Ein kontrollierter und sicherer Umgang mit Pferden ist für den Menschen nur möglich, wenn sein eigenes Verhalten, Handeln und seine Sorgfalt „pferdegerecht“ sind. Was das konkret bedeutet, hat Dr. K. in 34 Leitsätzen zu einer „angewandten hippologischen Ethik" zusammengefasst.
Der täglichen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass zu eben dieser Zeit die 29. Weltklima-Konferenz in einem, für deren Ziele geradezu grotesken Lande abläuft. Aus 200 Staaten waren an die 40.000 Teilnehmer angesagt (2023 waren es 88.000), die – das versteht sich von selbst – allesamt zu Fuß in Sandalen und am Wanderstab, auf Eselsrücken, beritten mit schnellen Pferden aus fernen Wüsten (deren Bewohner bekanntermaßen für Klimaziele höchstmotiviert sind), schwimmend in Security-Begleitung von Hammerhaien und auch durch die Lüfte – per „bird stop“ mit Zugvögel, die auf dieser Linie fliegen, angereist sind – dem entsprechend angestaubt, ausgezehrt, erschöpft und abgemagert wirken alle diese „white collar Experten“ – die Einstellung „grün“ kennen sie bestenfalls vom Absinth an der Hotelbar.
Diese jährliche internationale Farce ohne erkennbares Ergebnis weist gewisse Parallelen mit der augenblicklichen Welt der Pferde hierzulande und bei den Nachbarländern auf: bei einer zunehmenden Anzahl – als „Rechtstage“ ins Leben gerufenen Veranstaltungen – werden Themen über Schutz von Pferden entweder „zerredet“ oder in ein Schema“ gepresst, wobei rechts und links für die Seiten steht, auf der, mit dem Gesetz Konfrontierte, im Gerichtssaal sitzen – und ein Seitenwechsel häufig auch zu einem hippologischen Paradigmenwechsel führt; grundlegende Umwälzungen für die Pferde selbst stehen meist nicht auf dem Plan, denn diese muss jeder „am Klima Teilnehmende“ bzw. „mit Pferden Umgehende“ (jeder geschlechtlichen oder ungeschlechtlichen Variante) vor seiner eigenen Haustüre, in seinem eigenen Stall, also in seinem ganz persönlichen kleinen Universum bewerkstelligen – ob im Kleinen oder im Großen!
Unbekannter Maler: Ein seltsames Paar I
Vor etwa einem Dezennium habe ich die Angewandte forensische Hippologie konzipiert und einige Auszüge in einem Katalog von 31 Vorschlägen in einer sehr angesehenen internationalen Tierärztezeitschrift zum Thema „Wohlbefinden von Pferden“ als Essay publiziert, dessen Kernaussage „Pferdeschutz erfordert Wissen und Zivilcourage“ war – heute möchte ich diese Prämisse erweitern: „Pferdeschutz erfordert umfangreiches Wissen und unerschütterliche Zivilcourage gleichermaßen!“
Zusätzlich motivierender Anlass vor fünf Jahren war dann ein Tierschutzvolksbegehren in Österreich (mit 416.000 Unterschriften) und eine umfassende Publikation über Leitlinien zum Schutz von Pferden in der BRD. Mit dem Handbuch der Angewandten Forensischen Hippologie (2016) und in meinen Vorlesungen wollte ich Studierenden und Vortragsbesuchern Rüstzeug gegen die drei, jeden Fortschritt lähmenden, Glaubenssätze zu geben:
– Das haben wir immer schon so gemacht!
– Das haben wir noch nie so gemacht!
– Da habe ich mir nichts dabei gedacht!
Das vorhersehbare Verhaltensmuster der typischen Tiergefahr ist beim Pferd in hierarchischer Reihenfolge:
• Durchgehen (Flucht)
• Ausschlagen
• Beißen
• Steigen
• an die Wand drücken
• Herdentrieb mit Massenpanik.
Dem Menschen - als vernunftbegabtes Wesen - ist es gegeben, Pferde als - per höchstgerichtlicher Definition - „unberechenbare, von ihren Trieben und Instinkten geleitete Lebewesen“ dann – und nur dann - kontrollieren zu können, wenn sein eigenes Verhalten, Handeln und seine Sorgfalt „pferdegerecht“ sind. Pferdegerecht heißt zum Bespiel:
• bei Routineverrichtungen die Möglichkeit einer Gefahr einzukalkulieren,
• keinem Pferd je blind zu vertrauen,
• stets pferdegerechte Kleidung (Handschuhe, Schuhe, Kopfbedeckung) zu tragen,
• nie mehr als zwei Pferde zu führen,
• Bahn-, Hallen- und Ausreitregeln, Jagd- und Verkehrsregeln zu beachten,
• ein Pferd nie am verhängten Zügel oder mit einer Kette im Maul zu führen,
• in kritischen Situationen im Zweifel abzusitzen,
• Pferde nie unbeaufsichtigt zu lassen,
• zu lernen, wie ein Pferd zu denken, wahrzunehmen und zu reagieren,
• und nie vom „hohen Ross“ aufzutreten.
Einen vermeintlichen, vermenschlichten „Sprachcode der Pferde“ zu verstehen, wird nur denjenigen möglich sein, die das Privileg hatten, mit vielen Pferden zu verkehren, denn jedes einzelne Pferd hat – bei allen Ähnlichkeiten – seine individuelle Ausdrucksform – so wie auch ein und dieselbe Sprache unzählige Nuancen aufweist – daher der Spruch „nichts trennt sosehr wie eine gemeinsame Sprache“ – denken Sie nur an östlichsten und westlichsten Pole.
Der (am Hals) verhängte Zügel
Nicht korrektes Führen am verhängten Zügel (gestellte Aufnahme)
Führen am verhängten Zügel ist gefährlich, für das Pferd im Maule schmerzhaft und gilt deshalb als schlechtes Benehmen.
Nicht jeder Unfall wird sich deshalb vermeiden lassen, jedoch werden sich unter sorgfältiger Bedachtnahme auf „Vorhersehbarkeit“ und „Vermeidbarkeit“ schwere Personenschäden und hohe Haftungsansprüche reduzieren lassen. Auch tadellos passendes und stets gepflegtes Ausrüstungsmaterial ist für den sicheren Umgang mit Pferden eine Grundvoraussetzung.
Schutz des Wohlbefindens von Pferden – Angewandte hippologische Ethik in 34 Beispielen für Reiter, Fahrer, Einstellbetriebe, Reitschulen, Gnadenhöfe und alle Pferdeleute und Einsatzkräfte
In Österreich ist im § 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung festgehalten:
§ 2. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Tierschutz….
um speziell im § 285 a ABGB zu regeln: Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.
Anders als in Österreich ist in Deutschland im Artikel 20 a des Grundgesetzes verankert:
Artikel 20 a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Gesetzestexte und regelhafte Vorschriften bedürfen häufig gewisser Erläuterungen und Präzisierungen, deren Stellenwert aber nicht immer ganz klar ist.
So definiert die wohl bekannteste „Auskunftei Wikipedia“:
– Einen Leitfaden – aus dünnstem Material gewoben- als eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter.
– Eine Richtschnur – schon aus dickerem Material bestehend -als allgemeingültige Wertvorstellung, woran jemand sein Handeln und Verhalten ausrichtet.
– Eine Leitlinie wird als bestimmender Grundsatz und leitender Gesichtspunkt bzw. richtungweisender Anhaltspunkt für das Handeln angesehen.
Im Selbstverständnis möchte ein Leitfaden, eine Richtschnur, Leitlinie oder ähnliche regelhafte Darstellungen in Abgrenzung zum klassischen Gesetz
– als Orientierungshilfe dienen
– und als vorwegnehmendes „Gutachten“ verstanden werden, um Personen, Behörden und Gerichte bei Entscheidungen darüber zu unterstützen, ob Haltung, Verwahrung und Nutzung von Pferden in all ihren mannigfaltigen Formen den Vorschriften der Gesetze entsprechen.
34 Vorschläge zur Angewandten ethischen Hippologie:
– Jede Vermenschlichung von Pferden ist kontraproduktiv und gefährlich – der wichtigste Weg des Menschen zum Pferde ist die Achtung seiner Würde und das Erkennen als besonderes Lebewesen.
– Jeder Mensch, der Pferde hält, hat die moralische und ethische Verpflichtung, durch Notfallpläne vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um seine Pferde gegen Unglück und Katastrophen zu schützen.
– Unabhängig von deren Haltung und Nutzung muss das Wohlbefinden der Pferde jederzeit oberste Priorität haben.
– Im Hinblick auf das individuelle Wohlbefinden darf es keine Unterscheidung zwischen Sport,- Freizeit-, Arbeits- oder Zuchtpferden geben.
– Kinder und Jugendliche sind in ihrem Verhalten und Benehmen gegenüber Pferden stets von wissenden Leitpersonen zu führen.
– Die zur Verwendung von Pferden notwendigen Ausrüstungsgegenstände (Zäume, Gebisse, Sättel, Geschirre, Voltigierutensilien) sowie Wägen, Schlitten (Gewicht, Deichselhöhe, gebrochener Zug) usw. müssen korrekt angepasst und für die Pferde sicher, Schmerz- und Überlastungsfrei gestaltet sein.
– Im Rahmen von organisierten Veranstaltungen kann durch eine befugte Person (Veranstalter, Turnier-Richter, Security, offizieller Veterinär) jederzeit bei begründetem Verdacht eine sachkundige Überprüfung vorgenommen werden (Durchführung immer mit Tierarzt gemeinsam).
– Ein Pferd ist nur dann in der Lage, seine angeborenen Anlagen voll zu entfalten, wenn seine artgemäßen Lebens- und Leistungsanforderungen erfüllt werden und es sich mit Umwelt und Menschen im Einklang befindet.
– Flucht ist die erste Reaktion eines Pferdes, sei es aus Angst, Er-Schrecken oder Bedrohung; Ausweichen, Scheuen, Wegspringen und Durchgehen sind diesem natürlichen Verhalten zuzuordnen.
– Personen, die mit Pferden Umgang pflegen, müssen in der Lage sein, deren Befindlichkeit zu erkennen und zu beurteilen, im Zweifel sind vertiefend Fachleute beizuziehen.
– In der Ausbildung und Nutzung von Pferden dürfen nur solche Leistungen, Verhaltens- und Bewegungsabläufe verlangt werden, die für diese Tierart, die Rasse und das Individuum von Natur aus angelegt und möglich sind.
– Es liegt in der Verantwortung des Menschen, Eignung und Grenzen eines Pferdes zu erkennen und zu respektieren, unbedachte und vorsätzliche Überforderung hat immer Tierschutzrelevanz.
– Vertrauen zum Menschen ist für das Pferd Grundlage zur Bindung in Sicherheit und gleichzeitig Signale und Hilfen annehmen und verstehen zu können.
– Die Führungsrolle eines Menschen gegenüber dem Pferd kann nur durch Einfühlungsvermögen, Zuwendung, Wissen, Erfahrung, Konsequenz und Bestimmtheit erreicht werden – das Pferd muss beim Menschen Sicherheit finden, nicht der Mensch beim Pferde Sicherheit suchen.
– Der Einsatz von Gewalt ist in jeglicher Form beim Umgang mit Pferden abzulehnen und dann überflüssig, wenn sich der Mensch der traditionellen und gewohnten Handlungsabläufe bedient.
– Bei Trainern und Ausbildern sind Geduld, Selbstbeherrschung und Einfühlungsvermögen neben Wissen und Können die vornehmsten Tugenden.
– Verspätete Strafe ist immer ungeeignet, um eine nicht mögliche Leistung zu erzwingen oder unerwünschtes Verhalten zu verändern, angebrachte, berechtigte und notwendige Korrekturen müssen augenblicklich erfolgen.
– Ausbildungsziele durch Zwang, Bestrafung oder Gewalt zu erreichen, ist tierschutzwidrig und hat strafrechtlichen Charakter (Vorsatz!).
– Die Hilfengebung muss für das Pferd verständlich, ruhig und konsequent erfolgen und seinem Ausbildungsstand entsprechen.
– Das Umfeld (Stall, Paddock, Weiden, Reit -Hallen, -Plätze, Ausreitstrecken) ist so zu gestalten, dass es jedem einzelnen Pferd die größtmögliche Entfaltung seines artgemäßen Verhaltens ermöglicht.
– Freispringen ist bei Fohlen und Jährlingen nicht Entwicklungs- konform und deshalb tierschutzrelevant.
– Der Beginn der Ausbildung muss sich an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Pferdes, seinem physischen, psychischen und geistigen Reifezustand und seinem Leistungsvermögen orientieren.
– Die Individuelle Zug- und Tragbelastung ist bei allen Fahrpferden, Reitpferden, Voltigierpferden und Tragtieren zu berücksichtigen.
– Um eine angemessene Ausbildung von Pferden – und Menschen - zu ermöglichen, müssen alle daran beteiligten Personen über die hierfür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und persönlichen und moralischen Eigenschaften verfügen, diese Forderung gilt ganz besonders für Reitschulen und Ausbildungsbetriebe.
– Vor jeder Nutzung ist ein Pferd durch kundige Überprüfung auf seinen Gesundheitszustand zu inspizieren.
– Ergibt die Prüfung der Gesundheit oder Leistungsfähigkeit Zweifel, ist das Pferd einer vertiefenden, kundigen Untersuchung zuzuführen.
– Die Ausrüstung muss vor Beginn jeder Nutzung eines Pferdes für dieses individuell zweckdienlich, korrekt angepasst und in einwandfreiem, sicherem Zustand sein.
– Die Zäumung muss individuell passend und richtig eingestellt sein. Sie darf weder Atmung noch Maultätigkeit unterbinden oder behindern. Auf Verwendung einwandfreier, passender und gepflegter Gebisse und deren Zügel ist zu achten.
– Alle (Zwangs-)Maßnahmen, die zu übertriebener Beizäumung (Hyperflexion) führen, sind tierschutzwidrig.
– Führmaschinen und Laufbänder sollen nur nach sorgfältiger Eingewöhnung und nur unter eingreifnaher Aufsicht angewendet werden.
– Die mit Pferden bespannten Fahrzeuge müssen in fahr- und sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sein.
– Die Fixierung von Extremitäten (Fußfesseln) ist tierschutzwidrig.
– Die Anwendung von Medikation an einem Pferd ist bei sportlichen Wettkämpfen, ähnlichen Veranstaltungen sowie im Training verboten und rechtswidrig; kranke Pferde müssen umgehend einer medizinischen Versorgung zugeführt werden. Die Doping-Problematik sollte allen Pferdeleuten bekannt sein, die mit Sport-, Freizeit-, Arbeits- oder Zuchtpferden in Kontakt sind.
– Für alle Pferde müssen die individuellen Grundbedürfnisse an Haltung, Sozialleben, korrekter Ernährung, Körper- und Hufpflege während ihres gesamten Lebens gewährleistet sein, ob dem Alter oder einer Krankheit in einem Gnadenhof wirksam begegnet werden kann, müssen palliativ geschulte Fachleute entscheiden – diese Entscheidung darf nicht im freien Ermessen von Besitzern oder (künftigen) Haltern liegen.
Die Weisheit der beiden „Alten“ - die seinerzeit bekannte, tägliche Erscheinung im Stadtbild von Wels: Eric Eder (Stall Dragonerkaserne) und sein Haflinger – im und unter dem Sattel ergraut.
Vor einiger Zeit führte mich ein gerichtlicher Auftrag in ein westliches Bundesland zu einem sehr vornehmen und großen Reitstall. Da sich bei der Befundaufnahme eine kurze Unterbrechung ergab, hatte ich die Gelegenheit folgende, eigentlich belanglose, aber doch denkwürdige Szene zu beobachten:
Ein – als Herrenreiter verkleideter – Mann trat mit seinem Pferde aus einer Box, die Zügel hingen über Hals und Widerrist, das Pferd folgte seinem „Gebieter“, ohne geführt zu werden, wie ein Furchentreter. Die Stallgasse führte nach links in die Reithalle, geradeaus zum Reiterstüberl und nach rechts auf die Weiden – dieses Tor war offen. Der Mann jedoch öffnete gegenüber das Tor zur Halle und setzte an „Tor frei“ zu rufen, als ihm die Frage im Halse stecken blieb: das Pferd hatte sich nämlich – plötzlich selbstständig geworden - nach rechts durch das offene Tor in Richtung der Wiesen verdrückt. Mit einem entrüsteten Schrei hastete sein Reiter nach, konnte beim geschlossenen Eingang zu den Weiden das Pferd am verhängten Zügel ergreifen, riss es mit einem ungestümen Riegler mit anschließendem Insternburger herum und brüllte es in der Folge mit Ausdrücken an, die ich hier nicht wiedergeben möchte.
Ich musste mich wieder meiner Aufgabe widmen. Als ich nach getaner Arbeit zu meinem Wagen ging, wartete dieser Mann dort auf mich, nunmehr gewöhnlicher Zivilist.
„Ich möchte mich bei Ihnen für diese Episode, die Sie vorhin gesehen haben, entschuldigen“ hub er an „ich weiß, wer Sie sind und was Sie jetzt von mir und unserem Stall denken werden!“
Ich begegnete ihm mit einer kühlen und distanzierten Höflichkeit und erwiderte nicht gänzlich unfreundlich: „Mir gegenüber ist eine Entschuldigung weder angebracht noch notwendig – Ihr Pferd sollten Sie um Verzeihung bitten – zuerst für das fachliche Fehlverhalten, es mit verhängtem Zügel und ohne sichere Führung nachtrotten zu lassen und dann dafür, dass Sie das Pferd grob und ungerecht bestraft haben, für seinen natürlichen Wunsch, auf die Wiese zu gehen!“
„Entschuldigt habe ich mich beim Pferd bereits…“ gab er zurück „… und habe den Satz angefügt, der früher das Finale jeder Ohrenbeichte bildete: Ich will mich ernstlich bessern!“
Ludwig Koch: Die Reitkunst im Bilde (OLMS 1982) Ein seltsames Paar II
Gutachten, Fotos, Grafiken und Literatur: Archiv und ex libris Dris. Kaun.
Eine Bitte: Meine Aufsätze, Publikationen und Kommentare sollen Pferdeleuten unserer Tage zu Orientierung, Selbsteinschätzung und Beziehung zu Pferden dienen. Personen, die kommerziell mit Pferden Kontakt haben, mögen die von Anstand und Benehmen vorgegebenen Regeln respektieren, Quellen anführen und korrekt zitieren – danke!
Sollten Leser meiner Aufsätze einzelne Themen vertiefen wollen, so kann auch - unter den oben angeführten Bedingungen - aus dem reichen Fundus der kostenlosen Downloads auf www.pferd.co.at geschöpft werden.