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Zum Schutz von Mensch & Tier: Deutsche Umwelthilfe für weitreichendes Feuerwerk-Verbot
26.10.2019 / News

Für viele Tiere und ihre BesitzerInnen sind die Silvestertage ein Horror, dem man nur schwer entrinnen kann ...
Für viele Tiere und ihre BesitzerInnen sind die Silvestertage ein Horror, dem man nur schwer entrinnen kann ... / Symbolfoto: Archiv Martin Haller

Die Deutsche Umwelthilfe hat ihre Forderung nach einem umfassenden Verbot von Silvester-Feuerwerken erneuert und weitere 67 Städte wegen der Überschreitung der zulässigen Feinstaub-Grenzwerte geklagt. Auch die Bevölkerung wurde zu Unterstützung aufgerufen.

 

Tierschutzorganisationen fordern seit vielen Jahren ein generelles Verbot von privaten Silvester-Feuerwerken und Böllereien, die Jahr für Jahr nicht nur die Umwelt verschmutzen und für zahlreiche Verletzungen sorgen, sondern auch eine mitunter lebensbedrohende Qual für viele Haustiere darstellt. Zahlreiche Tiere wie Hunde, Katzen und auch Pferde haben ein wesentlich feineres Gehör als wir Menschen. Raketen, Heuler und Böller können zu Angst und Panik führen und die Psyche enorm belasten. Nicht nur die Lärmbelästigung bedeutet Stress für die Tiere, auch der Schwefel- und Feinstaubgehalt der Luft, der im Explosionsfeld der Knallkörper besonders hoch ist, kann empfindliche Schleimhäute in den Tiernasen reizen.

In den letzten Jahren haben die Tierschützer in ihrem Kampf wertvolle Unterstützung durch Mediziner und Umweltschutz-Organisationen erhalten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich seit vielen Jahren für Einschränkungen und Verbote der Silvester-Knallerei ein – im Wesentlichen mit dem Argument, dass insbesondere in deutschen Innenstädten die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) z. T. deutlich überschritten werden. Bereits im Juli 2019 hatte die DUH deswegen 31 Städte und Gemeinden geklagt und zugleich Anträge auf Böller-Verbote für deren dichtbesiedelte Innenstädte gestellt.

Wie die DUH nun in einer Aussendung mitteilte, folgten am Montag dieser Woche (21. Oktober 2019) nun 67 weitere formale Anträge für alle weiteren Städte, deren innerstädtische Luft mit gesundheitsschädlichen Partikelkonzentrationen von 20 µg/m³ Feinstaub (PM10) im Jahresmittel belastet ist. (Anmerkung: Als Feinstaub (PM10) bezeichnet man Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (µm = 1 Tausendstel Millimeter). Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, zum Schutz der Gesundheit diesen Wert nicht zu überschreiten. Damit müssen sich nun alle 98 von diesen gesundheitsschädlichen Werten betroffenen Städte mit dem DUH-Verbotsantrag beschäftigen. Das Berliner Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger hat in einem Rechtsgutachten auch die formalen Möglichkeiten für entsprechende Verbotsregelungen aufgezeigt.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir wünschen uns weiterhin freudige Feste zum Jahreswechsel – aber ohne verpestete Luft, brennende Häuser, verletzte Menschen und verängstigte Tiere durch archaische Schwarzpulver-Böllerei. Bürgerinnen und Bürgern möchten wir mit unserer gestarteten Online-Petition die Möglichkeit geben, Umweltministerin Svenja Schulze zur Gesetzesänderung und die betroffenen Städte zu innerstädtischen Böller-Verboten wie in Berlin, Landshut oder München zu bewegen. In den 98 am stärksten belasteten Städten haben wir formale Anträge gestellt und hoffen, dass möglichst viele bereits zum kommenden Jahreswechsel innerstädtische Böller-Verbote beschließen und sich damit für die Saubere Luft und für ihre Bürgerinnen und Bürger entscheiden.“

Kritik an der deutschen Bundesregierung

Obwohl auch das Umweltbundesamt bereits seit Jahren vor den negativen Folgen der Silvester-Böllerei warnt und viele andere Staaten in Innenstädten die Böllerei grundsätzlich verbieten oder extrem reglementieren, herrscht in vielen deutschen Städten jedes Jahr zum Jahreswechsel ein regelrechter Ausnahmezustand, so die DUH weiter. „Am Neujahrstag zeigen sich die Innenstädte als verwüstete und mit Böllermüll verdreckte Umwelt. Die DUH kritisiert, dass die Bundesregierung trotz jahrelanger Warnung der DUH und ihres eigenen Umweltbundesamtes weiterhin untätig bleibt."

Obwohl nach Ansicht der DUH schon jetzt ausreichende rechtliche Möglichkeiten für derartige Verbote bestehen und mehrere deutsche Städte sie auch schon erlassen haben, weigern sich viele Kommunen hartnäckig, entsprechende Verordnung zu erlassen. Ein prägnantes Beispiel dafür ist München, wo seit vielen Jahren auf Bürgerversammlungen ein Feuerwerks-Verbot gefordert wird, sich die Stadt aber weigert bzw. rechtlich nicht imstande sieht, dies auch umzusetzen.

Feuerwerk-Verbot in vielen Großstädten – auch in Wien

Viele andere internationale Großstädte – etwa Amsterdam, Paris oder Rom – haben private Feuerwerke zu Silvester mittlerweile verboten. Auch in Wien besteht ein weitreichendes Feuerwerks-Verbot im Stadtgebiet, auf das die Polizei auch Jahr für Jahr hinweist: Die Verwendung praktisch aller Knallkörper, Feuerwerksraketen und anderer pyrotechnischen Sätze ab der Kategorie F2 ist im gesamten Ortsgebiet ausdrücklich verboten. Erlaubt sind lediglich Pyrotechnikartikeln der Kategorie F1 – also kleinen Tischfeuerwerken, Traumsterne, Knallerbsen oder Wunderkerzen, wobei ein Alterslimit von mindstens 12 Jahren gilt. Die allermeisten, nach wie vor im Handel angebotenen Feuerwerkskörper fallen unter die Kategorie F2 (z. B. sogenannte ,Piraten’, Vulkane, kleine Raketen etc.) – und diese Artikel dürfen erst ab 16 Jahren und nicht im Ortsgebiet verwendet werden (es sei denn, sie wird durch Verordnung für bestimmte Bereiche zugelassen – was in Wien jedoch nicht zutrifft). Wie die Wiener Polizei betont, werden Übertretungen ausnahmslos angezeigt und die betroffenen Gegenstände abgenommen. Es drohen Geldstrafen bis zu € 3.600, bei speziellen Verstößen z.B. verbotene Verwendung auf Sportplätzen bis zu € 4.360. Dieses Verbot gilt im Übrigen auch in Graz.

Das Problem ist in Österreich weniger das Gesetz – das ausreichend Handhabe für ein Verbot bietet – sondern die Überwachung und Vollziehung: Trotz der hohen Strafen kommt es immer wieder zu Übertretungen – und eine flächendeckende Kontrolle ist für die Exekutive kaum möglich, wie man auch selbst zugibt. Nicht zuletzt deshalb fordern auch in Österreich immer mehr Feuerwerks-Gegner nicht nur die Verwendung, sondern auch den Verkauf gänzlich zu verbieten und unter Strafe zu stellen – ein solches Verkaufsverbot wäre auch einfacher zu überwachen. Eine Reaktion der Politik dazu steht aber immer noch aus ...

Die gemeinsame Petition der Deutschen Umwelthilfe und Andrea Glomba, in der ein ,Verbot von Silvesterfeuerwerk für Privatpersonen' gefordert wird, kann man nach wie vor hier unterstützen – aktuell hält man bei mehr als 105.000 Unterschriften!

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