soll es bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Aachen im September 2017 zu einem schweren Übergriff durch den jungen Reiter gekommen sein: Der habe eine junge Reiterin nicht nur tätlich angegriffen und im Intimbereich begrapscht, sondern auch damit gedroht, sich an deren jüngerer Schwester (damals 15 Jahre alt) zu vergehen – dies alles in schwer alkoholisiertem Zustand. Die Familie der beiden Mädchen meldete den Vorfall an die FN, ein Disziplinarverfahren wurde eröffnet. Im Laufe der Untersuchung machten die beiden betroffenen Schwestern auch noch weitere schockierende Aussagen: „Die führen Strichlisten, wie viele Mädels sie hatten, das war für die wie eine Aufgabe, eigentlich wichtiger als die Reiterei.“

Im Juli 2018 wurde der Reiter von der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung zu einer erstinstanzlichen Sperre von 18 Monaten verurteilt, auch die FEI und die Staatsanwaltschaft wurden informiert. Der verurteilte Springreiter legte gegen das Urteil Beschwerde ein, somit ging der Fall weiter an das Große Schiedsgericht der FN. Dieses hat nun am 8. April lt. einer Aussendung von fn-press Folgendes entschieden:

Der Beschluss der Disziplinarkommission wird dahingehend abgeändert, dass der Reiter wegen Verstoßes gegen die sportlich-faire Haltung gem. § 920 Ziff. 1, 2c Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) auf den Deutschen Jugendmeisterschaften (DJM) in Aachen im September 2017 für die Dauer von fünf Monaten von der Teilnahme an allen Leistungs-Prüfungen und Pferdeleistungsschauen ausgeschlossen wird.

„Nach umfassender Beweisaufnahme konnten wir den von der Disziplinarkommission zugrunde gelegten Tatvorwurf nicht in allen Punkten als bewiesen ansehen. Festgestellt wurde ein ungebührliches Verhalten, das mit einer geringeren Sperre zu ahnden war“, sagte der Vorsitzende des Großen Schiedsgerichts, Bernd Normann. „Wir respektieren die Entscheidung des Großen Schiedsgerichts. Die Dauer dieses Verfahrens von gut eineinhalb Jahren zeigt, wie sorgfältig die Rechtsorgane sich mit diesem Fall auseinandergesetzt haben“, sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.

Dieser Beschluss des Großen Schiedsgerichts ist innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit der FN nun rechtskräftig. Der Reiter hat die Möglichkeit, vor einem ordentlichen Gericht dagegen vorzugehen, heißt es in der Mitteilung der FN.

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