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Corona-Krise: Sperre von Reithallen in Deutschland alarmiert Pferdefreunde
27.03.2020 / News

Die Vorstellung behördlich gesperrter Reithallen sorgt bei deutschen Pferdefreunden derzeit für viel Aufregung und Unruhe.
Die Vorstellung behördlich gesperrter Reithallen sorgt bei deutschen Pferdefreunden derzeit für viel Aufregung und Unruhe. / Symbolfoto: Pixabay

Im Bundesland Schleswig-Holstein ist es offenbar zu mehreren Reithallen-Sperren durch Ordnungsämter gekommen. Sind solche Zwangsmaßnahmen auch in Österreich denkbar? Das haben wir die Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger gefragt.
 
Für gehörige Aufregung sorgt seit Mittwoch (25. März) ein Posting auf der Facebook-Seite der FN, wonach einige Ordnungsämter in Schleswig-Holstein Reithallen behördlich gesperrt hätten – mit dem Hinweis auf die hohe Unfallgefahr beim Reiten. Das riesige Echo auf die Mitteilung der FN zeigt einmal mehr, wie groß das Ausmaß der Verunsicherung unter Pferdefreunden derzeit ist – und wie groß die Angst, seine Pferde in Zeiten der Corona-Krise nicht mehr ausreichend versorgen und bewegen zu können.

Die FN empfiehlt, den Anweisungen der Behörde zwar Folge zu leisten – aber gegen allfällige Erlässe und Bescheide der Ordnungsbehörden Widerspruch einzulegen. Und sie verweist einmal mehr darauf, dass „ein Mindestmaß an notwendiger Bewegung der Pferde unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt werden muss.“

Dies habe nicht zuletzt auch das Bundesland Schleswig-Holstein explizit so zugesichert. So heißt es in den offiziellen Informationen der Landesregierung zum Thema Coronavirus und den geltenden Regeln für Pferdebesitzer und Reiterhöfe:

Die Versorgung und die Pflege der Tiere müssen sichergestellt werden. Dazu zählt auch die tägliche Bewegung, etwa durch Auslauf im Paddock/auf der Weide oder reiten. Auch Ausritte sind grundsätzlich möglich, jedoch sollten Hygienemaßnahmen sowie Abstandregeln zu anderen Personen eingehalten werden. Gruppenausritte sind nicht erlaubt.

  Im Stall gilt: Es sollten sich so wenig Menschen wie möglich an einem Ort aufhalten. In Stallgemeinschaften ist eine Person für die Aufgaben im Stall zu bestimmen. Ist es unumgänglich, dass mehrere Personen in den Stall gehen müssen, so muss eine zeitliche Abstimmung erfolgen, damit immer nur einzelne Personen vor Ort sind. Reitunterricht darf nicht stattfinden."

Zur Frage, ob man seine Pferde, die im Nachbarort auf einer Weide oder in einem Stall stehen, versorgen darf, heißt es weiter: „Die Versorgung von Tieren ist weiterhin möglich. Dabei sind der Kontakt zu anderen Personen zu meiden und entsprechende Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen."

Sinngemäß gilt dies auch in anderen deutschen Bundesländern – und im Wesentlichen auch in Österreich. Könnte es also auch hierzulande zu Zwangsmaßnahmen wie einer Stall- oder Reithallensperre kommen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen? Das könne man angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation und der von vielen Stellen unterschiedlich und leider oft nicht korrekt interpretierten Rechtslage nicht gänzlich ausschließen, so Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger, wenngleich ihr bislang nichts dergleichen zu Ohren gekommen sei. Eine Stallsperre könnte durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft verhängt werden – und auch wenn man dagegen Einspruch anmeldet, hätte dieser keine aufschiebende Wirkung, sofern die Behörde mit Gefahr im Verzug argumentiert, wovon auszugehen ist. Das heißt, die Sperre bliebe weiterhin in Kraft und würde die Aktivitäten rund ums Pferd nochmals deutlich einschränken.

Dr. Ollinger empfiehlt daher, den Behörden keinerlei Anlass für derartige überzogene Maßnahmen zu bieten: „Um Gottes Willen keine Corona-Partys im Stall oder Rudelbildungen in der Reithalle – dann wird es irgendwann auch der verständnisvollsten Behörde zuviel. Wir als Pferdemenschen sind – etwa verglichen mit der Gastronomie oder dem Tourismus – immer noch in der vergleichsweise angenehmen Situation, dass wir weiter zu unseren Pferden dürfen und sie auch reiten können, dies natürlich in einem reduzierten Ausmaß und unter den erforderlichen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen. Das sollten wir nicht aufs Spiel setzen."

Ihr Appell an alle Pferdebesitzer: „Die Verordnungen der Bundesregierung sind jedenfalls einzuhalten und die reiterlichen Aktivitäten derart durchzuführen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus greifen können. Wir sollten uns auch und gerade in einer so schwierigen Situation besonnen und vernünftig verhalten, dann muss und wird es auch nicht zu irgendwelchen Zwangsmaßnahmen kommen."

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