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Corona-Notstand auch in der Schweiz: Pferdebranche auf Minimalbetrieb
17.03.2020 / News

Auch in der Schweiz gilt: Veranstaltungen und Reitunterricht sind bis auf weiteres untersagt, die Versorgung und Bewegung der Pferde ist jedoch sicherzustellen.
Auch in der Schweiz gilt: Veranstaltungen und Reitunterricht sind bis auf weiteres untersagt, die Versorgung und Bewegung der Pferde ist jedoch sicherzustellen. / Symbolfoto: Archiv Martin Haller

Ab heute (17. März 2020, 0.00 Uhr) hat der Schweizer Bundesrat eine weitreichende Notverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen, die auch die Pferdebranche massiv betrifft. Alle Turniere bis 19. April werden abgesagt, auch Reitunterricht darf nicht mehr erteilt werden.


Auch in der Schweiz bleibt aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) kein Stein auf dem anderen: Der Schweizer Bundesrat hat gestern (16. März 2020) seine erst am 13. März beschlossene „Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)“ nochmals abgeändert und verschärft – und folgt damit dem Beispiel zahlreicher anderer europäischer Länder, darunter auch Österreich und Deutschland. Demnach wird auch in der Schweiz mit sofortiger Wirkung das öffentliche Leben auf ein absolutes Minimum heruntergefahren: Handels- und Gastronomiebetriebe, Diskotheken, Bars, aber auch Unterhaltungs-, Freizeit- und Sportbetriebe wie Kinos, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Skigebiete, Tierparks etc. müssen ihre Türen für Wochen schliessen.

Wie der  Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) noch gestern in einer offiziellen Stellungnahme mitteilte, hat diese Verordnung auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Pferdebranche.

– Turniere und Ausbildungskurse
Gemäss COVID-19-Verordnung 2 sind alle Turniere bis am 19. April 2020 abzusagen oder zu verschieben. Dies betrifft auch Grundausbildungs- und Brevetkurse. Der SVPS werde sich bemühen, Lösungen für die Terminkoordination von verschobenen Veranstaltungen zu finden.

– Reitschulbetrieb
Gemäss COVID-19-Verordnung 2 werden Freizeitbetriebe bis zum 19. April 2020 geschlossen. Der SVPS geht davon aus, dass unter der Definition "Freizeitbetriebe" auch Reitschulbetriebe fallen. Eine entsprechende Bestätigung folgt nach Abklärungen so rasch als möglich. Somit darf ab sofort kein Reitunterricht mehr erteilt werden und der Zugang von externen Personen muss auf ein Minimum beschränkt werden.

– SVPS-Veranstaltungen und -Sitzungen
Alle direkt vom SVPS organisierten Veranstaltungen, die bis am 30. April stattfinden sollten, werden umgehend abgesagt oder verschoben. Dies betrifft insbesondere vom SVPS organisierte Kurse (Richterkurse usw.), vom SVPS organisierte Trainings sowie Grundausbildungs-, Brevet- und Lizenzprüfungen. Auch die Präsenzsitzungen von Disziplinen, Kommissionen und anderen Gremien des SVPS finden bis auf Weiteres nicht statt; sie können nötigenfalls durch Telefonkonferenzen ersetzt werden. Die Mitgliederversammlung vom 4. April 2020 wird abgesagt. Man prüfe, welche weiteren Massnahmen im Zusammenhang mit dieser Absage getroffen werden müssen.

– Weitere Veranstaltungen
Die Mitgliederverbände des SVPS und die ihnen angeschlossenen Vereine sind aufgerufen, sich Gedanken zu machen, welche Massnahmen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten (interne Veranstaltungen, Kurse, Versammlungen usw.) zu treffen sind. Menschenansammlungen – auch solche, die die Auflagen von Bund und Kantonen erfüllen – sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Hygiene- und Social-Distancing-Massnahmen sind auf jeden Fall einzuhalten.

– SVPS-Geschäftsstelle
Die Organisation der SVPS-Geschäftsstelle wurde so angepasst, dass die Dienstleistungen unter Wahrung der grösstmöglichen Sicherheit für die Mitarbeitenden und allfälligen Besucher solange möglich weiterhin erfüllt werden können.

Wer eine Dienstleistung der SVPS-Geschäftsstelle in Anspruch nehmen muss, wird gebeten, diese per Telefon, per E-Mail oder per Post zu kontaktieren und auf ein persönliches Erscheinen auf der Geschäftsstelle möglichst zu verzichten.

– Versorgung und Bewegung der Pferde
Die Versorgung und Bewegung der Pferde im Sinne des Tierschutzgesetzes ist sicherzustellen. Die Pferdebesitzer und -halter sind aufgerufen, den direkten Kontakt mit anderen Menschen möglichst zu vermeiden und alle Personen die Hygiene- und Social-Distancing-Massnahmen einzuhalten.

Der SVPS empfiehlt grösseren Pferdehaltungsbetrieben, ihre Mitarbeitenden nach Möglichkeit in feste Teams zu unterteilen, die nie gleichzeitig miteinander arbeiten. Sollte ein Mitarbeiter eines Teams erkranken, müssen nur die Mitglieder des betroffenen Teams in Quarantäne. Damit bleibt die Versorgung und Bewegung der Pferde gewährleistet.

Tierärzte, Hufschmiede und Futtermittellieferanten dürfen im Stall verkehren. Notfalltransporte in und aus Tierkliniken sind erlaubt.

Abschließend heißt es: „Wir verfolgen die Entwicklung kontinuierlich. Wenn nötig passen wir unsere Empfehlungen an und informieren Sie umgehend. Der Vorstand ist sich der Tragweite der Massnahmen bewusst. Angesichts der Epidemie geht die Sicherheit vor und steht über sportlichen und wirtschaftlichen Argumenten.

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