News 

Rubrik
Zur Übersichtzurück weiter

Hitzefrei für Berliner Kutschpferde ab 30 Grad
14.05.2019 / News

Berlins Kutschpferde dürfen ab einer Tagestemperatur von 30 Grad nicht mehr eingesetzt werden.
Berlins Kutschpferde dürfen ab einer Tagestemperatur von 30 Grad nicht mehr eingesetzt werden. / Symbolfoto: Fotolia

Für die Berliner Pferdekutschbetriebe gelten ab sofort neue Leitlinien, die einen besseren Schutz der Pferde gewährleisten sollen. So dürfen Pferde ab einer Temperatur von 30 Grad im Schatten künftig nicht mehr eingesetzt werden.

 

Wie die zuständige Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gestern (13. Mai 2019) mitteilte, sind neue „Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe“ in Kraft getreten, welche die alte Richtlinien aus dem Jahr 2009 ersetzen. Diese haben sich in den zurückliegenden Jahren zwar grundsätzlich bewährt, bedurften aber „angesichts der veränderten Rahmenbedingungen einer Anpassung und Aktualisierung", wie es in einer Aussendung der Senatsverwaltung heißt. Ein dichterer Kraftfahrzeugverkehr und insbesondere die Zunahme von Lärm, Abgasen und Emissionen im Innenstadtbereich erforderten eine Anpassung der Richtlinien – nicht zuletzt auch angesichts einer in Sachen Tierschutz zunehmend sensibleren Öffentlichkeit.

In den Richtlinien ist nun u.a. auch geregelt, dass Kutschfahrten mit Rücksicht auf das Wohlbefinden der Tiere unverzüglich einzustellen sind, wenn die Lufttemperatur im Laufe eines Tages einen Wert von 30 Grad im Schatten erreicht oder überschreitet. Ebenfalls geregelt ist, dass außerhalb der Einsatzzeiten jedem Pferd täglich zwei Stunden freie, selbstbestimmte Bewegung auf unbefestigtem Boden eines genügend großen Auslaufes zu gewähren ist. Schwere Verstöße gegen oder die mehrfache Nichtbeachtung von Vorgaben der Kutschenleitlinien können für Pferdekutschenbetriebe zum Entzug der tierschutzrechtlichen Erlaubnis führen.

Hierzu erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt: „Kutschfahrten in einer Millionenmetropole bedeuten enormen Stress für die Pferde. Im Sinne des Tierschutzes ist es daher erforderlich, klare Vorgaben im Sinne des Tierwohls zu machen. Dies dient auch dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.“

In der Vergangenheit hat es immer wieder Kritik am Einsatz der Kutschpferde in Berlin gegeben – eine Online-Petition hatte über 100.000 Unterschriften für ein gänzliches Pferdekutschen-Verbot gesammelt und damit auch die Berliner Stadtpolitiker unter Zugzwang gebracht. Zahlreiche weitere Metropolen, in der Pferdefuhrwerke unterwegs sind, mussten sich in den letzten Jahren immer wieder mit dem Problem beschäftigen und ihre politischen Vorgaben für die Kutschbetriebe verschärfen. Auch die Stadt Wien hat mehrfach die Vorgaben zum Schutz der Fiakerpferde angepasst und 2016 auch ein Fahrverbot bei Temperaturen ab 35 Grad (gemessen am Stephansplatz) erlassen. In der Stadt New York – in der seit Jahren auch über ein gänzliches Verbot von Pferdefuhrwerken diskutiert wird – gilt im Sommer ein Temperaturlimit von 32 Grad.

Die neuen „Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe“ können hier nachgelesen werden.

Kommentare

Bevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...
Zur Übersichtzurück weiter

 
 
ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal − Privatsphäre-Einstellungen