News 

Rubrik
Zur Übersichtzurück weiter

Vorwurf der Tierquälerei: Springreiter Paul Estermann vor Gericht
20.11.2019 / News

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann steht seit gestern vor Gericht – und bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Der Schweizer Springreiter Paul Estermann steht seit gestern vor Gericht – und bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. / Foto: Olaf Kosinsky/kosinsky.eu

Der bekannte Schweizer Springreiter Paul Estermann wird von einem ehemaligen Pfleger der Pferdemisshandlung beschuldigt. Nach einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee im September legte er Berufung ein – gestern ging beim Bezirksgericht Willisau die Verhandlung über die Bühne, ein Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.

 

Es ist eine Affäre, die seit dem Vorjahr die Schweizer Pferdesportszene in Atem hält und die auch für den Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) eine immer größere Belastungsprobe darstellt. Ins Rollen brachte die Affäre ein Bericht der Schweizer Tageszeitung Blick.ch vom Oktober 2018: Darin erhob ein ehemaliger Pferdepfleger schwere Vorwürfe gegen den Springreiter: Der habe sein Pferd Castlefield Eclipse mit Peitschenschlägen so traktiert, dass es blutige Wunden davongetragen habe. Aufnahmen aus dem April 2016 zeigten die schlimmen Verletzungen – auch ein weiteres Pferd soll mit brutalen Peitschenschlägen misshandelt worden sein. Die Veterinärpolizei Luzern begann daraufhin ihre Ermittlungen.

Diese zogen sich über etliche Monate dahin – und wurden von der Staatsanwaltschaft Sursee Mitte September 2019 mit einem Strafbefehl abgeschlossen: Paul Estermann wurde „wegen mehrfacher Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei)" mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Buße von 3600 Franken bestraft. Man gehe davon aus, dass der Beschuldigte die Stute „mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug", wie die ,Schweizer Pferdewoche' zitierte. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen.

Paul Estermann hat laut der Medienmitteilung gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben. Somit war das Bezirksgericht Willisau (Kanton Luzern) am Zug, um den Fall neu zu untersuchen und zu beurteilen. Die Verhandlung ging gestern (18. November 2019) über die Bühne – wie Schweizer Medien berichten, bestritt Estermann dabei die Vorwürfe kategorisch und gab an, die betreffende Stute nie mit Sporen oder Peitsche geritten und auch nicht misshandelt zu haben. Wie sich das Pferd die Verletzungen – die auch von einem Tierarzt bei einer Kontrolle festgestellt worden waren – zugezogen habe, könne er sich nicht erklären. Nach mehrstündiger Dauer wurde die Verhandlung geschlossen – das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich ergehen.

Die Affäre ist auch eine Belastungsprobe für den Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS), der bereits am 18. März 2019 in einer offiziellen Stellungnahme meinte: „Solange Paul Estermann nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt diese. Sollte er vor Gericht schuldig gesprochen werden, wird der SVPS weitere Maßnahmen prüfen." An dieser Haltung habe sich bislang nichts geändert, was auch dazu führte, dass man Paul Estermann Anfang November wieder in den Elitekader Springen 2020 aufgenommen hatte, aus dem auch das Schweizer Olympiateam für Tokyo geformt werde.

Dies wurde vielfach kritisiert, da doch der SVPS ansonsten für seine strikte Haltung in Sachen Tierschutz und Tierwohl bekannt sei – und bringt auch manche Funktionäre in Erklärungsnot. Gegenüber dem Portal ludwigspferdewelten.de meinte etwa der Schweizer Equipechef Andy Kistler: „Wir hätten auch so gerne, wenn die Sache Paul Estermann endlich erledigt wäre. Es dauert einfach zu lange und ist eine große Belastung. Wir können aber wie bisher nur verweisen auf die Stellungnahme des SVPS vom 18.3.2017: Es gilt bis zur vollständigen Aufklärung des Falls durch die zuständigen Behörden die Unschuldsvermutung. Wenn wir anders handeln würden, würden wir die erwähnte Unschuldsvermutung verletzen.“

Kommentare

Bevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...
Zur Übersichtzurück weiter

 
 
ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal − Privatsphäre-Einstellungen