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Schottland verschärft Tierschutzgesetz: Nun fünf Jahre Haft für Tierquäler möglich
29.07.2020 / News

Schottland setzt ein Zeichen für den Tierschutz und verschärft die Höchststrafen für Tierquälerei signifikant.
Schottland setzt ein Zeichen für den Tierschutz und verschärft die Höchststrafen für Tierquälerei signifikant. / Symbolfoto: Österreichischer Pferdeschutzverband

Es ist ein historischer Erfolg für den Tierschutz: In Schottland tritt diese Woche ein neues Gesetz in Kraft, das die Höchststrafen für Tierquälerei deutlich erhöht – statt der bisherigen 12 Monate kann es künftig bis zu fünf Jahren Haft für besonders schwere Verstösse geben.


Es ist ein mutiger und ermutigender Schritt, der wohl weltweit für Aufsehen sorgen wird: Der ,Animal Health and Welfare (Scotland) Act 2006’, der im Juni einstimmig von den Mitgliedern des schottischen Parlaments verabschiedet worden war, hat letzten Dienstag (21. Juli 2020) die Zustimmung des britischen Königshauses erhalten und damit die letzte legislative Hürde genommen, um als Gesetz in Kraft zu treten. Die wohl spektakulärste Neuerung: Die maximale Haftstrafe für Tierquälerei wurde von bislang 12 Monaten auf fünf Jahre hinaufgesetzt – was von Tierschutzorganisationen jahrelang eingefordert worden war. Die bisherige Höchststrafe von 12 Monaten gehörte zu den niedrigsten in Europa – nur fünf andere Länder (einschließlich England und Wales) hatten niedrigere Strafen, wie Recherchen der Tierschutzorganisation ,Battersea’ zeigten. Nun lässt Schottland fast alle hinter sich – und führt eines der modernsten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt ein.

Die Erhöhung der Gefängnis-Höchststrafen für Tierquälerei ist freilich nicht die einzige Änderung: Das neue schottische Gesetz bedeutet auch, dass Tierschutzorganisationen früher mit dem sogenannten ,Rehoming’ beginnen können – also dem Vermitteln von abgenommenen Tieren an private Pflegeplätze. Außerdem sieht es einen verbesserten Austausch von Informationen mit Behörden vor, um mögliche Gefährdungen von Menschen effizienter zu verhindern und zu bekämpfen (Tierquälerei ist in vielen Fällen eine Vorstufe für Gewalt gegen Menschen). Und das neue Tierschutzgesetz enthält auch ,Finn’s Law’, das 2019 in England und Wales in Kraft trat und das Assistenztiere im öffentlichen Dienst, besonders Polizeipferde und -hunde, unter besonderen Schutz stellt. (Anm.: Das Gesetz verdankt seinen Namen dem Polizeihund Finn, der 2016 während eines Einsatzes schwer verletzt wurde, als er den Polizeibeamten Dave Wardell vor einem Messerangriff schützen wollte. Der Angreifer erhielt damals lediglich eine achtmonatige Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung und Waffenbesitz – die lebensbedrohliche Attacke gegen Polizeihund Finn war juristisch lediglich als ,Sachbeschädigung’ zu beurteilen, was für heftige öffentliche Empörung sorgte. Eine landesweite Kampagne, an der sich auch Dave Wardell mit großem Engagement beteiligte, führte schließlich 2019 zur Einführung des ,Animal Welfare (Service Animals) Act’, womit der rechtliche Status von Polizeipferden und -hunden deutlich aufgewertet wurde. Selbstverteidigung kann nun nicht länger als Entschuldigung dafür geltend gemacht werden, dass man Assistenztieren während ihres dienstlichen Einsatzes Schaden zufügt.)

Für die schottischen Tierschützer ist der ,Animal Health and Welfare (Scotland) Act 2006’ jedenfalls ein Meilenstein – und ein Grund zum Feiern. Die Organisation ,Battersea’ jubelte: „Die schottische Regierung hat eine klare Botschaft ausgesandt, dass Schottland die abscheulichsten Verbrechen der Tierquälerei nicht länger tolerieren und entsprechend reagieren wird. Wir glauben, dass diese Gesetzesänderung dazu beitragen wird, unschuldige Tiere zu schützen und diejenigen, die Tiere missbrauchen und misshandeln, in angemessener Weise abzuschrecken.“

Tatsächlich könnten sich nun viele europäische Länder ein Beispiel an Schottland nehmen – allen voran Österreich, das mit seiner Maximalstrafe von zwei Jahren Gefängnis für Tierquälerei nun zu den Schlusslichtern im europäischen Vergleich zählt. Zum Vergleich: In Deutschland sowie in der Schweiz beträgt der Strafrahmen für Tierquälerei jeweils drei Jahre. Vielleicht ist es auch hier an der Zeit, nachzubessern …

Besonderer Druck kommt durch die Entscheidung des schottischen Parlaments natürlich auf die Kollegen in England zu, wo strengere Strafbestimmungen für Tierquäler bereits seit Jahren in der parlamentarischen Warteschleife festhängen: Wie ,Battersea’ schreibt, wurde ein entsprechendes Gesetz bereits zweimal veröffentlicht, aber durch den Beschluss von Neuwahlen und die anschließende Auflösung des britischen Unterhauses im Herbst 2019 nicht mehr in Kraft gesetzt. Im Februar 2020 wurde ein neuer Gesetzesentwurf in Westminster eingebracht, doch der Termin für die zweite Lesung – ursprünglich für 12. Juni angesetzt – wurde aufgrund der Corona-Krise mehrmals verschoben. Diese soll nun am 23. Oktober 2020 stattfinden – alle britischen Tierschützer werden diesen Termin mit Argusaugen überwachen. Im Falle einer Annahme würde sich die maximale Haftstrafe für schwere Fälle von Tierquälerei von derzeit sechs Monaten auf fünf Jahre erhöhen.

Bei ,Battersea’ ist man jedenfalls optimistisch, dass auch England schon bald in Sachen Tierschutz mit Schottland gleichzieht: „Gemeinsam werden wir sicherstellen, dass Westminster Schottlands Beispiel folgt. Wir wissen, dass die politische Unterstützung da ist – es ist Zeit, diese endlich auch über die Ziellinie zu bringen.“ An soviel Engagement könnte man sich doch auch hierzulande ein Beispiel nehmen …

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