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Bereits zehn Wolfs-Angriffe auf Pferde seit 2015
19.12.2019 / News

Die wachsende Wolf-Population hat auch Auswirkungen auf die Pferdehaltung ...
Die wachsende Wolf-Population hat auch Auswirkungen auf die Pferdehaltung ... / Symbolfot: Archiv/Fotolia

… diese besorgniserregende Zahl hat das deutsche Landwirtschaftsministerium auf eine FDP-Anfrage bestätigt. Pferdehalter fühlen sich von der Politik beim Wolf-Problem im Stich gelassen und verlangen auch gesetzliche Änderungen.

 

Obwohl Pferde – ebenso wie andere Großtiere – nicht als primäre Beute von Wölfen gelten, wurden nach Angaben der Bundesregierung zwischen 2015 und 2018 nicht weniger als zehn Übergriffe von Wölfen auf Pferde bzw. Pferdeherden amtlich bestätigt, fünf davon endeten tödlich. Das teilte das Landwirtschaftsministeriums in Berlin auf eine Anfrage der FDP mit, über die das Portal ,RP-Online’ berichtete. Demnach wurden 2015 drei Pferde von Wölfen attackiert, 2017 waren es zwei und 2018 fünf Pferde. Fünf Tiere wurden getötet oder eingeschläfert, fünf wurden verletzt, darunter sechs Fohlen und ein Shetlandpony.

Für 2019 liegen noch keine bundesweiten Zahlen vor – es sind jedoch zwei tödliche Wolfsangriffe allein in Niedersachsen bestätigt: Am 20. Jänner wurde auf einem Pferdehof in Nienhagen ein Shetlandpony getötet und ein weiteres verletzt, am 5. Februar wurde in Nöpke (Landkreis Hannover) eine acht Monate alte Isländer-Stute getötet.  

Das Landwirtschaftsministerium rät Pferdehaltern zu „wolfsabweisenden Maßnahmen“, etwa zu speziellen Schutzzäunen, die Wölfe von den Herden abhalten sollen. Die sogenannte „Gefährdungshaftung“ der Tierhalter zu ändern, sei derzeit nicht geplant, heißt es. Soll heißen: Wenn Pferde durch einen Wolfsangriff in Panik geraten und auf der Flucht einen Verkehrsunfall verursachen, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung für die entstandenen Schäden – eine Situation, die viele Pferdehalter als ungerecht und als Zumutung empfinden.

Pferdehalter und Pferdezüchter fühlen sich von der Politik mit der Wolf-Problematik immer mehr alleingelassen. In einem Positionspapier haben im Juni dieses Jahres insgesamt zehn Reitsport- und Pferdezuchtverbände, darunter auch die FN, ihre Forderungen an die Politik dargelegt. So sei es dringend erforderlich, Wolfsschutzzäune zu entwickeln, die auch mit den gültigen Mindeststandards für die Haltung von Pferden vereinbar sind. Konkret heißt es: „Beispielsweise sind Knotengitter und Elektronetz-Zäune auf Grund des Verletzungsrisikos in der Pferdehaltung nicht ak- zeptabel. Auch die definierten Abstandsmaße – etwa ist die unterste stromführende Litze in maximal 20 cm Bodenhöhe anzubringen – sind nicht pferdegerecht. In der Pferdehaltung gilt, dass Abstände kleiner als 5 cm oder größer als 30 cm sein müssen. Pferde dürfen nicht Gefahr laufen, mit Hufen, Gliedmaßen oder dem Kopf hineinzugeraten und festzuhängen. Ernstzunehmende Wolfsschutzzäune werden in der Pferdehaltung häufig nur dann realisiert werden können, wenn außerhalb der pferdegerechten Einzäunung ein zweiter Zaun erbaut wird. Hierzu müssen ggf. rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit solche Zäune genehmigungsfähig sind." Im Übrigen müsse es für derartige zusätzliche Zäune – die auch sehr betreuungsintensiv sind – finanzielle Förderungen bzw. Unterstützungen geben, da ein einzelner Betrieb damit rasch überfordert ist: „Folgekosten aus Präventionsmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass die Existenz eines Betriebes oder der Fortbestand eines gemeinwohlorientierten Vereins gefährdet wer- den."

Eine weitere zentrale Forderung: Pferdehalter müssen für mögliche Verluste durch Wolfsrisse auch angemessen entschädigt werden – was bislang nicht der Fall ist. Entsprechende Listen, die im Bereich anderer Nutztiere für derartige Ersatzzahlungen herangezogen werden, sind für die Tierart Pferd nicht verfügbar. Für die Beurteilung bzw. Bewertung gerissener Pferde sollten daher „ausschließlich von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herangezogen werden", so die Verbände.

Ein besonderes Ärgernis für Pferdehalter ist die derzeit höchst unbefriedigende Haftungssituation im Zusammenhang mit Wolfsangriffen auf Pferde. „Anders als in der gewerblichen Pferdehaltung, haben private Pferdebesitzer (...) auf Grund der Einordnung der im Besitz befindlichen Pferde als „Luxustier“, keine Möglichkeit, sich im Hinblick auf die Gefährdungshaftung zu entlasten. Auch dann, wenn sämtliche Präventionsmöglichkeiten umgesetzt sind und der Eigentümer nichts hätte tun können, um den Schaden zu vermeiden, kommt es im Fall von Pferden, die beispielsweise durch Wolfsangriffe auf Straßen flüchten und dort Unfälle verursachen, zur Haftung durch den Eigentümer des Pferdes. Diese Perspektive ist vielen Pferdehaltern schwer darstellbar. Bei entsprechenden Vorkommnissen bedarf diese Situation einer grundsätzlichen Betrachtung."

Eine Lösung dieser offenen Fragen ist bislang nicht in Sicht – viele Pferdehalter können einstweilen nur darauf hoffen, dass die Wölfe weiterhin einen Bogen um ihre Höfe machen und ihre Pferde in Ruhe lassen. Garantien dafür – oder auch nur effektive Unterstützung für Präventionsmaßnahmen – gibt es aber bis auf weiteres nicht ...

Das Positionspapier der zehn Reitsport- bzw. Zuchtverbände gibt's hier zum Download.

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