Dr. K.s ,Hippologische Betrachtungen' sind diesmal einem als „Streitschrift“ bezeichneten Buch der Tierärztin Dr. Vera Biber gewidmet, das unter dem Titel „Philosophen haben keine Hunde“ erschienen ist und im Untertitel den Anspruch erhebt: Hund und Pferd mit Gefühl verstehen.
Die Lektüre der 340 Seiten dieses Werkes zeigte mir, wie sehr die alten Philosophen auch nach mehr als 2000 Jahren immer noch das Tun heutiger Menschen beeinflussen, manchmal sogar bestimmen – nicht immer jedoch bewusst!
Da Dr. Vera Biber im Klappentext als leidenschaftliche Reiterin beschrieben wird, ist sie in meinen ,Hippologischen Betrachtungen' keineswegs fehl am Platz.
Meine Hippologischen Betrachtungen der letzten Ausgabe hier auf ProPferd handelten auch von Xenophon, der weder aus der Geisteswelt noch aus der Pferdewelt wegzudenken ist. Xenophon (430-354 v.Ch.), bedeutender Schüler des Sokrates, schrieb die hippologischen Lehrbücher der Antike „Über die Reitkunst“ und „Der Reiteroberst“ – aber auch über Jagd und Jagdhunde.
Es lohnt also besonders für den modernen, nach echtem Wissen hungernden Menschen unserer Epoche, sich von Zeit zu Zeit der meist immer noch gültigen Erkenntnisse der „Alten“ zu besinnen.
Sokrates * 469 v.Chr. – +399 v. Chr.
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„Sokrates ist eine der einflussreichsten Figuren in der Geschichte der westlichen Philosophie. Geboren um 470/469 v. Chr. in Athen, Griechenland, gilt er als Begründer der sokratischen Methode und als Lehrer von Platon, der wiederum Lehrer von Aristoteles war. Diese philosophische Linie legte die Grundlagen für viele westliche Denkweisen und -traditionen und beeinflusste zahlreiche spätere Denker.
Bekannt für seine unkonventionellen Methoden und seinen unermüdlichen Einsatz für die Wahrheit, hinterließ Sokrates keine schriftlichen Werke. Vieles, was wir über ihn wissen, stammt aus den Schriften seiner Schüler, insbesondere Platon und Xenophon. Seine Dialoge und Fragetechniken, die sogenannte „Sokratische Methode“, revolutionierten die Art und Weise, wie Menschen über Wissen, Tugend und das gute Leben nachdachten.
Die Philosophie von Sokrates konzentrierte sich auf ethische Fragen und die Erforschung moralischer Konzepte. Er glaubte, dass wahres Wissen aus dem Erkennen der eigenen Unwissenheit erwächst und dass Tugend und Wissen untrennbar miteinander verbunden sind. Diese Ideen führten ihn in Konflikt mit den politischen und gesellschaftlichen Normen seiner Zeit und endeten schließlich in seiner Anklage und Hinrichtung.“
Zitat: https://klugwort.de/biografie/sokrates
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Die „Arbeiten“ von Gerichtssachverständigen, insbesondere in allen Bereichen, in denen Tiere in gerichtlichen Auseinandersetzungen involviert sind, unterscheiden sich von allen anderen Nomenklaturen, also Disziplinen (Bau, KFZ, Immobilien aber auch Human-Medizin), vor allem dadurch, dass Pferde, Hunde, Katzen, Wildtiere oder Zootiere nicht für sich selbst „sprechen“ können, sondern sich über „Dritte“ und durch Verhaltensweisen und Gesten mitteilen und erklären müssen.
Diese Mitteilungen und Erklärungen setzen jedoch voraus, dass sie bei einem Empfänger ankommen, verstanden und in der Folge richtig interpretiert werden.
Das heißt aber nicht mehr und nicht weniger, als dass die zentrale Maxime eines fairen Verfahrens, nämlich >audiatur et altera pars< [es muss auch die andere Seite gehört werden] regelmäßig von der „Seite der klagenden Partei“ und der „Seite der beklagten Partei“ um eine „dritte Seite“, nämlich die, der „betroffenen Partei“ – also des verfahrensgegenständlichen Tieres - erweitert werden muss.
Um das „Vorbringen eines verfahrensgegenständlichen Tieres“ aber korrekt und wissenschaftlich nachvollziehbar in einem Gutachten darstellen zu können, bedarf es
– zum Beobachten,
– zum Verstehen und Erkennen,
– zum Interpretieren höhere kenntnisreiche Begabung als die heutzutage so oft strapazierten „Experten“-Kenntnisse – es bedarf der Fähigkeit von Menschen, die sich in die Verhaltensweisen von Tieren empathisch und mit hohem Wissen hineinversetzen können, also die „Zusatz-Qualifikation Pferdemensch, Hundemensch usw.“ besitzen und verdienen.

F.L. Wilder: Sport für Gentlemen, Harenberg 1975
Vor einem Bezirksgericht
Eine fünfjährige, hoch im Blut stehende Stute, die bereits zumindest drei Vorbesitzer in ihrer „Geschichte“ hatte, landete zunächst bei einem Pferdehändler. Dort lernte ein Mann mittleren Alters, der in einem freien Beruf tätig war, das Pferd kennen: er suchte nämlich ein geeignetes Pferd, das er in seiner Praxis als „Coaching-Assistenz-Pferd“ im Training von Menschen zu besserer Sozialkompetenz und hierarchischem Aufstieg einsetzen könne. Natürlich wollte er das Pferd auch selber reiten.
Ein Proberitt von einer viertel Stunde verlief problemlos, seine Begleiterin, eine Pferde-Expertin – ritt das Pferd eben solange ohne Beanstandung – ohne den Kaufvertrag gründlich zu studieren, wurde der Kauf abgeschlossen.
Unverzüglich wurden für die junge Stute Trainer verschiedenster Sparten gedungen:
– eine Expertin bedrängte das Pferd drei Mal pro Woche mit Cavaletti-Arbeit,
– eine weitere Expertin machte zwei Mal wöchentlich Einheiten am Schnürlhalfter und Boden-Arbeit,
– ein angeblich sehr arrivierter Reiter bewegte das Pferd – ebenfalls drei Mal pro Woche – in der Halle und am Reitplatz: abwechselnd wurde gesprungen (bis 1.20 m) und Dressurlektionen (Klasse L) geritten – beides war für das Pferd neu und ungewohnt.
– Zum Wochenende ritt der Neo-Eigentümer die elegante Stute – ausschließlich in der Reithalle – infolge äußerst bescheidener reiterlicher Kenntnisse und Gaben mied er „open air“ auf das Peinlichste.
Im Kaufvertrag, den alle Experten - im Vertrauen auf die eigene Expertise - nicht einmal überflogen hatten, war das Pferd als „Freizeitpferd“ deklariert, das vor dem Verkauf täglichen Weidegang gehabt hatte.
Nach etwa drei Wochen begannen im Stall des neuen Besitzers die ersten Auffälligkeiten: die Stute drehte sich weg, wenn ein „Mensch“ mit Halfter, Zaumzeug oder Sattel die Box betrat, beim Auflegen des Sattels begann sie nach dem Menschen zu schnappen, dann zu schlagen, beim Führen wurde sie zunehmend widersetzlich – das Verhalten des Pferdes steigerte sich bis zur Bösartigkeit:
Jetzt wurde ein Gericht angerufen und der Verkäufer der arglistigen Täuschung bezichtigt, die Wandlung des Kaufes mit zusätzlicher Erstattung sämtlicher Experten-Kosten begehrt.
Die bestellte Erstgutachterin besichtigte das Pferd an seinem Standort und ließ sich von den Untugenden und der Bösartigkeit des Pferdes berichten und überzeugen. Sie hatte es jedoch unterlassen, vom erkennenden Gericht die Genehmigung einzuholen, alle Personen, die mit dem Pferd „gearbeitet“ hatten, zu einer ergänzenden, informativen Befragung an Ort und Stelle laden zu dürfen.
Es wurde ein zweiter Sachverständiger bestellt, der eine neuerliche Befunderhebung am Pferd und an der Örtlichkeit vornahm und den gesamten, bisher involvierten Personenkreis befragte.
Dieser Fall wird unten fortgesetzt!
F.L. Wilder: Sport für Gentlemen, Harenberg 1975
„Unter Philosophie versteht man die Wissenschaft von den allgemeinen Entwicklungsgesetzen der Natur, der Gesellschaft und des Denkens und von der Stellung des Menschen in der Welt“ [Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, dtv 2000];
dem entsprechend ist ein Philosoph also ein Wissenschaftler, der sich über diese Themenbereiche den Kopf zerbricht, wenn er sich Gedanken macht; im Grunde also ist jeder erforschende, nachdenkende und tiefgründige Mensch ein Philosoph, der es dann zu anhaltender Anerkennung schafft, wenn seine Gelehrsamkeit einen methodischen, forschenden, nachdenklichen und definierenden Charakter besitzt.
Die immer wieder zitierte „Sokratische Methode“ ist die Ableitung eines fiktiven Dialogs, die sein Schüler Platon in seinen eigenen Schriften erfand, da Sokrates selbst – glaubt man der Forschung – nichts Schriftliches hinterlassen hat.
Kriterien der „Sokratischen Methode“ sind unter anderen:
– Zielgerichtete Fragestellung
– Erkenntnisgewinn durch fokussiertes Nachfragen
– Ankerpunkte der Fragestellung sind jeweils exakte Definitionen und genaue Beschreibungen
– Aufzeigen von Widersprüchen, fehlender Schlüssigkeit und Fehlen der Kongruenz
– Harmonische Stimmigkeit des Gesamtkonzeptes.
Ohne mich je mit Sokrates besonders tiefschürfend befasst zu haben, war seine Lehre unbewusst für meine Tätigkeit als Gerichts-Gutachter von starkem Einfluss.
Gutachter müssen nicht nur den Streitparteien und Zeugen neutral („sine ira et studio“) gegenüberstehen, sondern auch der Materie, also dem Befund. Täuschungen, sei es optischer Natur oder manipulativer Art sollen erkannt und enttarnt werden. Die obige Abbildung zeigt die Müller-Lyer-Illusion: der waagrechte Strich ist auf beiden Darstellungen von gleicher Länge, dennoch wirkt es durch verschiedene Enden unterschiedlich lang.
Ein und dasselbe Pferd kann durch Reiter unterschiedlicher Einwirkung den Eindruck von zwei verschiedenen Pferden erwecken:
– Wurde das Nationale nicht genau erhoben, kann durch Zäumung, Sattel oder Bandagen eine irreführende Täuschung gelingen.
– Kennen Gutachter die Tricks nicht, mit denen Pferde im Sattel, im Geschirr oder an der Hand manipuliert werden können, ist einer Täuschung Tür und Tor geöffnet.
– Ich habe mich in brenzligen Fällen deshalb immer einer Fremdreiterin oder eines Fremdreiters bedient, deren einziger Auftrag war, das Pferd hippologisch korrekt vorzustellen bzw. „Unmöglichkeiten“ klar zu definieren.
– Bei Mängelrügen wegen z.B. „fehlender Rittigkeit“ muss ein Fremdreiter genau beschreiben, worin für sie/ihn das Problem bestand: hart im Maul, fehlende Anlehnung, Verwerfen, Durchlässigkeit usw.
– „(mangelhafte) Rittigkeit“ ist keine Diagnose, sondern ein Sammelbegriff für viele Erscheinungen und Ursachen.
– Aus dem Zusammenfluss von Schilderungen der Klage und der Zeugen, der Untersuchung des Pferdes, der Beobachtung des Pferdes u.a. beim Beritt und der Expertise des Fremdreiters ist dann ein differenzierter Erkenntnisgewinn möglich.
– Dieser Erkenntnisgewinn ist die letzte Stufe zur Beantwortung des Gutachtensauftrags: ob der Mangel nämlich bereits bei Übergabe des Pferdes vorhanden war, also die Frage:
? war das Pferd schon beim Verkäufer (Beklagter) verritten oder
? wurde es in der Sphäre des Käufers (Kläger) verritten?


F.L. Wilder: Sport für Gentlemen, Harenberg 1975
Fortsetzung des oben geschilderten Falles:

Ich war also der zweite Gerichtssachverständige, der in dieser Rechtssache bestellt war – mit Zustimmung des erkennenden Gerichtes verständigte ich neben den Prozessparteien und deren Rechtsvertreter auch alle Personen, die im Protokoll der Tagsatzung als Zeugen aufschienen, weil sie mit dem verfahrensgegenständlichen Pferde unmittelbar zu tun gehabt hatten. Zusätzlich hatte ich eine, international anerkannte, Dressurreiterin als „Fremdreiterin“ zum Termin gebeten – nachdem seitens der Streitteile bzw. deren Rechtsvertreter gegen diese Person bzw. deren Qualität und Integrität keine Einwände erhoben worden waren.
Auf Grund der mir bekannten „Vorgeschichte“ hatte ich einen Verdacht – aus diesem Grunde begann die Befundaufnahme beim Ortstermin in einer Art und Weise, die sich nahezu immer bewährt und „Pferde freundlich“ ist.
Ich ging mit den Streitteilen und den Rechtsvertretern – ohne Zeugen – in den Stall und blieb vor der Box des verfahrensgegenständlichen Pferdes stehen, ohne diesem – scheinbar – besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ich stellte den Gutachtensauftrag vor, erläuterte mein beabsichtigtes Programm und bat dann die Fremdreiterin zur Gruppe, um sie über die, ihr zugedachte, Aufgabe zu unterrichten und sie auf eine potentielle Gefährlichkeit des Pferdes hinzuweisen.
Während dieser Vorbereitung hatte ich – wie zufällig – meine Hand an die Gitterstäbe der Box gelegt und es geschah, was ich erwartet hatte: neugierig war das Pferd nähergetreten, hatte meine – zunächst bewegungslose – Hand -berochen, dann abgeschleckt – hatte geprustet, gegähnt und sich geschüttelt.
Mit Erlaubnis des Eigentümers – also Klägers – betrat ich dann die Box und blieb einfach stehen und beachtete das Pferd – scheinbar – nicht und redete mit den Personen in der Stallgasse. Während dessen war das Pferd nahe an mich herangetreten, untersuchte mich optisch und olfaktorisch an Körper und Gesicht und bettelte förmlich um Aufmerksamkeit. Ich lehnte mich langsam an die die linke Schulter des Pferdes, hob behutsam meinen rechten Arm über den Widerrist und ließ meine rechte Hand in den tiefsten Punkt der Sattel-Lage – den Punkt der Freundschaft- gleiten und verharrte dort – nach wenigen Minuten (in denen ich ganz beiläufig mit den anderen Personen weitergesprochen hatte) schnaubte das Pferd ab, streckte sich und begann Heu zu fressen.
Sämtliche Untersuchungen sowie der Ritt der Fremdreiterin verliefen ohne jeden Zwischenfall, ohne dass das Pferd die beschriebenen widerwilligen oder bösartigen Verhaltensweisen gezeigt hatte. Die Fremdreiterin schilderte das Pferd als zunächst skeptisch, dann aber dankbar und gehorsam allen Hilfen folgend, jedoch in einem niedrigen Ausbildungsstand. Nachdem das Pferd dann zufrieden und entspannt in seine Box gestellt wurde, begann die ergänzende und informative Befragung der Streitparteien und dann – jeweils getrennt – der Zeugen.
Bei diesem Teil der Befundaufnahme ließ ich mich nicht mit Begriffen wie Cavaletti-Arbeit, Boden-Arbeit, Arbeit mit Schnürl-Halfter, Beritt mit Springen und Dressurarbeit, Beritt in der Halle abfertigen, sondern jede Partei, jeder Zeuge / jede Zeugin wurde ersucht, die geschilderten Tätigkeiten genau zu erklären, wie lang diese jeweils dauerten, wie sie durchgeführt wurden und welche Reaktionen die Stute zeigte.

Meine Frage an alle, auf der Klägerseite beteiligten Personen, ob hinter der Tätigkeit der einzelnen Personen ein besprochenes Gesamtkonzept gestanden habe, wurde von allen Experten verneint – jeder kochte sein eigenes Süppchen und wusste vom anderen nichts, ausgenommen der Eigentümer, der der Meinung war, dieses „Programm“ wäre am besten gegen Langeweile und würde die Stute für ihre Aufgabe im Training von Managern und anderen Unterstützungs-Bedürftigen optimal vorbereiten.
In meinem Gutachten legte ich dar, dass eine maßlose geistige, psychische und – zeitweise – auch körperliche Überforderung die hoch im Blut stehende Stute „völlig aus dem Häuschen“ gebracht hatte – zeitgleich mit Verlust einer zugewandten Bindung. Eine Anzahl völlig fremder Personen, die einen sehr kalten und distanzierten Umgang mit dem Pferd gepflogen hatten – was vermeintliche „Experten“ als professionelle Einstellung werten – verbunden mit Entzug des täglichen Weidegangs erledigten den Rest, um das Pferd nervlich zu verstören, ja ansatzweise zu zerstören.
In einer Prognose, die anlässlich der Gutachtenserörterung von mir erbeten wurde, legte ich meine Erfahrung dar: sollte die Stute in ihrem neuen Umfeld mit Zuwendung, Bindung und vernünftigem, ausgleichendem Verhältnis von „Arbeit und Freizeit“ gehalten werden, ist mit einer Normalisierung der nervlichen Zerrüttung innerhalb von sechs bis neun Monaten zu rechnen – in diesem Zeitraum dürfe sich kein Trauma (welcher Art auch immer) ereignen.
Das Gericht lehnte das Wandlungsbegehren ab, der Kläger behielt die Stute, beherzigte die sachverständige Analyse, nahm fundierten Reitunterricht bei einem altgedienten Offizier; er verscheuchte die „Experten“: seitdem sind Jahre vergangen, die Stute bekam zehnjährig ein Fohlen und lebt beim einstigen Kläger und dessen Familie als geliebtes Familienmitglied und geschätzter Arbeitskollege.
Es ist nicht gerade üblich, eine Buchbesprechung mit einem Zitat von Seite 199 im Kapitel 3 „Wie unterscheiden sich Hunde und Pferde von uns in Psyche, Seele und Bewusstsein?“ zu beginnen:
„Wir hatten eine englische Vollblutstute. Damit sie sich als Herdentier nicht so alleine fühlen sollte, kauften wir noch einen Haflinger dazu, den wir für unsere Kinder passend fanden. Beide Pferde fanden keinerlei Gefallen aneinander. Trotz Ermangelung eines anderen Artgenossen ignorierten sie sich vollständig, folgten sich nicht auf der Weide oder im Gelände, „sprachen“ auch nicht miteinander.“
Solche Erfahrungen, die altgedienten Pferdeleuten nicht fremd sind, finden sich in dem gescheiten Buch in üppiger Menge.
In der Einleitung, in welcher die Autorin auf gut dreißig Seiten ihre Beweggründe für den Titel und für das Verfassen des Werkes darlegt, wird Vieles angesprochen, was Pferdefreunde – und Pferdemenschen- sowie Hunde-Affine bewegt – die Ansichten der Verfasserin sind manchmal sehr persönlich und individuell, aber immer gut argumentiert, nie nebulöses Geschwafel „nach Art der Zeit!“.
Ich betrachte den großen Wert dieses Buches in seinen vergleichenden Gegenüberstellungen von Pferd, Hund und Mensch begründet, die in einer übersichtlichen 15seitigen Vergleichstabelle Mensch – Hund – Pferd eine wunderbare Informationsquelle über alle Schichten von Anatomie, Physiologie, Ernährung und Verhaltenseigenheiten bietet und dergestalt fast den Charakter von Primärliteratur hat.
Das Studium von 171 Quellennachweisen und ein erfreuliches Maß an eigener Erfahrung ließ die Autorin das Werk in folgende Kapitel zusammenfassen:
– Gemeinsame und verschiedene Anatomie und Sinnesleistung und ihre Folgen
– Emotionen und Persönlichkeit
– Wie unterscheiden sich Hunde und Pferde von uns in Psyche, Seele und Bewusstsein?
– Grenzen des Verständnisses
– Folgen des Verständnisses
– Ausblick
– Vergleichstabelle Mensch- Hund – Pferd.
Die Autorin war sichtlich bemüht, eine Wissensgrundlage für Pferde- und Hundeleute zu schaffen, die an Gründlichkeit und Aussagekraft wohltuend und weit über das Niveau der üblichen Reiterzeitungen hinausgeht – das Bemühen war in meinen Augen von beachtlichem Erfolg gekrönt – streckenweise ist es ein philosophisches Buch im besten Sinne des Wortes!
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„Trotz unserer gar nicht so unterschiedlichen Bewusstseinsstruktur fällt es uns oft schwer, die Wahrnehmung anderer Wesen nachzuvollziehen. Jeder Mensch richtet seine Aufmerksamkeit in der gleichen Situation auf ganz verschiedene, ihm vertraute Aspekte: Der Frisör erinnert sich an die Haarfarbe, die Mechanikerin an das Automodell, der Hund an den Körpergeruch, das Pferd an die Bewegungsart.“
[Zit. Vera Biber: Philosophen haben keine Hunde – Hund und Pferd mit Gefühl verstehen;
FRED&OTTO – Der Hundeverlag, Berlin 2022, ISBN 978-3-95693-061-4
Viele s/w – Abbildungen]
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Gutachten, Entscheidungen, Patientenberichte, PPTs, Bilder und Lichtbilder, Grafiken sowie Literatur stammen aus dem Privatarchiv und ex libris Dris. Kaun.
Meine Aufsätze, Publikationen, Betrachtungen und Kommentare zur Klinisch angewandten, forensischen und ethischen Hippologie stellen, wenn nicht anders gekennzeichnet, meine persönliche Meinung dar und sollen Pferdeleuten unserer Tage zur persönlichen Orientierung und helfen und dienen.
Personen aus dem kommerziellen Umfeld der Pferdewelt (Veranstalter von Kursen und Lehrgängen, Autoren, Publizisten, Sachverständige oder Rechtsberufe) mögen die von Anstand und gutem Benehmen diktierte Regel, nicht zu stehlen, respektieren und deshalb Quellen gemäß der Zitiervorschriften benennen.
Sollten Leser meiner Schriften Einzelnes vertiefen wollen, so kann – unter den angeführten Bedingungen – aus dem reichen Fundus der Downloads von Unv. Lektor VetRat Mag. et Dr. med. vet. Reinhard Kaun auf www.pferd.co.at geschöpft werden – auch persönliche Kontaktaufnahme unter tierarztdr.kaun@pferd.co.at ist möglich – in sozialen Medien wird nicht verkehrt.