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Fall Estermann: Bezirksgericht spricht Schweizer Springreiter schuldig
22.11.2019 / News

Nach der Verurteilung steigt der Druck auf Springreiter Paul Estermann – und auch auf den Schweizer Pferdesportverband.
Nach der Verurteilung steigt der Druck auf Springreiter Paul Estermann – und auch auf den Schweizer Pferdesportverband. / Foto: Olaf Kosinsky/kosinsky.eu

Das Bezirksgericht Willisau hat den Luzerner Springreiter Paul Estermann der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Abgeschlossen ist der Fall damit nicht – Estermanns Anwalt hat Berufung angemeldet.


Das Bezirksgericht Willisau hat Paul Estermann der „mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes“ schuldig gesprochen, wie es in einer offiziellen Mitteilung des Kantons Luzern heißt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe – belegt durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos – den Tatsachen entsprechen. Demnach soll Paul Estermann seine Stute Castlefield Eclipse im April 2016 mit Peitschenschlägen so traktiert haben, dass sie blutige Wunden an den Flanken und am Unterbauch davongetragen hat, auch ein weiteres Pferd soll mit Peitschenhieben misshandelt worden sein (siehe auch unseren Bericht dazu). Die Verhandlung des Bezirksgerichts Willisau fand am 18. Nov. 2019 statt.

Nach Einschätzung des zuständigen Einzelrichters hat Esterman beim Trainieren der beiden Pferde „das zulässige Maß mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten. Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt hat, liegt eine mehrfache Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes vor.“

Der Springreiter wurde daher zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je Fr. 160.– und einer Busse von Fr. 4000.– verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen. Das Bezirksgericht Willisau hat damit das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß sogar noch hinaufgesetzt – dieses hatte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 160.– und eine Busse von Fr. 3600.– gefordert.

Der Verteidiger verlangte die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft und einen vollumfänglichen Freispruch. Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil nun schriftlich begründen. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Luzerner Kantonsgericht.

Durch das nunmehrige Urteil steigt nicht nur der Druck auf Paul Estermann, sondern auch auf den Schweizerischen Verband für Pferdesport, der bislang konsequent bei seiner Linie geblieben ist, erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung allfällige disziplinäre Maßnahmen ergreifen zu wollen. Wörtlich hieß es in der Stellungnahme vom 18. März 2019: „Solange Paul Estermann nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt diese. Sollte er vor Gericht schuldig gesprochen werden, wird der SVPS weitere Maßnahmen prüfen.“ Anfang November war Paul Estermann auch in den Elitekader Springen 2020 aufgenommen worden, aus dem das Schweizer Olympiateam für Tokyo 2020 ermittelt wird. Dieser Schritt hat in der Schweiz zahlreiche kritische Reaktionen hervorgerufen – nach dem nunmehrigen Urteil werden diese Stimmen wohl noch lauter werden …

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