Pferde sind für Maul- und Klauenseuche nicht empfänglich und von den angeordneten Einfuhrbeschränkungen per se nicht betroffen. Durch Pferde bzw. transportierte Pferde kann das Virus jedoch indirekt verschleppt werden, weshalb die Landwirtschaftskammer NÖ eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt.
Pferde sind für die Maul- und Klauenseuche zwar nicht empfänglich, können aber – ebenso wie Menschen oder etwa Hunde – die Seuche verschleppen. Symbolfoto: Archiv Martin Haller
In Ungarn und der Slowakei wurden mittlerweile mehrere Fälle der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Nutztieren bestätigt. Um das Risiko einer Einschleppung der Seuche nach Österreich zu verringern, gibt es ab sofort Einfuhrbeschränkungen für Tiere und Güter aus Ungarn und der Slowakei für
• lebende Tiere empfänglicher Arten
• frisches Fleisch von empfänglichen Tieren
• Rohmilch und Kolostrum empfänglicher Tiere
• Schlachtnebenerzeugnisse von empfänglichen Tieren
• Gülle und Mist von empfänglichen Tieren
• Jagdtrophäen
• Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
• erlegtes Wild empfänglicher Arten
Zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wird dringend aufgerufen.
Übertragungswege
Die Übertragung des hochansteckenden Virus ist einerseits direkt durch Tierkontakt (Bläscheninhalt, Speichel, Aerosol, Milch, Ausscheidungen) möglich. Andererseits passiert die Verbreitung auch indirekt:
- durch tierische Erzeugnisse
- Mechanische Übertragung: Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung, Hände
- Wind
Die Einfuhrbeschränkungen gelten für „empfängliche Arten“, also Paarhufer und Rüsseltiere (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas, Rehe, Hirsche, Wildschweine). Equiden (Pferde, Esel, Ponys und dgl.) sind für Maul- und Klauenseuche nicht empfänglich und von den Einfuhrbeschränkungen per se nicht betroffen. Durch Pferde (ebenso wie Menschen und etwa Hunde) und den Transport von Pferden kann das Virus jedoch indirekt verschleppt werden.
Es ergehen seitens LK NÖ daher nachstehende Empfehlungen für pferdehaltende Betriebe sowie den Transport von Pferden (respektive aus Risikogebieten nach Österreich):
Maul- und Klauenseuche in Österreich: Zonen und Ausbrüche ©ARGES Stand 08.04.2025
- Transporte vermeiden!
Das Virus kann beispielsweise durch kontaminiertes Material in Hufen, Schuhsohlen, Hundepfoten, Reifenprofilen u.v.m. verschleppt werden.
Transporte von Pferden (sowohl innerhalb Österreichs, v.a. aber in Risikogebiete bzw. aus Risikogebieten) sollten derzeit vermieden werden (Pferdekauf, Turniere, Veranstaltungen). Auch, wenn sich am Heimatbetrieb bzw. der Destination nur Pferde befinden, so können auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten werden und eine Übertragung möglich sein. Eine Kontaminierung ist auch auf Raststationen (Wildtiere) möglich.
- Keine Einfuhr von Futtermitteln und Einstreumaterial!
Die Einfuhr von Stroh und pflanzlichen Futtermitteln aus betroffenen Ländern ist verboten! Ist der Transport eines Pferdes unerlässlich, ergeht die Empfehlung, kein Futter aus dem Risikogebiet einzuführen (bspw. am Turnier erworbenes Heu).
Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
- Kontakt zu empfänglichen Tieren bzw. Betrieben, auf denen empfängliche Tiere gehalten werden, vermeiden.
Werden auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten, so ergeht die Empfehlung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden und vermehrt auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Auch Hunde sind Vektoren!
- Desinfektionsmittel bereitstellen!
Desinfektionsmittel für Hände, Schuhe und Kleidung sollte bereitgestellt werden. Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, sollten mit geeigneten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden (zumindest in Sperr- und Überwachungszonen).
- Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern!
Es besteht zudem in Überwachungszonen ein generelles Jagdverbot (gilt für alle Tiere).
Die Empfehlungen richten sich an alle pferdehaltenden Betriebe sowie Personen, die mit Pferden in Kontakt sind (Reiter:innen, Trainer:innen, Hufschmied:innen, u.v.m.). Zur besonderen Vorsicht ist aufgerufen, wenn
• es sich um pferdehaltende Betriebe mit erhöhtem Personen- und Tierverkehr handelt (z.B. Einstellbetriebe, Deckstationen, Reitschulen, Turnierställe) oder
• auf Betrieben nicht nur Pferde, sondern gleichzeitig auch empfängliche Tiere gehalten werden!
Hardfacts zur Maul- und Klauenseuche:
- Hochansteckende virale Erkrankung vor allem von Paarhufern (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Wildwiederkäuer, Zootiere).
- Keine Behandlungsmöglichkeit.
- Betroffene Bestände müssen gekeult werden (alle Klauentiere am Betrieb).
- Impfung EU-weit grundsätzlich verboten.
- Für Menschen nicht gefährlich! Keine Zoonose!
Weiterführende Informationen:
Neue Verordnung gegen Maul- und Klauenseuche erlassen - 04. April 2025 | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und Ungarn - Risikominimierende Maßnahmen in Österreich | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
MKS-Info: Weidevorgabe kann in der Überwachungs- und Sperrzone bis auf Widerruf ausgesetzt werden | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Neue Maßnahmen gegen Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS)
Maul- und Klauenseuche - AGES
FAQ zur Maul- und Klauenseuche (MKS) - KVG
7 Gebote zum Schutz des Betriebes vor Maul- und Klauenseuche (MKS) | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Webinar bietet aktuelle Infos zur Maul- und Klauenseuche
Am Freitag, den 11. April 2025, informieren Experten in einem Webinar von 19-21 Uhr online über die aktuelle Situation rund um die Maul- und Klauenseuche, weiters werden die wesentlichen Aufgaben der Amtstierärzte in den Sperr- und Überwachungszonen sowie die Zonenlegung in Österreich detailliert erläutert. Das Webinar bietet praxisnahe Einblicke in die seuchenrechtlichen Maßnahmen und gibt wertvolle Tipps zu vorbeugenden Maßnahmen. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos.
Referenten:
Mag. Florian Fellinger, Leitung Gruppe III/B, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag. Johannes Graf, MSc Abt. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle der NÖ Landesregierung, Amtstierarzt
Für die Beantwortung von Fragen stehen zudem Mag. Stefan Fucik (Landwirtschaftskammer NÖ) sowie DI Karl Zottl (Geschäftsführer Nö. Genetik RZV) zur Verfügung!
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