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Drei tote Pferde auf Koppel entdeckt: Mit Fuchs verwechselt? 16.02.2025 / News
 Die Polizei Zweibrücken fand auf der Weide insgesamt drei erschossene Pferde sowie einen toten Fuchs vor – die Hintergründe bleiben rätselhaft. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay
Ein 82-jähriger Landwirt soll auf einer Weide in Hornbach (Landkreis Südwestpfalz) im Bundesland Rheinland-Pfalz drei Pferde erschossen haben. Die Hintergründe des Vorfalls sind mysteriös – nach Medienberichten soll der Schütze die Pferde mit einem Fuchs verwechselt haben.
Wie die Polizeidirektion Pirmasens (Landkreis Südwestpfalz) in einer Mitteilung bestätigte, hat sich der mysteriöse Todesfall am Donnerstagvormittag (13. Februar 2025) in Hornbach (Landkreis Südwestpfalz) ereignet. Demnach informierten Zeugen die Polizei Zweibrücken, dass ihr Pferd erschossen auf einer Weide liegen würde.
Die Einsatzkräfte begaben sich sofort zum Tatort und fanden auf der Koppel insgesamt drei tote Pferde und einen toten Fuchs vor. Die Tiere wurden nach derzeitigem Kenntnisstand vermutlich in der Nacht zu Donnerstag erschossen.
Als verantwortlicher Schütze konnte ein 82-Jähriger Landwirt ermittelt werden. Zwei der getöteten Pferde gehörten nach bisherigem Kenntnisstand diesem Landwirt, das dritte Pferd einem 60-Jährigen aus dem Landkreis. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde durch die Polizei sichergestellt.
Die Waffenbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz war ebenfalls vor Ort und hat weitere Waffen sowie die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein des Schützen eingezogen. Die waffenrechtliche Erlaubnis des Mannes wird aktuell geprüft. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung war bei dem Einsatz gutachterlich für Polizei und Staatsanwaltschaft tätig.
Die Hintergründe des Vorfalls sind derzeit Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Wie der ,Pfälzische Merkus’ in seiner Online-Ausgabe berichtet, soll es sich bei der Tat um eine Verwechslung gehandelt haben – der 82-jährige, der auch Jäger ist, soll die Tiere nachts mit einem Fuchs verwechselt haben. Tatsächlich wurde auch ein toter Fuchs – neben den drei getöteten Pferden – auf der Koppel vorgefunden, doch wie man – selbst in der Nacht – ein so kleines Tier wie einen Fuchs mit einem so großen wie ein Pferd verwechseln kann, bleibt rätselhaft. Auch für den Kreisjagdmeister, der zu dem Vorfall befragt wurde, ist diese Verwechslung „nicht erklärbar“.
KommentareBevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...Weitere Artikel zu diesem Thema:12.08.2021 - Mit Wildschwein verwechselt: Jäger erschiesst Pferd auf Koppel
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 Eigentlich kaum vorstellbar: Der Jäger verwechselte in der Nacht das Quarter Horse mit einem Wildschwein – und gab den tödlichen Schuss ab. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay
Im hessischen Usingen im Hochtaunuskreis hat sich eine fataler Jagdunfall ereignet: Ein Jäger hat in der Nacht ein auf der Koppel stehendes Pferd für ein Wildschwein gehalten und es erschossen. Nun ermittelt die Polizei.
Der Unfall ist nach Polizeiangaben bereits am 30. Juli nachts gegen 0.40 Uhr auf einer Weide im Hochtaunuskreis passiert: Der Jäger habe von seinem Hochsitz aus ein vermeintliches Wildschwein gesehen und daraufhin einen Schuss abgegeben. Erst, als er Nachschau hielt und beim erlegten Tier ankam, erkannte er seinen tragischen Fehler. Der Mann informierte daraufhin den Besitzer des Reiterhofs, zu dem die Koppel gehörte – dieser wiederum verständigte die Polizei. Bei dem getöteten Pferd soll es sich um ein zwölfjähriges Quarterhorse handeln, wie das Portal Agrarheute.com berichtet.
Nach Polizeiangaben handelt es sich um einen Jäger aus der Region, jedoch nicht um den Jagdpächter des Reviers, der Mann sei auch nicht alkoholisiert gewesen. Ihm drohen im Falle eines Verfahrens eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei sowie der Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte.
Traurig, aber wahr: Derartige Verwechslungen sind keine Seltenheit und sind in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen. Im Jahr 2017 hatte ein Jäger in Katzwinkel (Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz) gleich zwei Pferde auf einer Koppel mit Wilschweinen verwechselt und beide Tiere erschossen. Das Amtsgericht Daun verurteilte ihn zu einer Strafe von 100 Tagsätzen zu je 100,– Euro (siehe auch unseren Bericht dazu).
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Zwei Pferde mit Wildschweinen verwechselt: Jäger verurteilt 08.05.2018 / News
 Der Jäger konnte keine glaubhafte Erklärung geben, wie es zu der verhängnisvollen Verwechslung kommen konnte. Die Sicht müsse schlecht gewesen sein, schloss die Richterin – und in diesem Fall hätte er schlicht nicht schießen dürfen. / Symbolfoto: Irene Gams
Eine fatale Verwechslung kostete zwei Pferden auf einer Koppel in Rheinland-Pfalz das Leben: Der Jäger wurde nun vom Amtsgericht Daun verurteilt – ihm droht der Verlust der Jagdberechtigung.
Die tödliche Verwechslung passierte – wie der ,Volksfreund’ auf seiner Website berichtete – dem angeklagten Jäger im Oktober 2017: Etwa eine Stunde vor Sonnenaufgang habe der Jäger nach eigener Darstellung auf einer Koppel in Katzwinkel (Landkreis Vulkaneifel) zwei Wildschweine wahrgenommen und auf diese geschossen. Als er sich den getöteten Tieren näherte, bemerkte er seinen fatalen Irrtum: Er hatte nicht zwei Wildschweine, sondern zwei Pferde erschossen. Er hatte die beiden Tiere in der Herzgegend getroffen – sie waren sofort tot.
Der zum Tatzeitpunkt 57 Jahre alte Waidmann meldete zwar den Vorfall bei der Polizei und zahlte der Eigentümerin auch eine freiwillige Entschädigung – dennoch musste er sich wegen des Vorfalls auch vor dem Amtsgericht Daun verantworten, wegen „Sachbeschädigung“ in zwei Fällen (da Pferde vor dem Gesetz als ,Sache’ gelten) sowie wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Die zuständige Richterin kannte mit dem schießwütigen Jäger – der immerhin Reue zeigte und den Vorfall aufrichtig bedauerte – kein Erbarmen: Die Sicht müsse zum Tatzeitpunkt schlecht gewesen sein, ansonsten wäre die Verwechslung der beiden Großpferde (mit Stockmaß 158 bzw. 165 cm) mit Wildschweinen nicht möglich gewesen. Doch bei schlechter Sicht hätte er die beiden tödlichen Schüsse schlicht nicht abgeben dürfen, so die Richterin in ihrem Urteil. Demgegenüber konnte der Jäger keine plausible Erklärung für seinen verhängnisvollen Irrtum ins Treffen führen.
Der angeklagte Jäger wurde zu einer Strafe von 100 Tagsätzen zu je 100 Euro verurteilt – das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Falls kein Rechtsmittel dagegen eingelegt wird, hat der Richterspruch bittere Folgen für den Jäger – denn bei einer Verurteilung von 60 Tagessätzen oder mehr ist lt. geltendem Waffengesetz die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, Jagdschein und Waffenbesitzkarte würden ihre Gültigkeit verlieren.
Tragische Verwechslungen wie diese kommen bei der Jagd glücklicherweise höchst selten vor – enden aber in den allermeisten Fällen tödlich: Ebenfalls im Oktober des Vorjahres hatte sich, wie die ,Hannoversche Allgemeine Zeitung’ berichtete, ein ähnlicher Fall ereignet: Ein 65-jähriger Jäger hatte in Walsrode (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen) ein Islandpferd erschossen, weil er es im hochgewachsenen Gras mit einem Wildschwein verwechselt hatte. Auch gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz eröffnet – für die betroffenen Pferdebesitzer ist das aber meist nur ein schwacher Trost …
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 Der 65-jährige Jäger hatte in der Abenddämmerung das Islandpferd irrtümlich für ein Wildschwein gehalten und erschossen ... / Symbolfoto: Irene Gams
Ein Jäger hat im niedersächsischen Walsrode ein Islandpferd mit einem Wildschwein verwechselt und erschossen. Der Stallbesitzer übt nun heftige Kritik am Jäger – und fordert eine Änderung des Jagdgesetzes.
Der Vorfall sorgte in Niedersachsen für einige Aufregung: Am vergangenen Sonntag (1. Oktober) erschoss ein Jäger in den Abendstunden ein Islandpferd auf einer Weide in Walsrode im Landkreis Heidekreis. Wie die Polizei mitteilte, hatte der 65-jährige Mann von seinem Hochsitz aus auf das dunkelbraune Tier geschossen, weil er es im hochgewachsenen Gras irrtümlich für ein Wildschwein gehalten hatte. Der Mann besitzt eine gültige Jagdberechtigung, wurde jedoch wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.
Dem betroffenen Gestütsbesitzer Anoush Bargh geht das jedoch nicht weit genug. Er übte dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) heftige Kritik an dem Jäger, der nach Barghs Meinung fahrlässig gehandelt habe: „Warum schießt der Mann auf die Weide, wo sich wissentlich Pferde befinden? Warum schießt er bei Dunkelheit? Warum schießt er in ein Gebiet mit hohem Schilfanteil und schlechter Einsicht? Warum schießt er aus einer Distanz von 182 Metern?" Ein Jäger unterliege der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, das heißt, dass er für jegliche Schussabgabe verantwortlich sei und auch für die Schäden unbeteiligter Dritter haftbar gemacht werden könne.
Doch Bargh fordert nicht nur härtere Sanktionen für den betroffenen Jäger, sondern auch politische Konsequenzen: Das Jagdgesetz müsse geändert, die Kontrollen bei der Verlängerung des Jagdscheins sollten verschärft werden. Konkret verlangt er einen verbindlichen Sehtest beim Augenarzt, denn es kann buchstäblich lebenswichtig sein, dass der Schütze über eine gute Sehfähigkeit verfügt – und die Sehkraft könne vor allem bei fortgeschrittenem Alter schwinden.
Ein Sprecher der Landesjägerschaft hat diese Forderung mittlerweile zurückgewiesen – doch auf politischer Ebene gibt es durchaus Sympathien für Barghs Ansinnen: Tatsächlich wollte die rot-grüne Landesregierung im Rahmen einer Novelle zum Jagdgesetz einen verbindlichen Schießnachweis einführen – Jäger hätten dann jährlich auf dem Schießstand üben müssen, auch um solche Unfälle zu vermeiden. Doch aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen kam kein Beschluss mehr zustande.
Die Grünen wären weiter für die Gesetzesänderung, wie Minister Christian Meyer von den Grünen bestätigte: „Vorfälle wie dieser zeigen, dass jährliche Schießübungen für Jäger, wie von der Landesregierung geplant, dringend nötig sind. Wir werden das Vorhaben in der nächsten Legislaturperiode umsetzen.“
Ob es tatsächlich dazu kommt, liegt jedoch in der Hand des Wählers: Am 15. Oktober stehen in Niedersachsen die nächsten Landtagswahlen bevor – und es ist nach derzeitigem Stand höchst ungewiss, ob es für eine rot-rot-grüne Mehrheit reicht. Die Regierung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte Anfang August durch den überraschenden Wechsel der Abgeordneten Elke Testen von den Grünen zur CDU ihre Mehrheit im Landtag verloren – die Abgeordneten machten daraufhin den Weg für vorgezogenen Neuwahlen frei.
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