Magazin 

Rubrik
Zur Übersichtzurück weiter

Unfallverhütung beim Gespannfahren: Das sind die goldenen Regeln!
30.06.2020 / Wissen

Unfälle mit Pferdegespannen passieren immer wieder – doch das Risiko lässt sich durch Aufmerksamkeit und die Einhaltung elementarer Sorgfaltsregeln minimieren.
Unfälle mit Pferdegespannen passieren immer wieder – doch das Risiko lässt sich durch Aufmerksamkeit und die Einhaltung elementarer Sorgfaltsregeln minimieren. / Foto: Archiv

Ein tödlicher Kutschenunfall in Hamburg hat auf drastische Weise gezeigt, welches Gefahrenpotential beim Gespannfahren vorhanden sein kann. Doch das Risiko kann durch Vorsicht, Aufmerksamkeit und der Einhaltung elementarer Sorgfaltsregeln minimiert werden – die wichtigsten davon hat Dr. Reinhard Kaun hier zusammengestellt.

 

– Zu keiner Zeit darf ein Gespann unbeaufsichtigt sein.

– Besonders risikoreiche Momente sind regelmäßig das Anspannen, das Ausspannen sowie das Halten zum Aufnehmen von Fahrgästen.

– Bei und auf jedem Gespann muss jederzeit ein Beifahrer in Eingreifnähe verfügbar sein, abhängig von der Zahl der eingespannten Pferde auch mehrere.

– Geschirre und Wägen müssen vor jeder Ausfahrt auf ihre Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit überprüft werden.

– Jeder Wagen sollte (Hersteller-)Angaben über höchstzulässiges Ladegewicht bzw. Personenzahl aufweisen, sowie Angaben zum Eigengewicht.

– Neben Reserveteilen hat auf jedem Wagen vorhanden zu sein: Warndreieck, Winkerkelle, Warnkleidung, Verbandskasten, Notrufnummern.

– Ein Fahrer darf niemals den Kutschbock verlassen, solange sich andere Personen am Wagen befinden.

– Beifahrer müssen die Qualifikation von „kundigen Helfern“ haben und der gesetzlichen Definition von „tüchtigen Gehilfen“ entsprechen.

– Die in den Fahrkursen zum Österreichischen Fahr-Abzeichen (ÖFAB) gelehrten Regeln zur Ausrüstung im Hinblick auf Geschirre, Fahrzäume und Fahrgebisse haben verbindlichen Regelcharakter.

– Die Verschnallung der Leinen muss in korrekter Weise nach den Prinzipien der Lehre erfolgen.

– Kinder dürfen nicht am Kutschbock transportiert werden und müssen im Fonds unter Aufsicht von Erwachsenen sein.

– Bevor der Fahrer absteigt, muss ein Beifahrer Aufstellung vor den Pferden genommen haben, das Gespann möglichst gegen ein festes Hindernis aufgestellt sein und die Feststellbremsen angezogen sein.

– Bei längerem Halten werden die Leinen an der linken Bracke versorgt und die Innenstränge über den Pferderücken versorgt.

– Eine Veerwahrung des Gespannes durch einen Strick von der Deichselbrille zu einer festen Verankerung (Haus, Baum) kann als zusätzliche Sicherung dienen, ersetzt aber nicht die eingreifnahe Beaufsichtigung durch Beifahrer.

– Bei schlechter Sicht wird Warnkleidung empfohlen (signalgelber Überwurf).

– Bei einem durch einen Zwischenfall bedingten Halt im fließenden Straßenverkehr ist ein Warndreieck aufzustellen und gegebenenfalls der Verkehr vorbeizuleiten.

– Fahrtrichtungsänderungen müssen so angezeigt werden, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen und verstanden werden.

– Schulgespanne sollen besonders gekennzeichnet sein.

– Alle Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten uneingeschränkt auch für Fahrer von Pferdegespannen.

Diese Powerpoint-Präsentation von Dr. Reinhard Kaun zur Ausbildung beim Österreichischen Fahr-Abzeichen (ÖFAB) ist eine verbindliche Schulungsunterlage für Ausbildner. Der Inhalt hat Normencharakter für das Regelbeweismaß vor Gericht. Die Powerpoint-Präsentation „Recht & Sicherheit beim Gespannfahren“ wurde zum Ausbildungsbestandteil zum ÖFAB erhoben.

Kommentare

Bevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...

Weitere Artikel zu diesem Thema:

26.06.2020 - Freispruch nach tödlichem Kutschenunfall auf Hamburger Parkfriedhof13.10.2015 - Serie von Kutschenunfällen – wieso das Einspannen so gefährlich ist13.12.2015 - Richtiges Verhalten gegenüber Reitern & Gespannen im Straßenverkehr
Zur Übersichtzurück weiter

 
ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal − Privatsphäre-Einstellungen