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Pferd und Reiterin angefahren: 86-jähriger stellt sich Polizei
06.06.2024 / News

Die Begegnung von Auto und Pferd im Straßenverkehr ist risikobehaftet und erfordert von beiden Seiten Umsicht und Aufmerksamkeit.
Die Begegnung von Auto und Pferd im Straßenverkehr ist risikobehaftet und erfordert von beiden Seiten Umsicht und Aufmerksamkeit. / Symbolfoto: Archiv/Fotolia

Nach einem Zusammenstoß zwischen PKW und Pferd hatte der Unfall-Lenker Fahrerflucht begangen. Nach einem Zeugenaufruf der Polizei stellte sich der 86-jährige nun der Polizei. Die Diskussion um verschärfte Tauglichkeits-Tests für SeniorInnen flammt nun wieder auf.

 

Wie die Polizeidirektion Ratzeburg in Schleswig-Holstein berichtete, war es Ende Mai in Neu-Lankau zu einem Verkehrsunfall zwischen Pferd und PKW gekommen: Gegen 16.10 Uhr wollten eine 13-jährige und eine 11-jährige auf ihren Pferden den Friweh überqueren, als es dabei aus bislang ungeklärter Ursache zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und dem Pferd der 13-jährigen kam. Das Mädchen fiel vom Pferd, verletzte sich aber glücklicherweise nicht – das Pferd erlitt aber blutende Wunden an beiden Hinterbeinen. Anstatt anzuhalten und Hilfe zu leisten beging der PKW-Lenker Fahrerflucht, weshalb die Polizei Nusse Ermittlungen aufnahm und einen Zeugenaufruf veröffentlichte.

Dieser führte, wie nun bekannt wurde, rasch zum Erfolg: Aufgrund des Zeugenaufrufes stellte sich am 28. Mai 2024 der 86-jährige Unfallfahrer aus dem Nusser Umland bei der Polizeistation Nusse. Die Ermittlung zur Unfallursache dauern an. Die Polizei bedankt sich für die Unterstützung.

Fälle wie dieser sorgen regelmäßig dafür, dass die Diskussion um verpflichtende Fahrtauglichkeits-Tests für Seniorinnen und Senioren immer wieder aufflammt. In den Focus geriet das Thema in den letzten Monaten auch deshalb, weil die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, im Zuge der Führerschein-Reform auch die Gültigkeitsdauer des Führerscheins für Senior:innen auf maximal fünf Jahre zu begrenzen – dies hätte die Möglichkeit eröffnet, bei der Erneuerung der Fahrerlaubnis entsprechende Gesundheits- bzw. Tauglichkeits-Tests vorzuschreiben. Diese Pläne stießen jedoch in etlichen EU-Ländern auf heftigen Widerstand – und fanden daher keine Mehrheit im Europäischen Parlament.

Stattdessen bleibt es weiter die Entscheidung der einzelnen Mitgliedsstaaten, ob sie verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von AutofahrerInnen einführen wollen oder nicht. „Deutschland möchte solche Zwangsuntersuchungen nicht haben", stellte Verkehrsminister Volker Wissing jedenfalls klar. Auch seine Amtskollegin Leonore Gewessler sprach sich klar gegen verpflichtende Tauglichkeits-Checks aus – und setzt weiter auf die Eigenverantwortung und Selbsteinschätzung der Lenkerinnen und Lenker.

Einigen europäischen Ländern ist das aber dann doch zu wenig – sie haben bereits Beschränkungen bzw. medizinische Untersuchungen für ältere FahrzeuglenkerInnen eingeführt, um das Unfallrisiko zu minimieren. Das Nachrichtenportal tz.de hat kürzlich einige Beispiele ausgewählt: So muss man etwa in Spanien ab einem Ater von 65 Jahren den Führerschein alle fünf Jahre erneuern lassen, wobei auch eine medizinische Untersuchung der Fahrtüchtigkeit durchzuführen ist. In Dänemark müssen AutofahrerInnen ab dem 75. Lebensjahr ein ärztliches Attest beilegen, wenn sie den Führerschein verlängern lassen wollen. Ab 80 muss der Antrag jedes Jahr gestellt werden. In der Schweiz müssen AutofahrerInnen ab dem 70. Lebensjahr alle zwei Jahre zur ,vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung'. In Italien müssen Führerscheine ab einem Alter von 50 Jahren alle fünf Jahre erneuert werden, ab 70 Jahre alle drei Jahre, ab 80 Jahre alle zwei – ein medizinischer Check ist bei jeder Erneuerung verpflichtend vorgeschrieben.

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