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Verbot privater Pferdeanzeigen: Große Empörung & erste Petition
02.05.2017 / News

Der Gesetzgeber hat privaten Tieranzeigen einen Riegel vorgeschoben – aber für keine wirkliche Alternative gesorgt.
Der Gesetzgeber hat privaten Tieranzeigen einen Riegel vorgeschoben – aber für keine wirkliche Alternative gesorgt. / Foto: Archiv

Das neue österreichische Tierschutzgesetz sorgt nach wie vor für Aufregung: Die ersten Folgen des Verbots von Pferdeanzeigen für Privatpersonen sind bereits spürbar – und es gibt eine erste Petition, die eine Rücknahme des Verbots fordert.

 

Die Folgen des letzte Woche in Kraft getretenen Tierschutzgesetzes sind bereits deutlich erkennbar: Die wichtigste Online-Börse des Landes – Willhaben.at – hat rund 1.000 Pferdeanzeigen, die großteils von Privatpersonen geschaltet wurden, gelöscht. Aktuell (2. Mai 2017) gibt es gerade noch zwei angebotene Pferde – eines von einem Züchter und eines von einem privaten Anbieter. Auch die zweite wichtige Tierbörse Österreichs – Tieranzeigen.at – hat die Konsequenzen aus der gesetzlichen Neuregelung gezogen und seinen Inserentenkreis entsprechend eingeschränkt. In einer Information dazu heißt es: „Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde das generelle Anbieten, bzw. der Handel mit Tieren (...) zur Gänze verboten, sofern es sich beim Inserenten um keinen behördlich gemeldeten Züchter, einen landwirtschaftlichen Betrieb (mit LFBIS.Betriebsnummer), einen Zoofachhändler oder ein Tierheim, bzw. eingetragenen Tierschutzverein handelt.  Da laut Gesetz nun nicht nur Handel, sondern bereits das Anbieten (unabhängig davon, ob es sich um eine kostenlose Vermittlung handelt) unzulässig ist, hat dies leider auch zur Folge, dass die einzige Option für Tiere aus Notsituationen (Bsp.: Allergie, etc.) die Abgabe in ein Tierheim, bzw. die Vermittlung über einen Tierschutzverein ist, die auf tieranzeigen.at in sehr hoher Anzahl vertreten sind."

Tatsächlich realisieren immer mehr private Pferdebesitzer, dass sie das gesetzliche Verbot privater Tieranzeigen in Wahrheit hart trifft – und die Möglichkeiten, ihr Pferd in andere Hände zu vermitteln, wenn sie sich von ihm trennen wollen oder müssen, nun erheblich eingeschränkt sind.

Selbst das für das Gesetz verantwortliche Gesundheitsministerium sieht in einer Information zum „Internethandel mit Tieren" im Wesentlichen für Privatpersonen nur zwei legale Variaten, ihre Tiere an Dritte zu verkaufen:

– erstens die Möglichkeit des „nicht öffentlichen Anbietens“ – darunter ist z. B. ein Aushang im Vereinsgebäude oder die Vermittlung eines Tieres über Mundpropaganda zu verstehen, oder
– zweitens die Dienstleistung eines Vereins oder sonstigen gewerblichen Halters in Anspruch zu nehmen, die das Tier im eigenen Namen anbieten.

Beide Möglichkeiten erscheinen auf den ersten Blick jedoch wenig attraktiv: Einen gewerblichen Pferdehändler zu kontaktieren (genauer gesagt: kontaktieren zu müssen) kommt aus verschiedensten Gründen für viele Pferdebesitzer nicht oder nur höchst ungern in Frage – und ein Aushang im Verein erreicht naturgemäß nur einen Bruchteil der möglichen Interessenten, im Vergleich zu einem reichweitenstarken Online-Portal wie Willhaben.at. Auch eine allfällige dritte Variante – nämlich die Abgabe seines Vierbeiners an ein Tierheim – dürfte eher theoretischer Natur sein, denn diese quellen meist vor tierischen Schützlingen über und sind vielfach nicht in der Lage, zusätzliche in nennenswerter Zahl aufzunehmen.

So dämmert es immer mehr privaten Pferdebesitzern, dass sie in einer Art „Vermittlungs-Falle" sitzen: Sie können ihr Pferd ab sofort entweder nur noch über einen Verein bzw. gewerblichen Halter/Pferdehändler vermitteln – oder müssen im eigenen Bekannten- und Freundeskreis via Mundpropaganda (nicht via Facebook!) nach einem neuen Platz suchen. Und wenn sie sich nicht an das Privatanzeigen-Verbot halten, riskieren sie drastische Strafen: Wer gegen die Bestimmungen des § 8a verstößt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro zu bestrafen.

Kein Wunder, dass die Unzufriedenheit allmählich hochkocht und sich auch im Internet entlädt: Bereits am 29. April wurde eine erste Online-Petition lanciert, um diese Bestimmung des neuen Tierschutzgesetzes wieder rückgängig zu machen – und konnte bis dato bereits über 1.000 Unterzeichner finden. Es wird wohl nicht die letzte Protest-Aktion gegen das neue Gesetz sein, sondern erst der Anfang ...

Wer das Anliegen der Online-Petition unterstützen möchte, kann dies hier tun.

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