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Corona-Krise: Deutsche Bundesregierung ordnet Schließung von Sportanlagen an
17.03.2020 / News

Die Betreuung und das Bewegen von Pferden muss auch in Corona-Zeiten sichergestellt sein, so die FN – jedoch unter Einhaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen.
Die Betreuung und das Bewegen von Pferden muss auch in Corona-Zeiten sichergestellt sein, so die FN – jedoch unter Einhaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen. / Symbolfoto: Simone Aumair

Wie Österreich hat nun auch Deutschland weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens eingeführt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, wovon auch Reitbetriebe betroffen sind – das Versorgen und Bewegen der Pferde muss aber sichergestellt werden.

 

Es ist eine Art Notfallplan, den die Deutsche FN gestern Abend veröffentlicht hat, nachdem die weitreichenden Ausgangs- und Versammlungsbeschränkungen der deutschen Bundesregierung publik wurden. In der diesbezüglichen Verordnung war auch nachzulesen: „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze."

Auch wenn Reitbetriebe dabei nicht explizit angeführt und diese vielfach landwirtschaftliche Betriebe sind (die grundsätzlich nicht unmittelbar betroffen wären), gelten jedenfalls die angeordneten Beschränkungen zur Vermeidung sozialer Kontakte und von größeren Menschenansammlungen. Was aber bedeutet das für ReiterInnen und Pferdebesitzer – wie sollen sie sich verhalten, was dürfen sie weiterhin rund um ihr Pferd tun und wie können sie die Versorgung und Betreuung ihres Pferdes aufrechterhalten, ohne die Ausgangs- und Versammlungsbeschränkungen zu verletzen?

Zu diesen Fragen hat die Deutsche FN noch am gestrigen Tag eine umfassende Information an ihre Mitglieder und Mitgliedsbetriebe herausgegeben, die dabei helfen soll, sowohl den Leitlinien der Bundesregierung als auch den Bedürfnissen seiner Pferdes Genüge zu tun. Reiter, Pferdebesitzer und Pferdehalter sollen im Wesentlichen die – auch durch das Tierschutzgesetz gebotene – Versorgung, Pflege und Betreuung ihrer Pferde selbstverständlich auch weiterhin sicherstellen, dies jedoch unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmaßnahmen und bei gleichzeitiger Minimierung von sozialen Kontakten.

Konkret bedeutet das lt. FN:
– Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall / die Reitanlage nicht betreten
– Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten (also Abstand zu anderen Personen wahren, Husten- und Nies-Etikette einhalten, regelmäßiges Händewaschen, kein Händeschütteln etc.)
– Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb
– Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
– Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren
– Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters

Hinsichtlich des Verhaltens auf der Reitanlage sowie des Umgangs mit anderen Personen empfiehlt die FN:

– Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus
– Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.  
– Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
– Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
– Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
– Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
– Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann.
– Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

Diese Empfehlungen sind zweifellos auch österreichischen Pferdebesitzern bzw. Pferdehaltern als Leitfaden ans Herz zu legen, um zu gewährleisten, dass die Pferde gut versorgt und ausreichend bewegt werden – und das Risiko einer Infektion dabei so gering wie möglich bleibt. Es ist ein ,Notfallplan' für die Pferdeszene, der „gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere" sicherstellen soll, so die FN.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport gibt es unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus.

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